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Österreich und Usbekistan vertiefen Zusammenarbeit bei Migration, Wirtschaft und Diplomatie
Während einer Reise von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger und Innenminister Gerhard Karner nach Usbekistan wurden am 7. Mai 2026 drei Abkommen zwischen Österreich und Usbekistan unterzeichnet.
Österreich und Usbekistan stärken ihre Zusammenarbeit künftig mit einer Migrations- und Mobilitätspartnerschaft. Außerdem wurde ein Abkommen zur Visabefreiung für Inhaberinnen und Inhaber diplomatischer Pässe beschlossen sowie das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen modernisiert.
Neue Partnerschaft bei Migration
Die Migrations- und Mobilitätspartnerschaft wurde gemeinsam von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger und Innenminister Gerhard Karner unterzeichnet. Das Mobilitätsabkommen ist ein wichtiger Meilenstein, denn die enge Zusammenarbeit mit Drittstaaten ist ein zentraler Pfeiler einer nachhaltigen, verantwortungsvollen Migrationspolitik. Das Abkommen schafft einen strukturierten Rahmen für den Austausch zu legaler Migration — etwa bei Fachkräften, Studierenden, Forschenden sowie Schülerinnen und Schülern. Gleichzeitig sieht es eine verstärkte Zusammenarbeit bei irregulärer Migration vor. Dazu gehören unter anderem ein verstärkter Austausch zu Grenzmanagement, die Bekämpfung von Menschenhandel und Schlepperwesen sowie eine praktische Zusammenarbeit in Rückführungsfragen.
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger betonte: "Wir haben uns in der Bundesregierung darauf verständigt, bei jenen klare Kante zu zeigen, die kein Recht haben, in Österreich zu bleiben oder dieses Recht missbrauchen. Dafür braucht es nicht nur Konsequenz im Inneren, sondern auch starke Partnerschaften nach außen. Gerade bei Rückführungen von Drittstaatsangehörigen, die regionale Zusammenarbeit erfordern, braucht es verlässliche Partner und klare Verfahren. Mit Kooperationen wie dieser mit Usbekistan schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen, um rechtsstaatliche Entscheidungen konsequent umzusetzen und eine geordnete Migrationspolitik auch in der Praxis umzusetzen."
Innenminister Gerhard Karner ergänzte: "Die konsequente Durchführung von Abschiebungen ist Teil einer harten und gerechten Asylpolitik. Durch das Mobilitätsabkommen mit Usbekistan setzen wir einen weiteren Schritt in diese Richtung. Wir verstärken aber auch die Kooperation durch den Austausch von Expertise im Bereich des Grenzschutzes und beim Erkennen von gefälschten Dokumenten."
Weitere Abkommen zu Diplomatie und Wirtschaft
Neben der Migrations- und Mobilitätspartnerschaft wurden auch ein Abkommen zur Visabefreiung für Diplomatenpässe sowie ein Zusatzprotokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Usbekistan abgeschlossen. Die Visabefreiung gilt für biometrische Diplomatenpässe und Aufenthalte von bis zu 90 Tagen und soll offiziellen Vertreterinnen und Vertretern Usbekistans die Teilnahme an internationalen Konferenzen in Österreich erleichtern.
Das Zusatzprotokoll modernisiert das Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 2000 und dient der Vermeidung von Doppelbesteuerung sowie der Bekämpfung von Steuerumgehung und Steuerverkürzung. Die Modernisierung bringe mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und helfe, Steuerumgehung zu verhindern, erklärte die Außenministerin.
Mit diesen drei Abkommen setzt Österreich auf verlässliche Partnerschaften und praktische Zusammenarbeit in einer für Österreich strategisch wichtigen Region.