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Nationalrat beschließt Gefährderüberwachung
Mit dem Beschluss im Nationalrat am 9. Juli 2025 wurde die gesetzliche Grundlage für die Gefährderüberwachung geschaffen. Polizei und Verfassungsschutz erhalten damit streng kontrollierte Befugnisse, um schweren Bedrohungen wie Terrorismus und Extremismus effektiv entgegenzutreten.
Innenminister Gerhard Karner sagte anlässlich des Beschlusses im Nationalrat: "Wir haben lange und intensiv daran gearbeitet, der Polizei und dem Verfassungsschutz moderne Mittel in die Hand zu geben. Es geht darum, auf Augenhöhe gegen Terroristen und Gefährder vorgehen zu können – nicht um die Handys der Bevölkerung." Die Polizei und der Verfassungsschutz würden großartige Arbeit in Zeiten großer Herausforderungen leisten, ergänzte der Innenminister. "Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss werden sie bei diesen schwierigen Aufgaben weiter unterstützt."
Auch Staatssekretär Jörg Leichtfried unterstrich die Bedeutung der neuen Regelung: "Mit der Gefährderüberwachung schaffen wir eine gezielte, verhältnismäßige und rechtlich streng kontrollierte Maßnahme, um technologische Vorteile von potenziellen Tätern zu kompensieren – und Österreich sicherer zu machen."
Gefährderüberwachung im Überblick
• Nur bei schweren Delikten wie Terror, Spionage oder Angriffen auf die Verfassung
• Strenger Rechtsschutz: Bewilligung durch Dreiersenat, laufende Kontrolle durch Rechtsschutzbeauftragten
• Einsatz nur als letztes Mittel, wenn alle anderen Ermittlungswege ausgeschöpft sind
• Parlamentarische Kontrolle: Sonderbericht ab 30 Fällen jährlich
Nächste Schritte
Nach dem Beschluss im Nationalrat folgt kommende Woche die Behandlung im Bundesrat, parallel wird der technische Beschaffungsprozess gestartet. Unter Einhaltung höchster rechtsstaatlicher und datenschutzrechtlicher Standards und unter Berücksichtigung internationaler Best-Practice-Beispiele soll eine moderneste technische Lösung gefunden werden.