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Ehrung für herausragendes Engagement
Bundespolizeidirektor Michael Takács zeichnete am 1. September 2026 in der Rossauer Kaserne engagierte Mitwirkende am EU-Asyl- und Migrationspakt aus.
Der Rat der Europäischen Union hat am 14. Mai 2024 einen umfassenden Asyl- und Migrationspakt verabschiedet. Dieser Pakt besteht aus insgesamt zehn EU-Rechtsakten und trat am 11. Juni 2024 in Kraft. Die neuen Regelungen werden seit 12. Juni 2026 angewendet.
Für die Umsetzung des Verantwortungsbereichs "Screening/Registrierung" war federführend die Bundespolizeidirektion in Zusammenarbeit mit anderen Organisationseinheiten des BMI, den Landespolizeidirektionen sowie externen Stakeholdern verantwortlich.
Von der Analyse zur Praxis
Die Umsetzung des Bereichs "Screening/Registrierung" erfolgte in sieben Arbeitspaketen (Recht und Administration, Prozesse, IT, Personal, Schulung, Technik und Infrastruktur, Ressourcen). Das Spektrum reichte von der Anpassung des Rechtsrahmens über die nationale Strategie bis hin zur logistischen und operativen Ausgestaltung im polizeilichen Alltag. Dadurch stellt die Exekutive sicher, dass praxiserprobte Abläufe und unbürokratische Prozesse direkt in die Bundes- und EU-Konzepte einfließen und die bestehenden grenz- und fremdenpolizeiliche Verfahren erweitert und vertieft werden.
Kompetenz und Weitblick
Bundespolizeidirektor Michael Takács betonte die essenzielle Arbeit des Projektteams, das mit hoher Fachkompetenz und operativem Weitblick die Grundlagen für den Vollzug ab 12. Juni 2026 geschaffen hat. "Die Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts ist eine der umfangreichsten organisatorischen und rechtlichen Aufgaben der letzten Jahre. Das enorme Engagement aller beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizeidirektion und der Landespolizeidirektionen garantiert, dass unsere Beamtinnen und Beamten im Außendienst seit Juni 2026 auf klare, praxistaugliche Strukturen zurückgreifen können. Dafür gebührt allen Mitwirkenden mein ausdrücklicher Dank", sagte Takács.