Aktuelles
Urteil bestätigt: Österreicher in Thailand zu 1.673 Jahren Haft verurteilt
Wegen des schweren sexuellen Missbrauchs seiner leiblichen Tochter sowie ihrer Zuführung zum sexuellen Missbrauch durch Dritte, wurde ein österreichischer Staatsbürger in Thailand zu 1.673 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Urteil, gegen das der Österreicher berufen hatte, wurde nun bestätigt.
Dem österreichischen Staatsbürger wurden laut Anklage unter anderem Vergewaltigung, Menschenhandel, unsittliches Verbrechen sowie Verbrechen gegen das Prostitutions- und Kinderschutzgesetz vorgeworfen, indem er seine leibliche Tochter über Jahre hinweg schwer sexuell missbrauchte. Laut Anklageschrift begann er das Kind, das er nach der Trennung von seiner thailändischen Lebensgefährtin aufzog, sexuell zu missbrauchen und zu vergewaltigen, als es etwa acht Jahre alt war. Er führte es auch zwei Mal einem Fotographen zu, der es ebenfalls missbrauchte und vom Kind Nacktfotos anfertigte, die der Österreicher dann weiter verteilte. Wenn sich das Mädchen den Handlungen widersetzte, drohte er ihm, dass er nicht mehr mit ihm sprechen und es im Stich lassen werde.
Der Österreicher verwaltete eine Chatgruppe, worin er sich als seine Tochter ausgab und sexuell anzügliche Fotos des Kindes postete. Nach dem Hinweis einer internationalen NGO an das thailändische Department of Special Investigation (DSI) begannen die Ermittlungen in enger Abstimmung und mit Unterstützung durch das Bundeskriminalamt, Referat Sexualstraftaten und Kinderpornographie (BK 3.2.7.), sowie unter permanenter Einbindung des Büros der Verbindungsbeamtin des Innenministeriums in Bangkok (Thailand) zu laufen.
"Der Fall hat eindrucksvoll gezeigt, wie unentbehrlich in derartigen Fällen die internationale Kooperation und die Nähe der Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Innenministeriums zu den lokalen Behörden in den jeweiligen Empfangsstaaten ist. Wenn es darum geht, im kurzen Wege Ermittlerinnen und Ermittler über Zeitzonen und Sprachbarrieren hinweg zusammenzuschließen, um rasch polizeiliche Maßnahmen setzen zu können, sind sie unentbehrliche Brückenbauer", sagte der Direktor des Bundeskriminalamts, Andreas Holzer in Reaktion auf die Bestätigung des Urteils. "Im Fall hat ein intensiver und vertrauensvoller Austausch zwischen den thailändischen und österreichischen Behörden bestanden, um die Ermittlungen schnellstmöglich voranzubringen und das missbrauchte Kind zu retten. Ich danke allen Beteiligten, vor allem den Ermittlerinnen und Ermittlern im belastenden Ermittlungsbereich gegen Sexualdelikte, für ihren engagierten Einsatz".
Der österreichische Staatsbürger hatte zuvor bereits zwei Haftstrafen in Österreich wegen gleichgelagerter Delikte abgesessen. Seine Festnahme erfolgte im Februar 2022 in Nakhon Ratchasima (Thailand). Da in Thailand Straftaten, wie etwa eine Vergewaltigung, als einzelne Straftat gewürdigt und für das Strafausmaß zusammengezählt werden, wurden dem Österreicher alleine wegen Vergewaltigung 134 Straftaten angelastet. Aus diesem Grund ist erklärbar, weshalb eine derartig hohe Gefängnisstrafe verhängt wurde.