Innenministerium

Kickl: Neues Konsulargesetz schafft Möglichkeit, Rückholung abzulehnen

"Es ist ganz klar, dass IS-Rückkehrer jegliches Recht auf einen Schutz Österreichs verloren haben", sagte Innenminister Herbert Kickl im Rahmen des Ministerrats am 6. März 2019 in Wien. "Diese Haltung werden wir konsequent weiterverfolgen."

"Als Innenminister bin ich für die innere Sicherheit Österreichs zuständig. IS-Rückkehrer stellen eine Gefahr für unsere Sicherheit dar. Deshalb werden wir diese Menschen nicht zurückholen und dafür auch gesetzliche Vorkehrungen treffen", sagte Innenminister Herbert Kickl im Rahmen des Ministerrats am 6. März 2019 in Wien. Eine solche gesetzliche Vorkehrung sei das neue Konsulargesetz, das am 6. März 2019 im Ministerrat beschlossen wurde, ergänzte Kickl. "Es wird die Möglichkeit schaffen, die Rückholung von Menschen abzulehnen, von denen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit unseres Landes ausgeht."

Das neue Konsulargesetz regelt die Sicherstellung des Schutzes österreichischer Staatsbürger im Ausland. Es umfasst unter anderem Hilfeleistungen in Rechtsschutz- und Notsituationen, beispielsweise die Rückführung nach Österreich. Dieser Schutz kann Menschen abgelehnt werden, wenn deren Einreise die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden würde, etwa Menschen, die sich Terrororganisationen angeschlossen haben und die Grundwerte der österreichischen Gesellschaft ablehnen.

"Es ist ganz klar, dass IS-Rückkehrer jegliches Recht auf einen Schutz Österreichs verloren haben", sagte der Innenminister. "Diese Haltung werden wir konsequent weiterverfolgen."

"Es ist ganz klar, dass IS-Rückkehrer jegliches Recht auf einen Schutz Österreichs verloren haben", sagt Innenminister Herbert Kickl.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 16779 vom Mittwoch, 6. März 2019, 12:06 Uhr
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