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Messenger-Überwachung: Institut für Strafrecht und Generalprokuratur für BMI-Entwurf
Das Institut für Strafrecht der Uni Wien und die Generalprokuratur sprechen sich für den Gesetzesentwurf des BMI zur Messenger-Überwachung aus. Das BVwG sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Begutachtungsfrist von sechs Wochen geht am 25. September 2024 zu Ende.
Das Institut für Strafrecht der Universität Wien und die Generalprokuratur, die höchste Staatsanwaltschaft der Justiz, sprechen sich für den Gesetzesentwurf des Innenministeriums (BMI) zur Messenger-Überwachung aus. Aus dem Bundesverwaltungsgericht heißt es, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden. Es ist festzuhalten, dass der BVWG in der gesamten Systematik der Messenger-Überwachung in Zukunft eine zentrale Rolle einnehmen könnte (Stellungnahme ist unten angefügt).
Die Begutachtungsfrist von sechs Wochen geht am 25. September 2024 zu Ende. Expertinnen und Experten sowie Institutionen im Bereich der Strafverfolgung sprechen sich für den vorliegenden Entwurf aus. Ebenso hat sich die Vorsitzende der DSN-Kontrollkommission, Ingeborg Zerbes, in einer "ZIB 2"-Interview Ende August 2024 positiv zum Entwurf geäußert. 22 substanzielle Stellungnahmen sind bisher eingelangt.
"Es geht um moderne und zeitgemäße Methoden für unsere Polizei, damit diese konsequent und auf Augenhöhe gegen Terroristen und Schwerstkriminelle vorgehen kann", sagte Innenminister Gerhard Karner.
"Das Ziel der Messengerdienst-Überwachung ist, Terror zu verhindern und Menschenleben zu schützen. Dafür werde ich weiter mit aller Vehemenz kämpfen, denn der Schutz unserer Bevölkerung vor Terror muss Vorrang haben. Menschenschutz ist wichtiger als Datenschutz", betonte Karner.
Die Stellungnahmen können unter diesem Beitrag unter "Weiterführende Dokumente" eingesehen werden.