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Karner begrüßt Initiativantrag zur Änderung des Wahlrechts

Am 19. November 2022 wurde ein Initiativantrag zur Änderung des Wahlrechts im Nationalrat eingebracht. Innenminister Gerhard Karner und Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl begrüßen die Einbringung des Antrags.

"Die Gemeinden und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die zentralen Bürgerservice-Stellen in Österreich", sagte Innenminister Gerhard Karner anlässlich der Einbringung eines Initiativantrags zur Wahlrechtsreform im Nationalrat am 19. November 2022. "Die Anpassung der Zeiten für eine Eintragung oder eine Unterstützungserklärung zu einem Volksbegehren entspricht dem Trend der Digitalisierung und erleichtert die Arbeit für die Gemeinden."

Das Regierungsprogramm 2020 bis 2024 enthält einen Abschnitt "Wahlrechtsreform". Änderungen im Wahlrecht werden nicht durch Regierungsvorlagen, sondern mit Initiativanträgen in Gang gebracht.

Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl sagte: "Volksbegehren sind eines der wichtigsten Elemente der direkten Demokratie in unserem Land. Die Gemeinden und Städte unterstützen gerne dieses wichtige Service für ihre Bürgerinnen und Bürger als Ergänzung zur elektronischen Stimmabgabe." Nun sollte endlich eine langjährige Forderung des Österreichischen Gemeindebundes umgesetzt werden, ergänzte der Gemeindebund-Präsident. "Dank der Unterstützung von Innenminister Gerhard Karner."

Riedl hob hervor: "Die Streichung des Samstags als Eintragungstag für Volksbegehren bringt allen Kommunen und vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine große Entlastung und in weiterer Folge auch eine Einsparung an Verwaltungskosten. Wir sehen in der Praxis, dass der Samstag nicht genutzt wird und die Öffnungszeiten an den Werktagen daher völlig ausreichend sind."

Wichtigste Inhalte des Initiativantrages

• Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen (unter anderem Präzisierungen, Verankerung von "Leichter Lesen" und Wahlkarten-Schablonen, flächendeckende barrierefreie Wahllokale und Terminologie)
• Umfangreiche Neuordnung der Wahlkartenlogistik (zukünftig primär Auswertung der Wahlkarten bei den Sprengelwahlbehörden und nicht den Bezirkswahlbehörden)
• Änderungen betreffend die Administration und das Tätigwerden von Wahlbehörden auf allen Ebenen
• Änderungen sollen bis zum "Wahljahr 2024" auf Bundesebene (Europawahl, Nationalratswahl) umgesetzt sein
• Begutachtung im Verfassungsausschuss soll breite Einbindung betroffener Stellen garantieren
• Entwurf enthält in einem ersten Schritt Änderungen in der Nationalrats-Wahlordnung 1992; weitere Gesetze werden vor Beschlussfassung "nachgezogen"
• Entfall des zuletzt nicht mehr genutzten Samstags zur persönlichen Unterstützung eines Volksbegehrens durch Eintragung an den Gemeindeämtern aufgrund der großartigen Akzeptanz der Möglichkeit der elektronischen Unterstützung (bringt Entlastung für das administrative Personal der Gemeinden)

Symbolfoto.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 20175 vom Sonntag, 20. November 2022, 10:29 Uhr
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