Kriminalgeschichte
Im Schatten des „Dritten Mannes“
Sensationsprozess 1952 in Wien: Ein „Phantom“ im Dufflecoat, ein Nachkriegsgewinnler als Mordopfer, ein Fleischwolf als Tatwaffe und eine lebenslustige Frau als Verdächtige.
Die Mordwaffe, ein Fleischwolf, ist im Wiener Kriminalmuseum ausgestellt
© Werner Sabitzer
Dem Polizisten, der in der Nacht zum 22. November 1952 in Wien-Alsergrund auf Streife ging, kam die Situation verdächtig vor. Der Eingang zum Delikatessengeschäft in der Alser Straße 7a war nicht versperrt; der Rollbalken nur teilweise heruntergezogen. Der Polizist betrat das Geschäft und erschrak: Im Nebenraum lag der ihm bekannte Ladeninhaber Johann Arthold blutüberströmt auf dem Boden mit eingeschlagenem Schädel und Schnittwunden am Hals.
1945 hatte Arthold von den Sowjets durch seine guten Beziehungen zur Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) in der Alser Straße/Ecke Spitalgasse ein Delikatessengeschäft übertragen bekommen, dessen Inhaber, ein Ariseur, geflüchtet war. Arthold hatte im Wien der Nachkriegszeit im Schleichhandel viel Geld verdient. Er verkaufte in seinem Geschäft Schokolade und andere Produkte sehr billig. Deshalb wurde er als „Schokoladenkönig vom Alsergrund“ oder neben dem Großhändler Benjamin Schreiber als zweiter „Cadbury-König“ bezeichnet. Ab 1951 betrieb er einen kleineren Delikatessenladen in der Alser Straße 7a beim Landesgericht. Seine Frau Katharina hatte ein Geschäft in der Skodagasse im achten Bezirk. Johann Arthold hatte allerdings mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Er hatte viel Geld verprasst, unter anderem bei Pferderennen, in zwielichtigen Lokalen und mit Frauen.
Der Polizist, der Artholds Leiche nun gefunden hatte, schlug Alarm. Kriminalisten des Sicherheitsbüros begannen mit den Ermittlungen. In der Manteltasche des Toten fanden sie zwei Straßenbahnfahrscheine der Linie 38 vom Schottentor nach Grinzing. Die Straßenbahnschaffnerin, die die Karten verkauft hatte, konnte sich an den Fahrgast erinnern; er war in Begleitung einer jüngeren, rotblonden, vollschlanken Frau mit einer dunkelbraunen Pelzjacke. Die Beschreibung der Schaffnerin war so gut, dass die Fahnder die Begleiterin rasch ausforschen konnten: Die 23-jährige Adrienne Eckhardt, eine ehemalige Kinderschwester, Tänzerin und „Gesellschaftsdame“, wurde im 16. Wiener Bezirk festgenommen und einvernommen; sie hatte Arthold zehn Jahre zuvor kennengelernt, als sie mit ihrer Mutter im früheren Geschäft des Schleichhändlers einkaufen war. Jahre später hatte ihn das Mädchen mehrmals begleitet.
Tatrekonstruktion am 25. November 1952 am Tatort in der Alser Straße
© LPD Wien/Polizeiarchiv/Wiener Kriminalmuseum
Adrienne Eckhardt gab zu, dass sie mit Arthold in der Mordnacht beim Heurigen und danach in seinem Geschäft war. Gegen Mitternacht habe sie sich verabschiedet und sei nach Hause gegangen. Bei weiteren Einvernahmen änderte die Verdächtigte ihre Aussage: Sie sei mit Arthold im Geschäft gewesen, plötzlich habe ein Mann am Rollbalken geklopft, sie habe die Tür geöffnet und den Unbekannten hereingelassen. „Servus, du alter Gauner“, habe der Mann zu Arthold gesagt, sich im Lokal niedergesetzt und mit dem Pärchen geplaudert. Kurz darauf habe er ein Eisenstück aus der Tasche geholt und damit Arthold niedergeschlagen. Der Täter habe sie danach aufgefordert, ein Messer zu holen, mit dem er dem Opfer die Kehle durchschnitten habe. „Wenn du nur ein Wort redest, kommst du auch dran!“, habe ihr der Mörder eingeschärft. Daraufhin sei sie wie benommen nach Hause gegangen. Den Täter beschrieb sie als Durchschnittstypen, bekleidet mit einem „Dufflecoat“, einem Mantel mit Kapuze und Verschnürungen, wie ihn „Major Calloway“ im populären Film „Der dritte Mann“ trug. Die Kriminalbeamten begaben sich auf die Suche nach dem Unbekannten mit dem seltenen Kleidungsstück – erfolglos.
Die Einvernahmen gingen weiter, am 4. Dezember 1952 legte Eckhardt ein Geständnis ab: Sie habe Arthold mit einem Fleischwolf erschlagen, ihm den Hals aufgeschlitzt und ihn beraubt; den Mann im „Dufflecoat“ gebe es nicht. Zwei Monate später widerrief die Frau das Geständnis und erzählte den Kriminalisten die dritte Version der Tatnacht: Nicht sie, sondern ein Bekannter hätte den Ladenbesitzer ermordet; sie sei nur Helferin gewesen. Den Namen könne sie nicht nennen. Außerdem sei sie im fünften Monat schwanger.
Später sagte die Angeklagte, dass sie sich nun doch an den Namen des Mannes im „Dufflecoat“ erinnern könne: „Konstantin Bertini“, ein italienischer Rauschgifthändler aus Griechenland. Bertini habe Arthold mit Rauschgift beliefert und ihn nach einem Streit mit einem Fleischwolf erschlagen. Der Mörder habe ihr Schmuck und andere Gegenstände aus dem Besitz des Toten zur Aufbewahrung übergeben. Die Kriminalisten fanden in der Wohnung Eckhardts die Fleischmaschine der „Alexander Werke“; einen „Konstantin Bertini“ konnten sie nicht ausforschen.
Sensationsprozess.
Mordangeklagte Adrienne Eckhardt
© LPD Wien/Polizeiarchiv/Wiener Kriminalmuseum
Am 23. März 1953 begann das Gerichtsverfahren gegen Adrienne Eckhardt, die vom damals schon berühmten Rechtsanwalt Dr. Michael Stern verteidigt wurde. Das Interesse der Bevölkerung an diesem Prozess war hoch. Vom Landesgericht wurden 200 Zutrittskarten für Akteure- und Besucher ausgegeben; auf dem Schwarzmarkt wurden dafür höhere Summen bezahlt. Laut dem psychiatrischen Gutachten war die Angeklagte zurechnungsfähig und für die Tat voll verantwortlich. Adrienne Eckhardt wurde wegen des Verbrechens des meuchlerischen Raubmords zu einer lebenslangen, schweren Kerkerstrafe verurteilt. Der Oberste Gerichtshof setzte die Strafe in der Berufungsverhandlung auf 20 Jahre herab. Mitte August 1953 brachte die Verurteilte im Inquisitenspital in Wien ein Mädchen zur Welt.
Vierzehn Jahre verbrachte Adrienne Eckhardt in Strafhaft; zunächst in der Frauenstrafanstalt Maria Lankowitz und ab 1955 in Schwarzau am Steinfeld; 1967 wurde sie wegen guter Führung vorzeitig entlassen. Sie nahm einen anderen Namen an und zog in ein anderes Bundesland, wo sie bis zu ihrer Pensionierung als Stationsgehilfin in einem Krankenhaus arbeitete.
Medienereignis.
Der Mordfall erregte weit über die Bundeshauptstadt hinaus Interesse. Im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen waren zu Prozessbeginn sechs Filmkameras aufgebaut; unzählige Journalisten beobachteten das Strafverfahren. Die Verurteilte, im Volksmund als „Mörderin mit dem Engelsgesicht“ bezeichnet, erhielt unzählige Briefe, Geldgeschenke und andere Gegenstände zugesandt; ein Auspendler wollte ihre „Unschuld“ beweisen. Auf den Straßen Wiens wurde auf Plakaten für ein Büchlein geworben, in dem „die drei Geständnisse Adrienne Eckhardts“ abgedruckt waren. Wegen der „tendenziösen Art“ und der „breiten Schilderung des Mordvorganges“ wurde von den Behörden im April 1953 eine Verbreitungsbeschränkung angeordnet. In der Begründung hieß es unter anderem, dass in dem Heft das Milieu der Wiener Unterwelt, des Schiebertums und des Nachtlebens beschrieben würden und dass nach den Erfahrungen der Jugendschutzbehörden ein solches Druckwerk „die geistige und sittliche Entwicklung Jugendlicher auf schädliche Weise“ beeinflussen würde.
Werner Sabitzer
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 9-10/2026
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