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Kriminalgeschichte

Tragödie eines Heimkehrers

Den Krieg überlebt, zu Hause ermordet: Ein Bauer war nach seiner Heimkehr von der Kriegsgefangenschaft damit konfrontiert, dass seine Fau einen Liebhaber hatte. Es kam zu einer Bluttat.

Landesgericht Salzburg: Geschworenenprozess gegen Ida Rottensteiner wegen Ermordung ihres Ehemannes im März 1949
Landesgericht Salzburg: Geschworenenprozess gegen Ida Rottensteiner wegen Ermordung ihres Ehemannes im März 1949
© Andreas Praefcke

Kriegsende 1945: Österreich lag wirtschaftlich am Boden, es fehlte an Nahrungsmitteln und anderen Grundgütern, in den Städten gab es viele von Fliegerbomben zerstörte oder beschädigte Häuser. Millionen Menschen fielen auf den Schlachtfeldern oder starben in Kriegsgefangenschaft. Nur ein Teil der Soldaten kehrten zu ihrer Familie in der Heimat zurück. Viele Überlebende waren versehrt, krank, ausgezehrt und traumatisiert. Auf manche Heimkehrer wartete eine negative Überraschung: Ihre Ehefrauen hatten in der langen Zeit der Abwesenheit während des Krieges neue Partner gefunden. Darunter waren auch Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene im Arbeitsdienst. Es kam zu schweren Enttäuschungen, Ehedramen und in manchen Fällen zu Bluttaten.
Auch der Salzburger Jakob Rottensteiner wurde Opfer eines Heimkehrer-Schicksals. Fünf Jahre diente er an Kriegsschauplätzen. Nach Kriegsende kam er in amerikanische Kriegsgefangenschaft und am 29. Juni 1945 konnte er auf seinen Bauernhof in der Ortschaft Lignitz bei Mariapfarr im Lungau zurückkehren.
Jakob Rottensteiner, geboren am 29. Juli 1910, stammte aus einer kinderreichen Bauernfamilie und erbte von seinem Vater das kleine Bundschuhgut in Lignitz 46. Jakob wurde als Sonderling beschrieben, mit etlichen negativen Charaktereigenschaften. Er heiratete am 20. April 1936 Ida Ramsbacher. Sie hatte ihren Vater nie kennengelernt, gerüchtehalber soll er ein russischer Soldat gewesen sein. Die Mutter gab das Mädchen bei einer Bauernfamilie ab, wo es arbeiten musste. Mit 18 Jahren lernte sie Jakob Rottensteiner kennen. Kurz darauf heirateten die beiden und das Paar bekam ein Mädchen.

Drei Männer und eine Frau.

Tatort: Wegstrecke, auf der das Mordopfer zur Schottergrube geschleppt wurde
Tatort: Wegstrecke, auf der das Mordopfer zur Schottergrube geschleppt wurde
© LPD Oberösterreich

Bald nach Kriegsbeginn musste Jakob Rottensteiner in die Deutsche Wehrmacht einrücken und er diente bei einer Sanitätskompanie. Seine Frau führte den Bauernhof. Als Unterstützung in der Landwirtschaft schickten die NS-Behörden am 1. Mai 1942 einen 15-jährigen Galizier auf das Bundschuhgut. Ida Rottensteiner gefiel der Bursche und im Jahr darauf bekam sie von ihm einen Buben. In einem Brief an die Front „beichtete“ sie ihrem Mann den „Fehltritt“ in der Heimat.
Nach Kriegsende wurde der junge Galizier von der britischen Besatzungsmacht aufgefordert, in ein Lager zu kommen, um seine Heimreise vorzubereiten. Während seiner Abwesenheit kam der „versprengte“ Ukrainer Michael Syandruk zum Bundschuhgut und bat um Unterschlupf für einige Tage. Auch er gefiel der Bäuerin und durfte länger bleiben. Als Jakob Rottensteiner Ende Juni 1945 von der Kriegsgefangenschaft heimkehrte, erwartete ihn das nächste Unheil. Er erkannte, dass zwischen seiner Frau und dem Ukrainier offenbar eine Liebesbeziehung bestand und er wollte Syandruk vom Hof jagen, was seine Frau verhinderte.
Eine Woche später war Jakob Rottensteiner verschwunden. Seine Frau erstattete im Gemeindeamt und bei der Gendarmerie eine Abgängigkeitsanzeige. Sie erklärte, ihr Mann sei am 7. Juli 1945 in der Früh zu einer Frau nach Tirol gefahren und nicht mehr zurückgekommen. Syandruk wiederum verbreitete das Gerücht, der Bauer sei ein „Obernazi“ gewesen, habe Waffen versteckt und sei deshalb von französischen Soldaten festgenommen und erschossen worden. Den Gendarmen gelang es nicht, den Aufenthaltsort des Verschwundenen in Tirol oder woanders zu ermitteln. Es lagen auch keine brauchbaren Hinweise und Indizien für einen Unfall oder ein Verbrechen vor.
Drei Jahre nach dem Verschwinden des Kriegsheimkehrers wurden im Ort Gerüchte lauter, der Bundschuhbauer könnte ermordet worden sein. So setzte Ida Rottensteiner Handlungen wohl im Wissen, dass ihr Mann nicht mehr auftauchen werde. Sie ließ einen Wald schlägern, obwohl man wusste, dass das ihr Ehemann nie erlaubt hätte. Außerdem verkaufte sie Kleidung und andere Sachen aus dem Besitz des Verschwundenen.
Ermittler der Gendarmerieerhebungsgruppe Salzburg kontaktierten Ämter und Behörden, Gerichtsgefängnisse und die französische Besatzungsmacht – ohne Ergebnis. Nun konzentrierten sich die Ermittlungen auf den Bauernhof und dessen Umgebung. Der Verdacht: Die Bäuerin könnte gelogen und ihr Mann den Bauernhof gar nicht verlassen haben. Nachbarn, Ortsbewohner und andere Personen wurden befragt.
Schließlich vernahmen die Gendarmen auch die Bäuerin. Kaltlächelnd und ruhig wies sie jeden Vorwurf von sich, sie hätte mit dem Verschwinden ihres Mannes etwas zu tun gehabt. Wieder und immer wieder befragten die Ermittler die Verdächtige, bis sie nervös wurde und sich in Widersprüche verwickelte. Schließlich begann sie heftig zu weinen und legte am 10. Juni 1948 ein Teilgeständnis ab. Ihr Mann sei lieblos, geizig und gewalttätig gewesen, es sei immer wieder zu Streitereien und Zerwürfnissen gekommen. Er habe sie immer grob behandelt, auch nach seiner Heimkehr aus der Kriegsgefangenschaft. Er habe sie gezwungen, mit ihm zu schlafen und dann mehrmals versucht, sie zu erwürgen. Sie habe sich deshalb an ihren Liebhaber Syandruk gewandt und beide hätten beschlossen, Jakob Rottensteiner bei einer günstigen Gelegenheit aus dem Weg zu räumen. Am 6. Juli 1945 ergab sich diese Gelegenheit: In einer Kammer dengelte der Bauer mit einem Pressapparat eine Sense. Der Ukrainer schlich sich in das Zimmer und schlug mehrmals mit der Schneide einer Hacke auf den Kopf des Bauern, der blutüberströmt zusammenbrach. Dann berichtete Syandruk seiner Geliebten: „Der tut uns nichts mehr“. Das Paar ging in die Kammer zurück und bemerkte, dass ihr Opfer noch röchelte. Daraufhin zertrümmerte der Knecht mit der Hacke den Schädel des Bauern.
Nach der Bluttat wickelten Ida Rottensteiner und Syandruk die blutige Leiche in eine Decke ein schleppten sie in den Stall, um sie dort zu vergraben. Weil die Bäuerin das aber nicht wollte, schleiften sie den Körper zur Schottergrube hinter dem Hof und verscharrten ihn. Dort wurde die Leiche am 12. Juni 1948 ausgegraben. Der angebliche Haupttäter Michael Syandruk konnte nicht einvernommen werden, er war im Jänner 1948 nach Großbritannien gezogen. Ida Rottensteiner wurde in das Bezirksgericht Tamsweg eingeliefert.

Milde Strafe.

Der Geschworenenprozess gegen Ida Rottensteiner wegen Beteiligung an der Ermordung ihres Ehemannes wurde im März 1949 im Landesgericht Salzburg abgehalten. Laut dem psychiatrischen Gutachten seien bei der Angeklagten keine Symptome einer Geistesstörung festgestellt worden, die die Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit beeinträchtigen hätten können. Ida Rottensteiners Strafverteidiger stellte das Opfer als einen brutalen, gemeinen, egoistischen und niederträchtigen Menschen hin, der seine eigene Tochter sexuell missbraucht haben soll. Ida Rottensteiner wurde am 17. März 1949 wegen des Verbrechens des Mordes als „entfernte Mitschuldige“ schuldig gesprochen und zu fünf Jahren schweren, verschärften Kerkers verurteilt.
Ihr Liebhaber Michael Syandruk, der mutmaßliche brutale Mörder, war auch für die Justiz nicht greifbar. Die Ermittler stellten fest, dass er in einem Bergwerk in Schottland beschäftigt war. Das Landesgericht Salzburg stellte bei den britischen Behörden im Frühjahr 1949 einen Auslieferungsantrag. Zur Auslieferung dürfte es allerdings nicht gekommen sein.

Werner Sabitzer

Quellen/Literatur:
Russinger, Johann: Bestialischer Mord an einem Heimkehrer nach drei Jahren aufgeklärt. In: Illustrierte Rundschau der Gendarmerie, Nr. 5/1949, S. 18-19
Gattenmord nach drei Jahren aufgeklärt. In: Salzburger Nachrichten, 15. Juni 1948, S. 2
Der Gattenmord auf dem Bundschuhgut in Lignitz. In: Salzburger Tagblatt, 17. März 1949, S. 5
Heimkehrertragödie im Lungau. In: Neues Österreich, 8. April 1949, S. 3


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 9-10/2026

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