IWA 2026
Technik, Taktik, Trends
Die IWA Outdoor Classics 2026 in Nürnberg bot einen umfassenden Überblick über Entwicklungen in den Bereichen Jagd, Schießsport, Outdoor und zivile Sicherheit.
IWA 2026: Präsentation von Revolvern
© Kurt Hickisch
Airsoftwaffen verschießen mittels Druckluft oder -gas Kunst-
stoffkugeln © Kurt Hickisch
Die IWA Outdoor Classics 2026 zeigte in Nürnberg nicht nur neue Entwicklungen bei Jagd-, Sport- und Outdoor-Ausrüstung, sondern auch, wie stark Sicherheitsfragen und Waffenrecht mittlerweile im Fokus stehen. Diskussionen über Messerverbote, Airsoftwaffen, Krisenvorsorge und die geplante Evaluierung des deutschen Waffenrechts prägten die internationale Fachmesse ebenso wie technische Innovationen und neue Trends der Branche. Begleitend zur Ausstellung fanden zahlreiche Fachvorträge statt. Auf der „Shooting-Experts Stage“ wurden allgemein waffenbezogene Themen behandelt, während sich die „Blade Demo Area“ dem Themenfeld Messer widmete.
Vorträge.
Angebote an Notverpflegung © Kurt Hickisch
Herbert Saurugg, Präsident der Gesellschaft für Krisenvorsorge in Österreich, berichtete über Blackouts im europäischen Stromverbundsystem und warnte vor der „Truthahn-Illusion“: Der Truthahn fühle sich von Tag zu Tag sicherer, bis Thanksgiving komme. Saurugg verwies auf mögliche Auswirkungen länger andauernder Stromausfälle auf Telekommunikation, Logistik und Versorgungssysteme und betonte die Bedeutung individueller Krisenvorsorge. Nach seinen Angaben verfüge lediglich ein Drittel der Bevölkerung über Vorräte für maximal vier Tage, ein weiteres Drittel für höchstens sieben Tage. Empfohlen werde daher eine Eigenvorsorge für mindestens 14 Tage, einschließlich Wasser, haltbarer Lebensmittel, Medikamente, Hygieneartikel, Batterien, alternativer Kochmöglichkeiten und Bargeldreserven.
Sixt Wetzler, Direktor des Deutschen Klingenmuseums Solingen, widmete sich in seinem Vortrag „Mythos Klinge“ der Geschichte des Messers und seiner kulturellen Bedeutung.
Neben Jagd- und Sportwaffen wurden auf der Messe auch nicht letale („less-than-lethal“) Schusswaffen vorgestellt. Im Mittelpunkt des Interesses standen jedoch vor allem die Fachvorträge sowie aktuelle rechtliche und sicherheitsrelevante Fragestellungen.
Waffenrechtliche Entwicklungen.
Wie im Koalitionsvertrag der deutschen Regierungsparteien vorgesehen, wird das deutsche Waffenrecht derzeit umfassend evaluiert. Ziel ist die Weiterentwicklung des historisch gewachsenen und in den vergangenen Jahren mehrfach geänderten Regelwerks. In den Evaluierungsprozess wurden neben Sicherheitsbehörden und anderen staatlichen Stellen auch zahlreiche Verbände eingebunden, darunter Vertreter von Schützen, Jägern und der Waffenwirtschaft.
Nach Angaben von Branchenvertretern hat die große Zahl der Stellungnahmen und Vorschläge die Auswertung verzögert, sodass mit Ergebnissen erst ab Sommer 2026 gerechnet wird. Thematisiert wurde auch, dass bis 2015 in der Polizeilichen Kriminalstatistik zwischen legal und illegal besessenen Tatwaffen unterschieden wurde. Nach Ansicht von Vertretern der Waffenwirtschaft sollte diese Differenzierung wieder eingeführt werden. Kritisiert wurde zudem, dass bereits geringfügige Verstöße mitunter zum Verlust waffenrechtlicher Berechtigungen führen könnten, obwohl Bußgelder ausreichend wären.
Rechtsanwältin Nina Naske erläuterte die seit Ende 2024 geltenden deutschen Regelungen zu Messern. Danach gilt bei öffentlichen Veranstaltungen, auf Messen sowie im öffentlichen Personenfernverkehr grundsätzlich ein Verbot für Waffen und Messer aller Art. Ein „Taschenmesserprivileg“ besteht nicht. Darüber hinaus können die deutschen Bundesländer Waffen- und Messerverbotszonen an kriminalitätsbelasteten Orten einrichten. Das ermöglicht den Sicherheitsbehörden erweiterte Kontrollmaßnahmen. Ausnahmen bestehen etwa bei berechtigtem beruflichem Interesse oder wenn Messer nicht unmittelbar zugriffsbereit transportiert werden. Kritisch diskutiert wurde die Frage, wo die Berufsausübung beginnt und endet. Nach Ansicht der Referentin besteht die Gefahr, dass aufgrund der engen Auslegung von Ausnahmeregelungen auch gewöhnliches Alltagsverhalten erfasst werden könnte.
Airsoft und Paintball.
Rechtsanwältin Nina Naske und Krisenvorsorge-Manager
Herbert Saurugg © Kurt Hickisch
Während Paintball früher einen bedeutenden Mannschaftsschießsport darstellte, dominieren mittlerweile Airsoftwaffen das Angebot. Airsoftwaffen verschießen mittels Druckluft oder -gas im Kaliber von 6 mm Kunststoffkugeln („BBs“) und sind echten Schusswaffen häufig täuschend ähnlich nachgebildet. Rückstoß und Repetiervorgänge können teilweise realistisch simuliert werden. Nach deutschem Recht gelten Airsoftwaffen grundsätzlich als Druckluftwaffen. Besitz und Verwendung auf eigenem befriedeten Grundstück sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfrei. Modelle mit einer Mündungsenergie von weniger als 0,5 Joule gelten als Spielzeug, können jedoch als „Anscheinswaffen“ rechtlichen Beschränkungen unterliegen.
Die für den österreichischen Rechtsbereich vielfach vertretene Auffassung, dass Airsoftwaffen dem Waffengesetz nicht unterliegen würden, trifft dann nicht zu, wenn sie beim Schießsport verwendet werden. Eine verbindliche Klärung dieser Frage steht noch aus.
Vor dem Hintergrund der hohen Sensibilität der Öffentlichkeit gegenüber Waffen ist zudem auf die Risiken hinzuweisen, die durch das öffentliche Hantieren mit täuschend echt wirkenden Airsoftwaffen entstehen können. Aufgrund ihrer optischen Ähnlichkeit mit scharfen Schusswaffen können entsprechende Wahrnehmungen Polizeieinsätze auslösen.
Empfohlen wurde daher, Airsoft- und Paintballwaffen sichtgeschützt zu transportieren und bei öffentlichen Veranstaltungen oder Filmaufnahmen gegebenenfalls vorab die zuständige Polizeidienststelle zu informieren.
Internationale Fachmesse.
An der IWA Outdoor Classics 2026 nahmen 1.050 Aussteller aus 49 Ländern teil. Die Messe verzeichnete mehr als 25.000 Fachbesucher aus 121 Staaten. 83 Prozent der Unternehmen kamen aus dem Ausland. Die nächste IWA OutdoorClassics findet von 4. bis 7. März 2027 erneut in Nürnberg statt (www.iwa.info ).
Kurt Hickisch
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2026
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