Verwaltungsgeschichte
Umstrittene „Dispensehen“
In der Zwischenkriegszeit wurden in Österreich Tausende Ehen geschlossen, die gegen kirchlich begründete Ehehindernisse verstießen. Während der Oberste Gerichtshof diese „Dispensehen“ für unwirksam erklärte, betrachtete sie der Verfassungsgerichtshof als zulässige staatliche Verwaltungsakte.
„Dispensehen“: Durch ein umstrittenes rechtliches Schlupfloch, das eine staatliche Dispensierung von Ehehindernissen ermöglichte, konnten in der Ersten Republik viele Tausende Ehen geschlossen werden
© Randy Lu
Die politischen und gesellschaftlichen Umbrüche nach dem Ende des Ersten Weltkriegs stellten Österreich vor Herausforderungen. Mit dem Übergang von der Monarchie zur Republik traten Spannungen zwischen überlieferten Normen und der neuen sozialen Realität offen zutage. Besonders deutlich zeigten sich diese Konflikte im Eherecht, das weiterhin konfessionell geprägt war und den veränderten Lebensverhältnissen vieler Menschen nur unzureichend Rechnung trug.
Bis weit in die 1930er-Jahre war das österreichische Eherecht von kirchlichen Vorgaben bestimmt. Für Katholiken galt die Ehe als unauflösliches Sakrament, sodass eine Wiederverheiratung selbst nach jahrelanger Trennung ausgeschlossen blieb. Zwar war eine Trennung von Tisch und Bett möglich, diese ließ das Eheband jedoch unangetastet. Für zahlreiche Betroffene bedeutete das eine rechtliche und soziale Sackgasse, insbesondere wenn neue Partnerschaften eingegangen wurden, die weder kirchlich noch staatlich anerkannt waren.
Diese konfessionelle Prägung hatte ihre Wurzeln im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch von 1811, das die religiösen Unterschiede im Eherecht bewusst bestehen ließ und dem Staat nur begrenzte Eingriffsmöglichkeiten einräumte. Während diese Ordnung in der Monarchie als Ausdruck religiöser Rücksichtnahme galt, erwies sie sich in der Ersten Republik zunehmend als Hemmnis für eine zeitgemäße Rechtsgestaltung. Der Staat sah sich mit der sozialen Realität konfrontiert, für die das geltende Recht keine praktikablen Lösungen bot.
Dispensehe.
Niederösterreichs Landeshauptmann Albert Sever ermöglichte durch einen staatlichen Dispens viele Eheschließungen geschiedener Katholiken
© Privat
Vor diesem Hintergrund entwickelte sich die „Dispensehe“ zu einem zentralen rechtspolitischen Instrument. Darunter verstand man eine staatlich genehmigte Eheschließung, bei der ein bestehendes Ehehindernis durch behördliche Entscheidung außer Kraft gesetzt wurde. Besondere Bedeutung erlangte diese Praxis unter dem sozialdemokratischen Politiker und Beamten Albert Sever (1867–1942), der von 1919 bis 1921 Landeshauptmann von Niederösterreich war. Damals gehörte Wien noch zu Niederösterreich. Sever war überzeugt von der Notwendigkeit, die gesellschaftliche Realität durch staatliches Recht zu regeln.
Auf der Grundlage von § 83 des ABGB, der die staatliche Dispensierung von Ehehindernissen erlaubte, erließ Sever eine Verordnung, die es geschiedenen Katholiken erlaubte, eine neue staatlich anerkannte Ehe einzugehen – trotz des kirchlich bestehenden Verbots einer zweiten Ehe. Diese Praxis war in der Monarchie vor 1918 die Ausnahme, doch Sever nutzte das rechtliche Schlupfloch systematisch und in großem Umfang im Raum Wien und Niederösterreich.
Die Zahlen verdeutlichen das Ausmaß dieses Phänomens: Bereits bis 1921 sollen rund 15.000 Dispensehen geschlossen worden sein. Bis 1929 stieg diese Zahl auf mehr als 55.000, und bis Mitte der 1930er-Jahre dürften insgesamt etwa 70.000 Dispensehen bestanden haben. Diese Größenordnung zeigt, dass es sich nicht um ein Randphänomen, sondern um eine Massenerscheinung handelte, die auf einen erheblichen gesellschaftlichen Bedarf hinwies.
Die rechtliche Bewertung dieser Ehen blieb jedoch umstritten. Innerhalb der Justiz kam es zu entgegengesetzten Auffassungen. Der Oberste Gerichtshof erklärte die Dispensehen für unwirksam, da sie aus seiner Sicht gegen kirchlich begründete Ehehindernisse verstießen. Der Verfassungsgerichtshof betrachtete die staatlichen Dispensierungen als zulässige Verwaltungsakte, die keiner gerichtlichen Kontrolle unterlägen. Dieser Konflikt berührte grundlegende Fragen der Kompetenzverteilung zwischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit.
Die Auseinandersetzung eskalierte zu einer politischen Krise, die in die Neubesetzung des gesamten Verfassungsgerichtshofes mündete. Das stellte einen gravierenden Einschnitt in der österreichischen Rechtsgeschichte dar, da die Richter de facto auf Lebenszeit bestellt waren und dennoch politisch ersetzt wurden, und machte deutlich, wie eng rechtliche Fragen mit politischen Machtverhältnissen verknüpft waren.
Unabhängig von diesen institutionellen Konflikten hatten die Dispensehen für die betroffenen Paare erhebliche praktische Bedeutung. Sie verschafften rechtliche Sicherheit in zentralen Bereichen wie Unterhalt, Erbrecht und Vermögensordnung und verbesserten die rechtliche Stellung gemeinsamer Kinder. Zudem trugen sie dazu bei, soziale Stigmatisierung zu reduzieren, die mit nicht anerkannten Partnerschaften häufig verbunden war.
Die gesellschaftliche Bewertung der Sever-Ehen war stark polarisiert. Vertreter der katholischen Kirche sowie konservative politische Kräfte sahen in ihnen einen Angriff auf das sakramentale Eheverständnis und eine Aushöhlung kirchlicher Autorität. Demgegenüber argumentierte man in sozialdemokratischen und reformorientierten Kreisen, dass staatliches Recht nicht dauerhaft an kirchlichen Normen festhalten könne, wenn diese mit der Lebensrealität breiter Bevölkerungsschichten kollidierten.
Neuregelung 1938.
Mit dem politischen Umbruch des Jahres 1938 änderte sich die Rechtslage grundlegend. Die Einführung des deutschen Ehegesetzes brachte die verpflichtende Zivilehe sowie die Möglichkeit der Scheidung und beendete damit die Sonderstellung der Dispensehen. Viele der zuvor geschlossenen Ehen wurden nachträglich anerkannt, während frühere Ehebindungen als aufgelöst galten. Nach 1945 blieb das Eherecht in Österreich staatlich geprägt.
Übergangsphänomen.
In der historischen Rückschau erscheinen die Sever-Ehen als Übergangsphänomen, das aus der Notwendigkeit entstand, eine überkommene Rechtsordnung an gesellschaftliche Veränderungen anzupassen. Zugleich machten sie die tiefen Spannungen zwischen kirchlicher Tradition, staatlicher Gesetzgebung und sozialen Bedürfnissen sichtbar. Die Dispensehe war damit weit mehr als eine rechtliche Ausnahmeerscheinung. Sie zeigt exemplarisch, dass Recht stets im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen zu verstehen ist und dass rechtliche Innovationen häufig aus Konflikten heraus entstehen. In der Geschichte des österreichischen Eherechts markieren die Sever-Ehen eine zentrale Etappe auf dem Weg zu einer modernen, staatlich verantworteten Eheordnung.
Philipp J. Graf
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2026
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