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  3. Kriminalgeschichte

Kriminalgeschichte

Jagd auf einen Lustmörder

Sieben Wochen lang fahndeten Sicherheitskräfte im Sommer 1950 nach einem sadistischen Mörder. Bei der Großfahndung wurde ein unschuldiger Hilfsarbeiter erschossen.

Mordverdächtiger August Singer: Fahndungsfotos in Zeitungen 1950
Mordverdächtiger August Singer: Fahndungsfotos in Zeitungen 1950
© Archiv

Aus einem kleinen Zimmer des Gasthofes „Hartwirtl“ in Salzburg-Maxglan drang am 4. Juli 1950 Leichengeruch. Da auf Klopfen niemand reagierte, wurde die Zimmertür aufgesperrt. Im Raum lag die blutüberströmte Leiche einer jungen Frau. Der Körper wies zahlreiche Schnitt- und Stichverletzungen auf. Zwei Tage zuvor war im Gasthof ein Mann mit einer jungen Frau abgestiegen; im Fremdenbuch hatten sie sich als „August und Anna Singer“ eintragen lassen. Der Begleiter war verschwunden. Bei der gerichtlichen Obduktion wurden im Körper des Opfers 14 Messerstiche festgestellt. Der Todestag wurde mit 3. Juli datiert.
Das angebliche Ehepaar „August und Anna Singer“ war bald identifiziert. Bei der Ermordeten handelte es sich um die 16-jährige Gertrude Weber aus Teuffenbach bei Judenburg. Die Minderjährige war die Geliebte des Verschwundenen, des arbeitslosen Radiotechnikers August Singer. Da der Vater Gertrudes, ein Altwarenhändler in Teuffenbach, ihr den Umgang mit dem um mehr als zwanzig Jahre älteren und verheirateten Mann verboten hatte, verschwand das Mädchen; ihr Vater meldete sie am 10. Juni 1950 bei der Polizei als abgängig. Singer dürfte Gertrude in seiner Nähe untergebracht haben, bevor er mit ihr am 2. Juli im Gasthof in Maxglan ankam. Wegen Zechschulden hinterließ er kurz vor der Tat in einem Gasthaus seine Identitätskarte.

August Singer, geboren 1911 in Leoben, wohnte mit seiner dritten Frau in Tamsweg und hatte etliche eheliche und außereheliche Kinder. Er galt als arbeitsscheu und liederlich, war neunmal vorbestraft, unter anderem wegen Landstreicherei, Eigentumsdelikten und Erpressung. Als Jugendlicher wollte Singer die Österreichischen Bundesbahnen erpressen. Er drohte in einem Brief, er werde Dynamit unter die Kohlen mischen, wenn er nicht eine hohe Geldsumme erhalte. Singer schrieb einen Erpresserbrief auch an einen Kinobesitzer in Salzburg, in dem er Geld forderte, ansonsten werde er einen Sprengstoffanschlag auf das Kino verüben. Einige Zeit verbrachte Singer in der Irrenanstalt Feldhof in der Steiermark.
1937 versetzte er einer Geliebten drei Messerstiche in die Brust und 1942 drohte er einer anderen Frau, er werde sie mit einem Bajonett erstechen. Außerdem vergewaltigte er 1949 mehrfach seine noch nicht vierzehnjährige Tochter. Seine Ehefrau, die beiden Ex-Frauen und Freundinnen sagten aus, August Singer sei sexuell abartig, sadistisch veranlagt. Die Kriminalisten gingen von einem „Lustmord“ aus, bis sich ein junger Mann bei der Polizei meldete und angab, er hätte am 3. Juli den Nachmittag mit Gertrude Weber verbracht und sie danach zu ihrer Unterkunft in Maxglan begleitet. August Singer habe sie erwartet, sie gerüttelt und ihr heftige Vorwürfe gemacht. Daraufhin sei er weggegangen. Als Tatmotiv wurde daher auch Eifersucht in Betracht gezogen.

Großfahndung.

In Salzburg wurden Steckbriefe mit dem Porträtfoto Singers plakatiert und in den Gendarmeriedienststellen lagen Bilder des Flüchtigen auf. Auf Hinweise für die Ergreifung des Mordverdächtigen wurden 5.000 Schilling (nach heutiger Kaufkraft knapp 5.300 Euro) ausgelobt.
August Singer kam auf seiner Flucht nach Süden in die Steiermark und nach Kärnten, unter anderem wurde ein Fremder, auf den die Täterbeschreibung passte, in mehreren Orten in Mittelkärnten gesehen, etwa am 11. August in Teuchen und danach in den Gurktaler Alpen, wo er sich auf dem Hochrindl, beim Weißen Kreuz und auf der Hadner Höhe herumtrieb. Die Flucht Singers versetzte vor allem Frauen und Mädchen in der Steiermark und Kärnten in Angst und Schrecken. Viele wagten sich nicht mehr allein aus dem Haus. Es entwickelte sich eine „Mörderhysterie“ und der Flüchtige wurde gleichzeitig an verschiedenen Orten „gesehen“.
Bei der Großfahndung verlor ein Unschuldiger sein Leben. Gendarmen vom Gendarmerieposten Maria Rojach in Kärnten trafen bei einem Gasthaus in Mettendorf auf einen Mann, den sie für den Gesuchten August Singer hielten und forderten ihn auf, stehen zu bleiben. Der Mann, ein 41-jähriger Hilfsarbeiter, entfernte sich aber aus unbekannten Gründen vom Anhalteort. Die nervösen Gendarmen schossen ihm nach und trafen ihn tödlich.
Am 25. August 1950, sieben Wochen nach dem Mord in Salzburg, erkannte ein Gendarmeriebeamter in einem Gasthaus in Zwickenberg den Mordverdächtigen und nahm ihn fest. Er leistete keinen Widerstand und wurde zum Gendarmerieposten gebracht. Der Festgenommene behauptete, „Franz Bauer“ zu heißen, aber keine Papiere bei sich zu haben. Bald gab er zu, August Singer zu sein und das Mordopfer gekannt, aber nicht ermordet zu haben. Singer hatte sich im Raum Salzburg, Steiermark und Kärnten aufgehalten, zuletzt im Bezirk Spittal an der Drau. Er hatte Diebstähle und verschiedene Betrügereien begangen und Bauern angeboten, landwirtschaftliche Geräte zu reparieren. Dafür erhielt er meistens etwas zu essen.
Bei den Einvernahmen präsentierte August Singer verschiedene Versionen des Tathergangs. Er bezeichnete zwei Männer als Täter und behauptete unter anderem, das Opfer habe sich die tödlichen Verletzungen selbst zugefügt, weil es nicht mehr zu ihrem Vater nach Tamsweg zurückkehren gewollt habe. Er sei am Mordtag unterwegs gewesen und am Abend in das Hotelzimmer zurückgekehrt, wo er seine Freundin tot vorgefunden habe. Dann sei er geflüchtet, weil er befürchtet habe, die Polizei werde ihn verdächtigen. Nach einem Tag in einer Einzelzelle gab Singer zu, seine Geliebte „in einem sexuellen Rausch“ mit einer Rasierklinge und einem Messer verstümmelt zu haben.

Lebenslanger schwerer Kerker.

Am 7. Mai 1951 begann der Geschworenengerichtsprozess im Landesgericht Salzburg. Der Angeklagte wollte den Mord als einen „Akt von Sinnesverwirrung“ darstellen, in den gerichtsmedizinischen Gutachten wurde das aber verneint und Singer als zurechnungsfähig befunden. Der Angeklagte wurde am 9. Mai 1951 wegen Entführung und Meuchelmordes sowie wegen Schändung der eigenen Tochter zu einer lebenslangen schweren Kerkerstrafe verurteilt, verschärft durch ein hartes Lager vierteljährlich und Dunkelhaft an jedem Jahrestag des Mordes. Der Oberste Gerichtshof verwarf am 20. Juli 1951 die wegen angeblicher Verfahrensmängel eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde und bestätigte das Urteil.

Werner Sabitzer

Quellen:
August Singer – Typ eines brutalen Mörders. In: Salzburger Nachrichten, 2. September 1950, S. 6
August Singer bestreitet den Salzburger Mädchenmord. In: Neues Österreich, 25. August 1950, S. 3
Ein Opfer der Mörderpsychose. In: Wiener Kurier, 22. August 1950, S. 3
Singer täuscht Selbstmord seines Opfers vor. In: Wiener Kurier, 8. Mai 1951, S. 3

Zwischenkriegszeit

Überfall auf den Pfarrer

Die Besucher der heiligen Messe in der Pfarrkirche Zweinitz in Kärnten warteten am Allerheiligentag 1936 vergeblich auf den Priester. Man hielt im Pfarrhof Nachschau und fand den Pfarrer blutüberströmt und gefesselt in seinem Schlafzimmer. Der 64-jährige Otto Brunner war gegen drei Uhr früh überfallen und beraubt worden. Der vermummte Angreifer hatte sein Opfer mit heftigen Schlägen schwer verletzt und gewürgt. Die Beute bestand aus Bargeld und einer Münzsammlung. Seit 1930 war bereits viermal in den Pfarrhof eingebrochen worden.
Pfarrer Brunner glaubte, den Räuber an seiner Stimme erkannt zu haben. Seiner Aussage nach handelte sich um den 24-jährigen Zweinitzer, der auf dem Bauernhof seines Großvaters arbeitete. Gendarmeriebeamte erfuhren, dass der Gesuchte noch in der Nacht mit dem Fahrrad nach Klagenfurt gefahren war. Ein Gendarm fuhr nach Klagenfurt und nahm mit der Kriminalpolizei Kontakt auf. Der Geflüchtete
konnte am 4. November 1936 bei Verwandten in Klagenfurt festgenommen werden. Nachdem bei ihm ein Großteil der Beute sichergestellt worden war, gestand er den Raubüberfall. Er habe den Pfarrer beim Überfall „erledigen“ wollen, weil er glaubte, von ihm erkannt worden zu sein. Nach seiner Flucht nach Klagenfurt ließ er sich in einer Apotheke die Wunden im Gesicht versorgen, die ihm der Pfarrer beim Kampf zugefügt hatte.

Weitere Straftaten.
Nachdem seine Großmutter ihn eindringlich gebeten hatte, alles zu gestehen, gab der Festgenommene einen weiteren Raubüberfall sowie Einbrüche und Diebstähle zu. In der Nacht auf den 12. Dezember 1935 wartete er vor einem Gasthaus im Gurktal. Er wusste, dass ein Bauer immer einen höheren Geldbetrag bei sich hatte. Als der Bauer nach Mitternacht betrunken das Gasthaus verließ, folgte ihm er Täter, schlug ihn nieder, beraubte ihn und flüchtete mit der Beute von fast 1.000 Schilling Bargeld und zwei goldenen Ringen.
Am 27. September 1935 lockte der Täter den Zweinitzer Pfarrer und den Mesner zu einem Versehgang zu einem Bauer nach Kraßnitz, indem er behauptete, der Landwirt hätte einen Schlaganfall erlitten. In deren Abwesenheit stieg der junge Zweinitzer mit einer Leiter durch ein Fenster im ersten Stock in den Pfarrhof ein und raffte Bargeld, Schlüssel und andere Wertgegenstände an sich. Am 29. Juni 1934 stahl er aus dem Gasthaus in Zweinitz Geld und Zigaretten und am 23. September 1934 brach er in der Nacht in ein Kaufhaus ein. Im Sommer 1934 stahl er einem Kaufmann Bargeld und am 28. September 1936 versuchte er, in das Postamt Zweinitz einzubrechen. Er bestahl auch seinen Großvater und veruntreute Geld aus der „Heimatschutz“- Kasse. Der Täter war Mitglied des Heimatschutzes, machte in dieser Funktion nächtliche  Kontrollgänge und konnte so mögliche Einbruchsziele auskundschaften.
Die Gendarmeriebeamten vermuteten, dass der Verdächtige noch andere Straftaten verübt haben könnte, darunter eine Brandstiftung in Zweinitz. Im Spätsommer 1936 wurde in der Nähe von Zweinitz ein Landwirt bewusstlos mit einer Schussverletzung aufgefunden. Er hatte Ochsen verkauft und war auf dem Heimweg überfallen und beraubt worden. Der Beschuldigte bestritt aber die Brandstiftung und diesen Raubüberfall.

Zehn Jahre Kerker.
Anfang März 1937 fand im Landesgericht Klagenfurt die Gerichtsverhandlung über den Räuber von Zweinitz statt. Die Anklage umfasste zwei Raubüberfälle, mehrere Einbrüche und Diebstähle sowie zwei Verleumdungen. Der Angeklagte hatte einen Onkel und den Mesnersohn beschuldigt, an Straftaten beteiligt gewesen zu sein. Beide Männer kamen nach dieser Anschuldigung in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen ergaben, dass sie unschuldig waren. Der Angeklagte widerrief daraufhin die Anschuldigungen. Pfarrer Brunner verzieh seinem Peiniger auf dessen Bitte noch im Gerichtssaal den Überfall. Der Angeklagte wurde zu zehn Jahren schweren Kerker verurteilt, verschärft mit einem harten Lager und einem Fasttag monatlich. Der verurteilte Gewalttäter verbüßte die Strafe, überstand den Zweiten Weltkrieg und wurde nicht mehr straffällig.

ws


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2026

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