Schengen-Evaluierung
Österreich auf gutem Kurs
Arbeitsgespräch mit dem stellvertretenden Generaldirektor für öffentliche Sicherheit und Schengenkoordinator der Europäischen Kommission Olivier Onidi (oben rechts) im Bundesministerium für Inneres
© Gerd Pachauer
Eine Evaluierung der Anwendung des Schengen-Besitzstands 2025 durch die Europäische Kommission ergab: Österreich erfüllt seine Verpflichtungen im Schengenraum weitgehend verlässlich und verfügt zugleich über klar definierte Handlungsfelder für die strategische Weiterentwicklung in den kommenden Jahren.
Die Evaluierung 2025 in Österreich wurde von Expertenteams der Europäischen Kommission, Vertreterinnen und Vertretern anderer Mitgliedstaaten sowie Beobachterinnen und Beobachtern von EU-Agenturen durchgeführt. Der Vorbereitungsprozess begann bereits 2024 mit der Beantwortung eines umfangreichen Fragenkatalogs, der die fachliche Basis für die Vor-Ort-Besuche bildete. Die umfassende Schengen-Überprüfung erstreckte sich von Außengrenzmanagement und Polizeikooperation über IT-Großsysteme bis hin zu Rückkehr, Datenschutz und Visumpolitik.
Die Ergebnisse bestätigen ein positives Bild für Österreich. Rechtsgrundlage der Evaluierung ist die Verordnung (EU) 2022/922, die einen siebenjährigen Evaluierungszyklus mit regelmäßigen Vor-Ort-Überprüfungen in den Mitgliedstaaten vorsieht. Ziel ist es, die einheitliche und wirksame Anwendung des Schengen-Besitzstands sicherzustellen und allfällige Mängel frühzeitig zu erkennen.
Sämtliche Vor-Ort-Besuche der Evaluierungsteams in Österreich wurden vom Team der Gesamtkoordination der Abteilung „Integrierte Grenzverwaltung“ (V/B/6) im Bundesministerium für Inneres (BMI) organisiert und begleitet, unterstützt von Fachexpertinnen und -experten der betroffenen Evaluierungsbereiche.
Zeitlicher Ablauf und nächste Schritte.
Am 3. Dezember 2025 fand ein Austausch mit Olivier Onidi, dem stellvertretenden Generaldirektor für öffentliche Sicherheit und Schengen-Koordinator der Europäischen Kommission statt, zur Präsentation und politischen Einordnung der Ergebnisse auf höchster strategischer Ebene und zum Abschluss der inhaltlichen Verhandlungen.
Am 26. Jänner 2026 wurde der Bericht von der Europäischen Kommission im Rahmen des Schengen-Komitologie-Ausschusses angenommen. Dieser Ausschuss ist ein Gremium der Europäischen Union, das die Umsetzung und Anpassung der komplexen Schengen-Regeln (Freizügigkeit, Sicherheitsvorschriften) durch die Mitgliedstaaten koordiniert.
Über den Umsetzungsstand wird Österreich der Kommission und dem Rat künftig alle sechs Monate berichten; parallel informiert die Europäische Kommission das Bundesministerium für Inneres im Rahmen des Schengen-Scoreboards regelmäßig über die Bewertung des Fortschritts. Die nächste turnusmäßige Schengen Evaluierung Österreichs ist für das Jahr 2032 vorgesehen.
Die Europäische Kommission bewertet die Anwendung des Schengen-Besitzstands in Österreich in allen Bereichen als überwiegend zufriedenstellend. Die Empfehlungen bauen auf bekannten Themen auf und bestätigen die realistische Selbsteinschätzung der österreichischen Behörden. In der Verwaltung der Außengrenzen zeigten sich keine gravierenden Defizite, sondern Verbesserungspotenziale von begrenztem Umfang. Im Bereich der Rückkehrverwaltung erhielt Österreich besonders positives Feedback mit nur wenigen Empfehlungen.
Auch die Visaverwaltung wurde grundsätzlich positiv bewertet, inklusive zwei Best-Practices. Die österreichischen IT-Großsysteme schnitten mit fünf Best-Practices ebenfalls gut ab. Die Sicherstellung des Datenschutzes liegt auf zufriedenstellendem Niveau, laufende Maßnahmen sind anerkannt. Die polizeiliche Zusammenarbeit erhielt ein solides Zeugnis mit konstruktiven Empfehlungen zur Umsetzung.
Vier Schwerpunkte für die Zukunft.
Vier zentrale Bereiche bieten Verbesserungspotenzial: Stärkung der nationalen Schengen-Governance für bessere Koordination, Aufbau nachhaltiger Kapazitäten durch Personal- und Ausbildungsstärkung, intensivere Nutzung von Eurosur bei Grenzkontrollen sowie verstärkte regionale Polizeizusammenarbeit mit Nachbarstaaten. Diese bilden die Basis des künftigen Aktionsplans.
Walter Burkhart
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2026
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