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  2. Ausgabe 3-4/2026
  3. Super-Recognizer

Super-Recognizer

Gesichter wiedererkennen

Manche Menschen verfügen über eine außergewöhnliche Fähigkeit Gesichter zu erkennen. Bei der Polizei unterstützen diese Talente nun in unterschiedlichen Bereichen die kriminalpolizeilichen Ermittlungen.

Super-Recognizer erfassen in den ersten Sekundenbruchteilen jene Gesichtsmerkmale, die für eine spätere Identifikation einer Person besonders aussagekräftig sind
Super-Recognizer erfassen in den ersten Sekundenbruchteilen jene Gesichtsmerkmale, die für eine spätere Identifikation einer Person besonders aussagekräftig sind
© Europol (Most Wanted)

Während die meisten Menschen bei flüchtigen Begegnungen Schwierigkeiten haben, sich Gesichter zu merken, verfügen ein bis zwei Prozent über eine außergewöhnlich präzise Fähigkeit zur Gesichtserkennung. Sie werden Super-Recognizer genannt. Es handelt sich um ein Talent, das sich die Polizei bei Ermittlungen zu Nutze macht. Das Bundeskriminalamt (BK) hat gemeinsam mit den Landeskriminalämtern Niederösterreich und Vorarlberg ein Pilotprojekt gestartet, das Super-Recognizer in die kriminalpolizeiliche Arbeit integriert.
Initiiert wurde das Projekt 2024, nachdem internationale Polizeibehörden – insbesondere die Kantonspolizei St. Gallen – Ermittlungserfolge durch den Einsatz von Super-Recognizern verzeichneten. In der Schweiz führte ein einjähriger Pilotbetrieb zu über 300 verwertbaren Ermittlungsansätzen, bei einer niedrigen Fehlerquote.
„Das Projekt Super-Recognizer zeigt, dass moderne Polizeiarbeit integrativ gedacht werden muss: Technik, Wissenschaft und menschliche Fähigkeiten greifen ineinander. Diese Kombination stärkt die Ermittlungsqualität und erhöht die öffentliche Sicherheit“, betont Generaldirektor Franz Ruf.
„Menschliche Fähigkeiten sind technikunabhängig, nicht zu hacken und datenschutzrechtlich unbedenklich. Beim Einsatz vor Ort können polizeiliche Maßnahmen vom Super-Recognizer gesetzt werden, da es sich um einen Exekutivbediensteten handelt“, sagt der Direktor des Bundeskriminalamtes Andreas Holzer. „Das Projekt zeigt uns einmal mehr, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unser größtes Kapital sind. Mit dem Projekt Super-Recognizer nutzen wir besondere Talente für kriminalpolizeiliche Ermittlungen und zeigen, dass Innovation nicht nur im digitalen Raum stattfindet.“

Testverfahren und Ergebnisse.

Für die wissenschaftliche Begleitung kooperiert das Bundeskriminalamt mit Professorin Meike Ramon von der Bern University of Applied Sciences, einer international anerkannten Expertin auf dem Gebiet der Gesichtswahrnehmung. Ihre dreistündige Diagnose kombiniert drei international validierte Verfahren zu einem standardisierten Auswahlinstrument und gilt als einzigartig im deutschsprachigen Raum. Im November 2024 wurden in Österreich 903 Polizeibedienstete getestet. Die Auswertung ergab, dass 30 die Kriterien eines Super-Recognizers erfüllten – davon 19 in Niederösterreich und elf in Vorarlberg. Diese Beamtinnen und Beamten werden nun in kriminalpolizeilicher Arbeit eingesetzt.
Super-Recognizer sehen nicht mehr, sondern anders. Neurowissenschaftliche Forschung zeigt, dass Super-Recognizer nicht über eine höhere Sehschärfe oder größere Informationsaufnahme verfügen, sondern Gesichter anders verarbeiten.
Studien, unter anderem der australischen University of New South Wales Sydney, weisen darauf hin, dass diese Personen bereits in den ersten Sekundenbruchteilen jene Gesichtsmerkmale erfassen, die für eine spätere Identifikation besonders aussagekräftig sind.
Mithilfe von Blickverfolgungsverfahren belegten die Forscherinnen und Forscher, dass die Blickmuster von Super-Recognizern systematisch auf jene Gesichtsregionen ausgerichtet sind, die eine Person am zuverlässigsten von anderen unterscheiden. Diese Ergebnisse zeigen, dass die Gesichtserkennung kein nachgelagerter Gedächtnisprozess ist, sondern mit der Art und Weise beginnt, wie ein Gesicht wahrgenommen wird. Trainierbar ist die Fähigkeit von Super-Recognizern nicht, da neben den Blickmustern auch Verarbeitungsprozesse im Gehirn eine Rolle spielen.

Einsatzfelder.

Für Sicherheitsbehörden ist der Einsatz von Super-Recognizern besonders dann relevant, wenn automatisierte Gesichtserkennungssysteme an ihre Grenzen stoßen oder ergänzend eine menschliche Bewertung erforderlich ist: bei schlechter Bildqualität, veränderten Erscheinungsbildern, großen Menschenmengen oder dynamischen Einsatzlagen.
Während KI-basierte Gesichtserkennung in kontrollierten Umgebungen – etwa bei Grenzkontrollen – dem Menschen überlegen ist, sind Menschen in komplexen, realen Szenarien häufig im Vorteil. Super-Recognizer können diesen Vorteil bei Bild- und Zielfahndungen, der Analyse von Tatserien, der Identifizierung gesuchter Personen in großen Menschenmengen, Observationen und Zugriffsvorbereitungen sowie beim Abgleich mit bestehenden Registern und offenen Quellen nutzen.
Ziel des Projekts ist daher die ergänzende Nutzung menschlicher Fähigkeiten in Verbindung mit bestehenden technischen Lösungen, etwa dem Gesichtserkennungssystem (GES) des Bundeskriminalamtes. Super-Recognizer fungieren dabei nicht als Ersatz, sondern als qualitätssteigernde Ergänzung bei den Ermittlungen.

Datenschutz und Kosten.

Der Einsatz von Super-Recognizern ist datenschutzrechtlich unbedenklich, da keine technische Erfassung erforderlich ist. Gleichzeitig werden personelle Ressourcen effizient genutzt. Das Projekt verursacht keine zusätzlichen Kosten und profitiert von internationalen Erfahrungswerten. Der Probebetrieb läuft bis 28. Februar 2026. Nach umfassender Evaluierung wird eine Ausweitung des Modells für das zweite Quartal 2026 angestrebt.

Maria Rennhofer-Elbe


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2026

 Druckversion des Artikels (PDF, 400 kB)

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