20. Rechtsschutztag
Kontrolle, Reformen, Rechtsschutz
Der 20. Rechtsschutztag fand am 7. November 2025 im Bundesministerium für Inneres (BMI) unter dem Titel „Grundlegende Weiterentwicklungen der Polizei“ statt.
20. Rechtsschutztag im Bundesministerium für Inneres:
Expertinnen und Experten der Justiz, der Sicherheits-
verwaltung und der Wissenschaft diskutierten über
Entwicklungen im Hinblick auf die Modernisierung von
Strukturen und die Effizienzsteigerung polizeilicher Arbeit
© Gerd Pachauer
Die Polizei hat in den letzten zwei Jahrzehnten tiefgreifende Transformationsprozesse durchlaufen. Beispielhaft zu nennen sind die Zusammenführung der Wachkörper Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswache und Kriminalbeamtenkorps im Jahr 2005 sowie die sieben Jahre später erfolgte Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden.
Die Fachbeiträge beim Rechtsschutztag boten nicht nur eine Rückschau, sondern widmeten sich auch aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf die Modernisierung von Strukturen und die Effizienzsteigerung polizeilicher Arbeit – stets mit dem Ziel, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auf höchstem Niveau zu gewährleisten.
Moderiert wurde die Veranstaltung von Daniela Hatzl, Leiterin der Abteilung „Prävention, Edukation und internationale Zusammenarbeit“ im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK).
In seinen Eröffnungsworten betonte Mathias Vogl, Leiter der Sektion Recht im BMI, die Komplexität polizeilichen Handelns und die Bedeutung des Rechtsschutzes im Sinne einer nachprüfenden Kontrolle. Als aktuelles Beispiel nannte er den vielfach kritisierten Polizeieinsatz am Peršmanhof im Juli 2025, der durch eine Expertinnen- und Expertenkommission unter seinem Vorsitz evaluiert wurde.
Die Grußbotschaft des Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen wurde von Barbara Reininger, Leiterin der Gruppe Recht, Ehrenzeichen, Wissenschaft und Kunst in der Präsidentschaftskanzlei, überbracht. Darin wurde die Bedeutung grenzüberschreitender Polizeizusammenarbeit sowie die Herausforderungen durch die fortschreitende Digitalisierung hervorgehoben. Eine aktuelle Umfrage habe zudem der Polizei höchste Vertrauenswerte attestiert. Dieses Vertrauen könne jedoch rasch schwinden – auch hier wurde der Polizeieinsatz am Peršmanhof angesprochen. Umso wichtiger seien daher Überprüfbarkeit, Rechenschaftspflicht und Verantwortungsübernahme staatlicher Stellen.
Der mit September 2025 ernannte Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Albert Posch, hob in seinen Grußworten hervor, dass sich an der Entwicklung der Polizei stets auch jene der Rechtsstaatlichkeit ablesen lässt. Er skizzierte die Entstehung einer differenzierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum polizeilichen Handeln. Durch die kontinuierliche Erweiterung des Rechtsrahmens stellen sich nach wie vor regelmäßig Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, die häufig weit über den Einzelfall hinausreichen und mediale Aufmerksamkeit erlangen. Als Beispiel verwies er auf die Rechtsprechung der vergangenen Jahre zum Versammlungsrecht im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen, in der sich der Gerichtshof intensiv mit der Richtlinienverordnung des Bundesministers für Inneres befasst hat.
Sicherheitsbehörden und Wachkörper im Wandel.
Ewald Wiederin (Universität Wien) erläuterte den grundlegenden Wandel der österreichischen Sicherheitsbehörden in den vergangenen rund 100 Jahren. Oblag auf Grund der Bundesverfassung von 1920 die Sicherheitspolizei sowohl in Gesetzgebung als auch Vollziehung noch den Ländern, führte die innenpolitisch prekäre Lage zu einem Umdenken, sodass die Bundesverfassungsgesetznovelle 1929 die allgemeine Sicherheitspolizei dem Bund in Gesetzgebung und Vollziehung zuwies.
Einer besonderen Betrachtung unterzog er dabei der Rolle der Landesregierungen, der Landeshauptleute und der Bezirksverwaltungsbehörden sowie später der Bundespolizeibehörden, Sicherheitsdirektionen und Landespolizeidirektionen im Wandel der Zeit, und unterstrich schließlich die besondere Stellung des Bundesministeriums für Inneres. Dieses zeichne sich durch seine subsidiäre Allzuständigkeit, seine Funktion als oberste Sicherheitsbehörde und seine Aufgaben als Behörde der allgemeinen staatlichen Verwaltung aus. Diese Komplexität und Vielfalt der Zuständigkeiten des Ministeriums spiegelt seine Organisation wider. Hervorzuheben war dabei insbesondere die „Quasi-Behörde“ Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit sowie deren Untergliederungen, wie das Bundeskriminalamt und die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst. Er skizziert die Entwicklung der Wachkörper, bei denen im historischen Vergleich zu den Sicherheitsbehörden Kontinuität und Geradlinigkeit dominierte.
Polizeireform.
Rechtsschutztag: Mathias Vogl betonte die Bedeutung des
Rechtsschutzes im Sinne einer nachprüfenden Kontrolle
© Gerd Pachauer
Stephan Mlczoch, Leiter der Abteilung „Historische Angelegenheiten“ im BMI, präsentierte die wesentlichen Ergebnisse eines Forschungsprojekts zur Zusammenlegung der Wachkörper. Das BMI hatte im Januar 2024 der deutschen Gesellschaft für Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologische Forschung (GAWO e.V.) den Forschungsauftrag im Rahmen und als Teil des Projekts „20 Jahre Bundespolizei – von der Zusammenlegung der Wachkörper Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswache und Kriminalbeamtenkorps bis heute (2005–2025)“ erteilt. Ziel war eine fundierte externe wissenschaftliche Analyse der größten Polizeireform der jüngeren Vergangenheit.
Durch diese Reform wurden über 27.000 Bedienstete aus drei sehr unterschiedlichen Organisationen zu einer neuen Bundespolizei zusammengeführt und Strukturen, Hierarchien, Führungsprozesse, Arbeitsweisen sowie technische Systeme umfassend vereinheitlicht. Die Studie beleuchtet historische und politische Hintergründe, Zielsetzungen und Change-Management-Prozesse und kommt insgesamt zu einer positiven Bilanz.
Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge & lebensgefährdendem Waffengebrauch.
Lukas Berghammer, Leiter der „Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe“ im BAK, widmete seinen Beitrag der Komplexität von Ermittlungen bei der Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge sowie lebensgefährdendem Waffengebrauch. Seit Anfang 2024 ist die im BAK eingerichtete Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) bundesweit und exklusiv für kriminalpolizeiliche Ermittlungen in solchen Fällen zuständig.
Die bisherigen Verfahren hätten gezeigt, dass sich die strafrechtliche Einordnung eines lebensgefährdenden Waffengebrauchs gerade zu Beginn oft schwierig gestaltet und ein weiter Beurteilungsspielraum besteht. Zudem sind Fälle lebensgefährdender Gewaltanwendung oder Zwangsmittel mit Todesfolge stets im Lichte von Art 2, dem Recht auf Leben, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu prüfen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe hierzu klare Verfahrensstandards entwickelt, denen besondere Beachtung zu schenken sei. Die bundesweite Konzentration der Ermittlungen bei der EBM habe sich als sinnvoll und notwendig erwiesen, da die Spezialisierung dieser Stelle eine professionelle Bearbeitung gewährleiste.
Facetten von Art 3 EMRK bei der Ermittlung von Misshandlungsvorwürfen.
Der Schutz der Menschenwürde zählt zu den zentralen Schutzgütern der österreichischen Rechtsordnung – und damit auch zu den Kernpflichten staatlichen Handelns. Für die Bundespolizei ergibt sich daraus ein klarer Auftrag: Jede Person ist in ihrer Würde zu achten. Besonders deutlich wird dieser Grundsatz in Art 3 EMRK, der Folter sowie unmenschliche oder erniedrigende Behandlung absolut verbietet und dem Robert Krammer (Österreichisches Institut für Menschenrechte) seinen Vortrag im Zusammenhang mit der Ermittlung von Misshandlungsvorwürfen widmete. Im Fokus stand die Abgrenzung zwischen Folter, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung. Anhand typischer Einsatzsituationen und einschlägiger Rechtsprechung wurde gezeigt, wie stark die Bewertung solcher Maßnahmen vom jeweiligen Kontext abhängt. Ein wichtiger Teil des Vortrags betraf die Prävention: Misshandlungen müssen nicht nur geahndet, sondern von vornherein verhindert werden. Das setzt kontinuierliche Bewusstseinsbildung und eine tiefere Verankerung menschenrechtlicher Prinzipien in Aus- und Fortbildung von Polizei und spezialisierten Ermittlungsstellen voraus. Die konsequente Umsetzung dieser Standards stärkt nicht nur den Grundrechtsschutz, sondern erhöht auch die Professionalität, Glaubwürdigkeit und gesellschaftliche Akzeptanz der Exekutive.
Gefährderüberwachung.
Den Abschluss der Vorträge des Rechtsschutztages bildeten Ausführungen zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten zur Bekämpfung verfassungsrechtlicher Bedrohungslagen. Susanne Reindl-Krauskopf (Universität Wien) ging dabei detailliert auf § 11 Abs. 1 Z 9 SNG ein, erläuterte die materiellen Eingriffsschwellen dieser Bestimmung und formelle Voraussetzungen wie die Bewilligung durch einen ständigen Senat des Bundesverwaltungsgerichts.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der begleitenden Kontrolle und dem Rechtsschutz, insbesondere durch den Rechtsschutzbeauftragten und den ständigen Unterausschuss im Nationalrat. Neben den technischen Anforderungen für die Durchführung der Gefährderüberwachung thematisierte sie auch die Besonderheiten für Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger ehe sie abschließend eine verfassungsrechtliche Einschätzung der Regelung im Lichte der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes vornahm.
Ulrike Nachlinger
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 1-2/2026
Druckversion des Artikels (pdf, 327 kB)