Kriminalgeschichte
Der „Weibsteufel“ von Altaist
Eine Kleinbäuerin ermordete 1932 im Mühlviertel in Oberösterreich ihren Ehemann mit Rattengift. Sie war „kriminelles Vorbild“ für ihre Cousine, die ihren Gatten ebenfalls mit Rattengift vergiften wollte.
Landesgericht Linz: Geschworenenprozesse gegen zwei Bäuerinnen, die in den 1930er-Jahren ihre Ehemänner vergifteten © Helmut Führinger/Picturedesk.com
Der Kleinbauer Josef Hinterreiter aus Altaist im Bezirk Perg in Oberösterreich heiratete 1921 die Magd Therese. Die Frau gebar fünf Kinder, zwei davon starben im Kindesalter. 1926 brannte der Bauernhof ab, aber das Anwesen war gut versichert und Hinterreiter errichtete ein neues Gebäude. Nach zehn Jahren Ehe verliebte sich Therese Hinterreiter 1931 in einen um 13 Jahre jüngeren, arbeitslosen Maurergehilfen und holte ihn zum Leidwesen ihres Mannes als „Bettgeher“ auf den Hof. Nun wollte sie ihren Mann loswerden. Im Juli 1932 fielen Josef Hinterreiter Haare aus und er fühlte sich schwach. Einige Wochen später kamen Lähmungserscheinungen an Armen und Beinen hinzu. Der Erkrankte suchte einen Arzt auf, der eine Arsenvergiftung vermutete, sich aber nicht sicher war. Als der Bauer am 20. Oktober 1932 starb, protokollierte der Arzt im Totenschein als Todesursache eine „akute Rückenmarkentzündung“. Die Leiche wurde zur Beerdigung freigegeben und die Witwe übernahm den Bauernhof.
Am 6. April 1933 brannte das Anwesen wieder. Therese Hinterreiter und zwei anderen Personen erhielten einige Tage später Briefe. Darin wurde mit Brandstiftung und Viehvergiftung gedroht. Bald stellte sich heraus, dass die Witwe die Drohbriefe selbst geschrieben hatte, um den Verdacht der Brandstiftung abzuwenden. Nun richtete sich der Verdacht gegen die Kleinbäuerin, ihren Ehemann ermordet zu haben. Die Leiche wurde exhumiert und im Gerichtsmedizinischen Institut in Wien untersucht. Es wurden Spuren von Thalium festgestellt, wie es sich im Rattengift „Zelio“ befand.
„Problemlöser“ Rattengift.
Therese Hinterreiter hatte „Zelio“ im Haus, um, wie sie sagte, Ratten und Mäuse zu vertilgen. Sie wurde festgenommen. Sie leugnete den Mordvorwurf und wurde im November 1933 in einem Indizienprozess vom Geschworenengericht in Linz wegen Mordes, Verleumdung und gefährlicher Drohung zu acht Jahren schweren Kerkers verurteilt. Ihr Liebhaber, der nach dem Tod des Bauern wieder zu seinen Eltern gezogen war, wurde freigesprochen. Der Oberste Gerichtshof verwarf die Nichtigkeitsbeschwerde. Die vom Staatsanwalt erhobene Berufung wegen zu geringer Strafe war erfolgreich: Das Strafausmaß wurde von acht auf fünfzehn Jahre schweren Kerkers erhöht.
Ein weiterer Mord?
Bald danach wurde gegen den „Weibsteufel von Altaist“, wie die Verurteilte in der Region und von Journalisten genannt wurde, wegen Verdacht eines weiteren Mordes ermittelt. Therese Hinterreiter hatte sich nach der Ermordung ihres Mannes einen 58-jährigen Liebhaber zugelegt. Nachdem dieser am 27. Jänner 1933 unter seltsamen Umständen zu Tode gekommen war, verstärkten sich die Gerüchte, Hinterreiter hätte ihren Liebhaber umgebracht, weil sie ihm Geld geschuldet hatte. Die Indizien in der Voruntersuchung reichten jedoch nicht für eine weitere Mordanklage aus und das Verfahren gegen die Bäuerin wurde in diesem Fall eingestellt.
„Kriminelles Vorbild“.
Das Rattengift „Zelio“ wurde manchmal
auch für Morde verwendet © Archiv
Therese Hinterreiter hatte eine Cousine, die Kleinbäuerin Johanna Reiter. Auch sie hatte ein „familiäres Problem“: Ihr Mann Johann ging ihr auf die Nerven, er sprach nicht mehr mit ihr, die Ehe war zerrüttet. Johanna Reiter wollte das Problem besser „lösen“ als ihre Cousine, die verurteilte Gattenmörderin. Johanna beschloss, ihrem Ehemann das Rattengift über längere Zeit in sehr geringen Mengen zu verabreichen. Sie bestäubte mit Rattengift Brotbrocken, die sie ihrem Mann mehrmals beim Frühstück in die Einbrennsuppe gab. Das Opfer wurde immer wieder von heftigen Schmerzen und Übelkeit gepeinigt. Schließlich ging der Bauer zum Arzt, der eine Vergiftung diagnostizierte und die Gendarmerie verständigte. Die Ermittler befragten die Ehefrau und nahmen sie schließlich wegen des Verdachts des versuchten Giftmordes fest. Der medizinische Gerichtssachverständige stellte fest, dass die dem Bauern jeweils verabreichte Giftmenge ausgereicht hätte, einen Menschen zu töten. Da das Opfer die vergiftete Brotsuppe jedes Mal gleich erbrochen hatte, sei er mit dem Leben davon gekommen.
Milde Kerkerstrafe.
Bei der Schwurgerichtsverhandlung im März 1934 im Landesgericht Linz behauptete die Angeklagte Johanna Reiter, es habe „kein Auskommen mehr“ mit ihrem Ehemann gegeben. Sie habe ihn nicht töten, sondern nur wollen, dass ihm „a bissel schlecht“ werde. Das Opfer bat das Gericht um Barmherzigkeit und um eine milde Strafe für seine Frau. So geschah es auch. Johanna Reiter wurde nicht wegen meuchlerischem versuchten Mordes verurteilt, sondern nur wegen schwerer Körperverletzung. Die Angeklagte erhielt eine schwere Kerkerstrafe von nur sechs Monaten.
Werner Sabitzer
Quellen/Literatur:
Steinmaßl, Franz: Der Gattenmord von Altaist. In: ders.: Arsen im Mohnknödel. Kriminalität im Mühlviertel von der Jahrhundertwende bis 1938. Edition Geschichte der Heimat, Grünbach 1992, S. 251-255
Gift für Schweigen. In: Der Wiener Tag, 1. April 1934, S. 12
Der „Weibsteufel von Altaist“. In: Salzburger Volksblatt, 14. September 1934, S. 10
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 1-2/2026
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