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  2. Ausgabe 1-2/2026
  3. Entry/Exit-System

Entry/Exit-System

Digitale Grenzkontrolle

Mit 12. Oktober 2025 startete unionsweit die Inbetriebnahme des Entry-/Exit-Systems (EES). Das EES ist ein automatisiertes EU-Informationssystem, das die Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen erfasst, die sich für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen im Schengen-Raum aufhalten möchten.

Das neue System wird bei der Grenzkontrolle an den Schengen-Außengrenzen betrieben und betrifft in Österreich die internationalen Flughäfen mit Non-Schengen-Flugverkehr. Die gesetzliche Grundlage für das EES sind EU-Verordnungen und es ist Teil der europäischen Smart-Borders-Initiative sowie der Interoperabilität der EU-Informationssysteme. Mit Einführung des EES wird der Stempel im Reisepass schrittweise ersetzt. Die Grenzkontrolle umfasst zusätzlich die Erfassung eines persönlichen EES-Dossiers, die Überprüfung biometrischer Daten (Gesichtsbild und Fingerabdruckdaten) sowie die elektronische Speicherung des Ein- oder Ausreisevorgangs. Damit soll der Grenzkontrollprozess modernisiert, Identitätsbetrug erschwert und die Überwachung von Aufenthaltsfristen verbessert werden. Das EES leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der europäischen Migrations- und Sicherheitspolitik.

Schrittweise Einführung.

Grenzkontrolle: Selbstregistrierungsterminal im Flughafen Wien-Schwechat
Grenzkontrolle: Selbstregistrierungs-
terminal im Flughafen Wien-Schwechat
© Gerd Pachauer

Nach mehreren Verschiebungen wird nun zwischen dem 12. Oktober 2025 und dem 9. April 2026 das EES in der gesamten EU schrittweise eingeführt. In dieser Übergangsphase werden nicht sofort sämtliche EES-pflichtigen Reisenden an allen Grenzkontrollstellen erfasst und die Reisedokumente werden weiterhin gestempelt. Die Registrierung von ein- und ausreisenden Drittstaatsangehörigen wird kontinuierlich ausgeweitet. Die Inbetriebnahme des EES in Österreich sieht das Rollout am Flughafen Wien-Schwechat ab 12. Oktober 2025 vor, gefolgt von Salzburg ab 12. November 2025, Innsbruck ab 21. November, Graz ab 26. November sowie Linz und Klagenfurt ab dem 3. Dezember 2025. An den Flugfeldern mit Non-Schengen-Flugverkehr wird das EES ab 17. Dezember 2025 betrieben. Ab 10. April 2026 ist das EES unionsweit vollständig in Betrieb. Diese gestaffelte Einführung ermöglicht es den Grenzbehörden, Beförderungsunternehmen und Reisenden, sich schrittweise an die neuen Abläufe anzupassen und die Prozesse unter realen Bedingungen weiter zu optimieren.

Anwendungsbereich.

Im EES werden aus­schließlich Drittstaatsangehörige erfasst, die für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) in den Schengen-Raum ein- oder ausreisen. Von der Erfassung ausgenommen sind EU/EWR/Schweiz-Bürger, Staatsangehörige Zyperns, Irlands, Andorras sowie Personen, die für längere Aufenthalte (91 Tage bis 6 Monate) z. B. mit einem nationalen österreichischen Visum einreisen. Weiters befreit sind Personen, die aus offiziellem Anlass oder im Rahmen ihrer Dienstausübung reisen – darunter Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder, Flugbesatzungspersonal, Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.

Änderungen im Grenzkontrollprozess.

Das EES ist von der EU kofinanziert
Das EES ist von der EU kofinanziert
© EU

Für EES-pflichtige Reisende kann die Abfertigung zu Beginn länger dauern, da das System neu ist und alle persönlichen Datensätze im EES erst angelegt werden müssen. Das Innenministerium und die Landespolizeidirektionen arbeiten mit den Flughafenbetreibern und Fluglinien zusammen, um Wartezeiten gering zu halten sowie geordnete und effiziente Abläufe in der Grenzkontrolle sicherzustellen. Überdies sind Selbstregistrierungsterminals zur Erleichterung der Grenzkontrolle vorgesehen. Diese gibt es derzeit in Wien und Salzburg, sie stehen in über 20 Sprachen zur Verfügung und ermöglichen eine einfache Datenerfassung. Darüber hinaus bietet das EES registrierungspflichtigen Reisenden die Möglichkeit mit dem Online-Tool „Short-Stay-Calculator“ die verbleibenden Tage ihres zulässigen Aufenthalts in der EU zu überprüfen.

Anwendung des EES in der Fremdenpolizei, Strafverfolgung sowie Visa.

Es profitieren auch andere Behörden von der einheitlichen Erfassung von Ein- und Ausreisen im Schengen-Raum. So können Visumbehörden bei der Prüfung von Visumanträgen auf EES-Daten zugreifen, um die zulässige Aufenthaltsdauer zu überprüfen. Die Fremdenpolizei kann bei Drittstaatsangehörigen im Inland anhand des EES die Identität einer Person sowie etwaige Aufenthaltsüberschreitungen feststellen. Der Fremdenpolizei wird künftig eine Liste von Aufenthaltsüberziehern zur Verfügung stehen. Auch Strafverfolgungsbehörden haben über die zentrale Zugangsstelle wie das Bundeskriminalamt oder die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf das EES im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen. Somit bildet das EES eine wesentliche Grundlage für den Schutz der inneren Sicherheit sowie für eine besser regulierte und geordnete Migration.

Finanzierung, Umsetzung und beteiligte Einheiten.

Die Umsetzung des EES in Österreich ist seit 2017 ein Gemeinschaftsprojekt der Sektion IV im Hinblick auf die technische Umsetzung, der Sektion V, hinsichtlich der fachlichen Umsetzung und der Sektion II im Hinblick auf die operative Umsetzung. Für die zentralen neuen Komponenten der Grenzkontrolle im EES-Prozess – wie die neue Grenzkontrollsoftware, Kamerasysteme zur Erfassung biometrischer Gesichtsmerkmale, Selbstregistrierungsterminals sowie mobile Lösungen für Grenzkontrollen im Inland (z. B. an Flugfeldern) – arbeitet das Innenministerium mit dem Unternehmen Secunet Security Networks AG zusammen. Diese Komponenten wurden durch EU-Fördermittel in Höhe von etwa 12 Millionen Euro kofinanziert.

Jasna Todic/Tanja Schwaiger


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 1-2/2026

 Druckversion des Artikels (pdf, 232 kB)

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