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  2. Ausgabe 1-2/2026
  3. Menschenhandel

Menschenhandel

Zwischen Vertrauen und Kontrolle

Routinekontrollen, sensible Gespräche und die Suche nach Opfern von Menschenhandel: Ein Blick in die Arbeit jener Polizistinnen und Polizisten, die Wiens Rotlichtszene auf legale wie illegale Strukturen prüfen.

Fünf Ermittlerinnen und Ermittler des Landeskriminalamts Wien und des Bundeskriminalamts haben sich in der LKA-Außenstelle im 9. Bezirk zur Vorbesprechung der Schwerpunktaktion im Rotlichtbereich versammelt. Es ist Montag, der 11. November, 2025, 16:30 Uhr. Ziel: Routinekontrollen in Studios, Laufhäusern und Bordellen Wiens – Orte, in denen Freiwilligkeit und Zwang oft nur schwer zu unterscheiden sind. Solche Schwerpunktaktionen finden in Wien regelmäßig statt, um Betroffene zu schützen und illegale Strukturen aufzudecken. Die Kontrollen folgen klaren Abläufen und erfordern neben rechtlichem Wissen vor allem Fingerspitzengefühl mit den Menschen vor Ort. Das erste Ziel des Abends ist für die Ermittlerinnen und Ermittler ein Studio im 10. Bezirk.

Rechtlicher Rahmen.

Bei Routinekontrollen der Polizei in Studios, Laufhäusern und Bordellen sind Freiwilligkeit und Zwang der Sexarbeit oft nur schwer zu unterscheiden
Bei Routinekontrollen der Polizei in Studios, Laufhäusern und
Bordellen sind Freiwilligkeit und Zwang der Sexarbeit oft nur
schwer zu unterscheiden © Sophie Stummer

In Österreich ist Prostitution legal. Für die legale Ausübung müssen Sexdienstleisterinnen und -leister volljährig sein, sich rechtmäßig in Österreich aufhalten und regelmäßig medizinisch untersuchen lassen. Der „Deckel“ ist eine grüne Kontrollkarte, die von der Stadt Wien ausgestellt wird und nachweist, dass die regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt wurden. Alle sechs Wochen müssen sich Sexarbeiterinnen und -arbeiter untersuchen lassen, alle 12 Wochen werden Bluttests durchgeführt. Geregelt ist das im Wiener Prostitutionsgesetz 2011 (WPG 2011). Seit seinem Inkrafttreten verfügt Wien über ein europaweit beachtetes Regelwerk, das Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft. Zusätzlich wurden damit den Ermittlerinnen und Ermittlern mehr Rechte bei verdeckten Ermittlungen eingeräumt.
Die Prostitution wird in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt. „Die Vorgaben unterscheiden sich teilweise voneinander, aber alle angemeldeten Sexarbeiterinnen und -arbeiter benötigen eine Kontrollkarte“, informiert Horst Schiller, der das Referat 8.2.1 in der provisorischen Abteilung 8, Schlepperei, Menschenhandel und Sonderermittlungen im Bundeskriminalamt leitet. Schiller begleitet die LKA-Kolleginnen und Kollegen in den Bundesländern regelmäßig bei Routinekontrollen. „Der Austausch ist sehr wichtig. Wir bekommen ein gutes Bild darüber, wie sich die Szene österreichweit entwickelt und welche Trends es aktuell gibt. So können wir unser Know-how bündeln und entsprechende Maßnahmen setzen.“

Bei den Kontrollen prüfen die Beamtinnen und Beamten in erster Linie Dokumente der Sexdienstleisterinnen und -leister: Pässe, Meldezettel und den grünen Schein. Mit einem Scanner auf dem Smartphone können die Dokumente und Ausweise eingescannt und überprüft werden. Daten und Informationen werden ins System eingespeist und sind für die Kolleginnen und Kollegen im Büro abrufbar. Sie können somit unmittelbar mit dem Schreiben des Berichtes beginnen. Der arbeitsgeteilte Vorgang stellt einen enormen zeitlichen Vorteil dar.
Dieser rein formale Aspekt ist nur ein Teil der Arbeit. Ebenso wichtig sind die beiläufigen Gespräche mit den Sexarbeiterinnen selbst. Albert Lager, der seit 20 Jahren in diesem Bereich tätig ist und den EB 10 Schlepperei und Menschenhandel im LKA Wien leitet, betont: „Der persönliche Kontakt ist oft entscheidend, um Vertrauen aufzubauen und um Hinweise auf Zwang oder Abhängigkeit zu erkennen.“ Die Beamtinnen und Beamten sind hierfür speziell geschult. „In erster Linie geht es um Schutz“, erklärt Lager. „Wir wollen, dass die Frauen wissen, dass sie sich an uns wenden können, wenn sie bedroht oder ausgebeutet werden.“
Nachdem stichprobenartig mehrere Frauen kontrolliert worden waren und keine Verstöße zu vermerken waren, setzte das Team die Streife fort und wechselte zum nächsten Etablissement im 2. Bezirk. Um in die Betriebsstätten zu gelangen ohne die Kontrollen zu gefährden, ist der Ablauf immer derselbe: Zunächst betritt ein Beamter allein das Lokal oder läutet an der Eingangstür. Wird er eingelassen, gibt er sich als Polizeibeamter zu erkennen und informiert über die bevorstehende Routinekontrolle. Erst danach rückt das übrige Team nach und beginnt mit der Überprüfung von Identitätsdokumenten und Ausweisen.

Illegale Prostitution in Wohnungen.

Illegale Prostitution in Wohnungen birgt für die S
Illegale Prostitution in Wohnungen birgt für die Sexdienst-
leisterinnen Risiken für ihre eigene Sicherheit
© Oleg - stock.adobe.com

„Wir machen uns meistens erst bei der Vorbesprechung aus, welche Einrichtungen wir kontrollieren. Es kommt aber auch vor, dass jemand einen Hinweis erhalten hat – dann werden Etablissements gezielt angefahren“, sagt Lager.
Seit der Corona-Pandemie verlagerte sich ein Teil der illegalen Prostitution in private Wohnungen. Dieser Trend hält bis heute an. Vor allem Frauen bieten ihre Dienste auf Online-Plattformen oder einschlägigen Chatportalen an, über die Freier sie direkt kontaktieren und Termine vereinbaren können. Für Männer, die diese Dienste in Anspruch nehmen, ist diese Form der Prostitution besonders attraktiv: Treffen in Wohnhäusern wirken diskret, die Anonymität ist höher und fällt weniger auf als der Besuch eines Laufhauses.
Für die Prostituierten birgt es hingegen Risiken für ihre Sicherheit. Da es sich um illegale Prostitution handelt, verfügen die Frauen nicht über die vorgeschriebene grüne Karte und absolvieren keine regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen – eine Gefahr sowohl für sie selbst also auch für ihre Kundschaft. Zudem wissen sie meist nicht, wer tatsächlich auftauchen wird. Für die Polizei stellt diese Entwicklung eine Herausforderung dar: Die Angebote sind schwer zu überwachen und potenzielle Opfer von Menschenhandel können kaum erkannt werden.
Mit der Einführung des Wiener Prostitutionsgesetz 2011 wurde der Polizei mehr Handlungsspielraum eingeräumt: Die Beamtinnen und Beamten dürfen sich seither mit verdeckten Online-Profilen als Freier ausgeben, Frauen auf entsprechenden Plattformen kontaktieren und verdeckt ermitteln. Das ermöglicht es ihnen, er Wohnungsprostitution zu kontrollieren.
Ein Beispiel dafür ereignete sich auch während der Kontrollen: Einer der Ermittler hatte bereits im Vorfeld über ein Online-Profil eine Frau auf einer Plattform kontaktiert und einen Termin mir ihr vereinbart. Nachdem sie ihm eine Adresse in einem Wohnhaus im 10. Bezirk übermittelt hatte, lag der Verdacht nahe, dass es sich hierbei um illegale Wohnungsprostitution handeln könnte. Lager gab sich als der erwartete Freier aus, die Frau ließ ihn ein – ein entscheidender Schritt, denn die angebotene sexuelle Dienstleistung muss von der Frau ausgesprochen werden, bevor ein Delikt der illegalen Wohnungsprostitution festgestellt werden kann. Erst dann gab sich der Ermittler als Polizist zu erkennen und leitete Maßnahmen ein. Es handelte sich um illegale Prostitution einer Rumänin, die mit ihrem Partner eine Wohnung via Airbnb für eine Woche gemietet hatte. Die anderen Polizisten kamen hinzu und führten die Amtshandlung durch. Die Frau und ihr Partner wurden über das Prostitutionsgesetz und ihre Strafe aufgeklärt, die sich auf die Höhe von 900 bis 1.100 Euro belaufen wird.
Die Frau hätte eine Woche lang mehrere Freier am Tag empfangen sollen. Im Nebenzimmer befand sich dabei stets der Partner. Auf Nachfrage der Polizistinnen und Polizisten beteuerte sie, ihre Dienste selbstbestimmt anzubieten. Fast immer kommt es zu sprachlichen Barrieren zwischen den einschreitenden Beamten und den Parteien. Die meisten Prostituierten kommen aus dem umliegenden Ausland: Ungarn, Rumänien und Bulgarien.

Kooperation über Grenzen hinweg.

In Wien arbeitet das LKA mit anderen Organisationen zusammen. Neben dem Finanzamt, das bei Verdacht auf illegale Beschäftigung oder Steuerhinterziehung beteiligt wird, gibt es einen Austausch zwischen dem Bundeskriminalamt und den jeweiligen Landeskriminalämtern. Auch international wird die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Menschenhandels gepflegt. Regelmäßig werden die Teams des LKAs bei gemeinsamen Aktionen von ausländischen Sicherheitsbehörden unterstützt.
„Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt. Die Feststellung illegaler Prostitution allein bedeutet noch keinen Tatbestand des Menschenhandels, kann aber ein Hinweis darauf sein“, erklärt Schiller. In vielen Fällen erschweren Angst, Abhängigkeit oder Loyalität gegenüber Tätern die Ermittlungen. Oft kommt es vor, dass Opfer ihre Anzeigen zurückziehen, aus Sorge vor drohender Gewalt und Konsequenzen ihres Ausbeuters. „Für uns als Polizei ist das eine besondere Herausforderung, fachlich wie emotional“, meint Agnes Horak, die stellvertretende Leiterin der provisorischen Abteilung 8 im BK.

Die Identifikation der Opfer von Menschenhandel zählt zu den größten Herausforderungen für die Ermittlungsbehörden. Das liegt daran, dass Prostitution, selbst wenn sie legal und freiwillig ausgeübt wird, fast immer mit ökonomischem, emotionalem oder sozialem Druck verbunden ist. Das erschwert die Abgrenzung zwischen selbstbestimmter Sexarbeit und strafbarer Ausbeutung. Anzeigen sind selten, die Dunkelziffer ist hoch – nicht zuletzt, weil viele Betroffene aus einem Abhängigkeitsverhältnis, Loyalität gegenüber Tätern oder aus Angst vor Repressalien nicht kooperieren wollen. Österreich ist sowohl Transit- als auch Zielland. Trotz strenger Gesetze und regelmäßiger Kontrollen bleibt der Tatbestand schwer nachweisbar, weil Ausbeutung oft im Verborgenen passiert.

Die letzte Kontrolle des Abends findet im 23. Bezirk an der Stadtgrenze statt. Die Brunner Straße ist eine von zwei Straßen Wiens, auf denen der Straßenstrich legal ist. Am Straßenrand sind mehrere weiße Kasten- und Lieferwägen zu erkennen. Mit auffälligen Lichterketten und Dekorationen im Inneren der Fahrzeuge machen die Prostituierten auf sich aufmerksam. Die Beamtinnen und Beamten klopfen am Fenster des Wagens einer Frau und bitten um ihre Dokumente, die sie ihnen bereitwillig gibt. Für sie ist es nicht das erste Mal, dass sie von der Polizei kontrolliert wird. Viele Sexarbeiterinnen sehen die Kontrollen und kurzen Gespräche mit der Polizei positiv. „Wir wollen ihnen auch zeigen, dass wir als Polizei für sie da sind, wenn sie in Schwierigkeiten sind, und ihnen helfen können. Viele kennen uns bereits, man ist in einem regelmäßigen Austausch“, sagt Horak. Der Erfolg dieser Arbeit zeigt sich nicht in Festnahmen, sondern in kleinen Schritten. Schwerpunktaktionen verbinden Kontrollen mit Prävention, Recht mit Menschlichkeit. Dahinter steht eine vielschichtige Aufgabe: Die Balance zwischen Gesetzesvollzug und Schutz jener, die am Rande der Gesellschaft leicht übersehen werden.

Sophie Stummer


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 1-2/2026

 Druckversion des Artikels (pdf, 292 kB)

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