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  3. Geldwäscherei

Geldwäscherei

Auf der Spur illegaler Gelder

Seit 1. Jänner 2002 gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der österreichischen Geldwäschemeldestelle (A-FIU) mit nationalen und internationalen Partnern gegen die Verschleierung illegaler Vermögenswerte vor.

Kriminelle nutzen Geldwäsche, um aus schweren Straftaten erzielte Einnahmen vor dem Zugriff des Staates zu verstecken
Kriminelle nutzen Geldwäsche, um aus schweren Straftaten erzielte Einnahmen vor dem Zugriff des Staates zu verstecken © zakiroff - stock.adobe.com

Geldwäsche ist kein abstraktes Phänomen. Es ist ein Problem für den Finanzplatz Österreich. Hinter jedem gewaschenen Euro stehen Vortaten wie Internet-Betrug, Online-Kindesmissbrauch, Steuerhinterziehung, Sozialbetrug, Korruption, Drogen- oder Menschenhandel. Das Ziel der Täter ist es, die illegale Herkunft der Vermögenswerte zu verschleiern und die Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf zu schleusen – sie „weißzuwaschen“.

A-FIU.

Die Geldwäsche-Tagung 2025: verdeutlichte die wachsende Bedeutung sektorübergreifender Zusammenarbeit für die effektive Bekämpfung der Geldwäsche
Die Geldwäsche-Tagung 2025: verdeutlichte die wachsende
Bedeutung sektorübergreifender Zusammenarbeit für die
effektive Bekämpfung der Geldwäsche © LPD Salzburg

Mit der Gründung des Bundeskriminalamtes 2002 wurde die Geldwäschemeldestelle – Austrian Financial Intelligence Unit (A-FIU) – in der Abteilung für Wirtschaftsermittlungen eingerichtet und gesetzlich verankert. Sie wird seit Mai 2025 von Bernhard Schafrath geleitet. Zu den Hauptaufgaben der 24 Expertinnen und Experten zählen die Entgegennahme von Verdachtsmeldungen zur Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsvorschriften. Die Analyseberichte basieren auf allen Erkenntnissen, die der A-FIU zugrunde liegen und werden an die zuständigen Stellen als Basis für zielgerichtete Ermittlungen abgetreten. „Im internationalen Vergleich sind wir eine kleine Einheit. Wir bearbeiten pro Jahr rund 15.000 Verdachtsmeldungen, Tendenz steigend“, erklärt Schafrath.

Rechtliche Ausgangslage.

In Österreich ist Geldwäsche als eigenes Delikt im Strafgesetzbuch (§ 165 StGB) verankert. Typische Tathandlungen sind das Verbergen der illegalen Herkunft der Vermögenswerte, das Verwahren oder Verwalten solcher Werte, ihre Weitergabe oder Verwendung im Wirtschaftsleben und Handlungen, die das Auffinden oder die Einziehung dieser Werte erschweren sollen. Als Vortaten gelten schwere Delikte wie Betrug, Steuerdelikte, Urkundenfälschung, Korruptionsdelikte, Menschenhandel, Drogenkriminalität oder Terrorismusfinanzierung.

Restrukturierung.

2019 wurde in der Geldwäschemeldestelle eine organisatorische Neuordnung umgesetzt, die ihre Arbeitsweise deutlich stärker nach internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) ausrichten sollte. Kern dieser Restrukturierung war zum einen die klare Trennung von kriminalpolizeilichen Ermittlungen zu nachrichtendienstlicher internationaler Zusammenarbeit, strategischer und operativer Finanzstromanalyse in drei eigene Referate, wie sie in vielen anderen FIUs üblich ist. Zum anderen wurde die Analysesoftware „goAML“ eingeführt, die vom United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) speziell für FIUs weltweit entwickelt wurde und in Österreich das frühere Meldeformular abgelöst hat.
„Durch dieses Tool werden Verdachtsmeldungen seither strukturiert erfasst, automatisiert mit vorhandenen Datenbeständen verknüpft und für operative und strategische Analysen aufbereitet. Das hilft uns hinsichtlich des stark steigenden Informationsaufkommens und gleichzeitig können wir die Qualität der Analysen sowie die Rückmeldung an die Verpflichteten auf hohem Niveau halten“, betont Schafrath. Zudem dient das System als sicheres Web-Portal für meldepflichtige Berufsgruppen, was eine Dateneinmeldung erleichtert. Außerdem fungiert goAML als Informationsplattform für den Versand von Typologien an die verpflichtenden Berufsgruppen.

Strategische Finanzstromanalyse.

Krypto-Plattformen werden vermehrt zur Verschleierung von Finanzströmen genutzt
Krypto-Plattformen werden vermehrt zur Verschleierung von
Finanzströmen genutzt © Jearu - stock.adobe.com

Die Expertinnen und Experten des Referats 7.3.2 Strategische Finanzstromanalyse beobachten Verdachtsmeldungen und Finanzströme. Das Referat wertet Informationen nicht fallbezogen, sondern gesammelt aus. Das Ziel ist, wiederkehrende Vorgehensweisen zu erkennen, systematisch zu beschreiben und für die Prävention aufzubereiten.
„Wir unterstützen Ermittlungen durch Finanzdatenauswertungen und -analysen im Vorfeld, die A-FIU selbst führt keine Ermittlungen durch. Unsere Arbeit ist nachrichtendienstlicher Natur“, unterstreicht der Referatsleiter. Einen Schwerpunkt bildet die Risikobewertungen.
Das Referat liefert Inhalte für den jährlichen Geldwäschebericht, organisiert die jährliche Geldwäschetagung und wirkt in Public-Private-Partnership-Formaten wie dem Financial Intelligence Network Austria (FINA) mit. Da der Kryptobereich stark expandiert, hat die A-FIU mit Jänner 2024 eine neue Untergruppe mit österreichischen Kryptowerteanbieterinnen und -anbietern, dem Bundesministerium für Finanzen sowie Ermittlerinnen und Ermittlern des Bundeskriminalamtes gegründet.

Operative Finanzstromanalyse.

Die Expertinnen und Experten 7.3.3 Operative Finanzstromanalyse nehmen die Geldwäscheverdachtsmeldungen entgegen und führen das Analyseverfahren durch. Sie werten die eingehenden Informationen aus, zerlegen sie in Transaktionen, Beteiligte und Firmenstrukturen und gleichen diese Daten mit polizeilichen, weitere Datenbanken ab. Erhärtet sich ein Verdacht, etwa aufgrund früherer Anzeigen oder bekannter Betrugsschemata, wird ein Analysebericht erstellt, der an die zuständige Dienststellen weitergeleitet wird. Erkennt die A-FIU in einem Fall akute Gefahr, kann sie Transaktionssperren anregen. Dadurch wird das Risiko, dass Gelder vor Abschluss der Ermittlungen abfließen, reduziert.

Internationale Angelegenheiten.

Da sich Täter häufig im Ausland befinden, ist eine internationale Zusammenarbeit notwendig. Dafür ist das Referat 7.3.1 Internationale Angelegenheiten zuständig. Zu den Aufgaben zählen die Weiterentwicklung der technischen und rechtlichen Kooperationswege zwischen den FIUs weltweit. Das beinhaltet die Kommunikation der A-FIU auf gesicherten Kanälen wie FIU.net oder das Egmont Secure Web (ESW) der Egmont-Gruppe. Dort werden Informationen zu Verdachtsfällen ausgetauscht, Kontoverbindungen und Transaktionsketten.
Darüber hinaus vertritt das Referat 7.3.1 die österreichische Geldwäschemeldestelle in internationalen Gremien, wie der Egmont Gruppe, den FATF-Umsetzungsforen, der neu gegründeten EU Agentur Anti Money Laundering Authority (AMLA) sowie EU-Arbeitsgruppen. Umgekehrt profitieren die österreichischen Expertinnen und Experten vom Erfahrungsaustausch in Form von „Best Practices“.

Treffen mit Vertreter/-innen der FIU Lichtenstein: Simon Zaugg (LI), Evelyn Plörer (A) Binaca Hennig (LI), Bernhard Schafrath und Johannes Kunz (A)
Treffen mit Vertreter/-innen der FIU Lichtenstein: Simon
Zaugg (LI), Evelyn Plörer (A) Binaca Hennig (LI),
Bernhard Schafrath und Johannes Kunz (A) © Privat

„Fin-Link“ beschreibt ein Phishing-Phänomen, das im Frühjahr 2023 in Österreich erstmals in Erscheinung getreten ist und im Jahr 2024 in weiterentwickelter Form bei der A-FIU aufschlug. Hierbei gaben sich Kriminelle als österreichische Finanzverwaltung aus und lotsten ihre Opfer über täuschend echte Links („Links zum Finanzamt/FinanzOnline“) auf gefälschte Webseiten, um persönliche Daten zu stehlen. Dies erfolgte sowohl über SMS als auch E-Mails.
Zusätzlich registrierte die A-FIU eine neue Variante, bei der Kriminelle gefälschte Online-Banking-Links in Suchmaschinen platzierten: Gab ein Opfer den Namen seiner Bank in eine Suchmaschine ein und klickte auf das manipulierte Ergebnis, landete es auf einer Fake-Login-Seite, über die die Täter die Zugangsdaten sammelten. „Nachdem wir wieder einen Anstieg bei der Zahl an Fin-Link-Phishings bemerkt haben, wurde eine Warnmeldung („Notices“) an die meldepflichtigen Berufsgruppen versendet. Die Banken konnten dadurch ihr Betrugssystem anpassen und haben verdächtige Transaktionen der Polizei gemeldet und blockiert. Durch unsere Warnung und die gute Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern konnte ein höherer Schaden verhindert werden“, sagt Bernhard Schafrath.

Die 9. Geldwäschetagung fand am 23. und 24. Oktober 2025 in Salzburg statt und brachte Expertinnen und Experten aus Strafverfolgung, Finanzwirtschaft, Aufsichtsbehörden sowie rechtsberatenden Berufen zusammen. Nach der Eröffnung durch Vertreter der Wirtschaftskammer und des BMI präsentierte Bernhard Schafrath das jährliche Update aus der A-FIU und stellte den Geldwäschebericht 2024 vor. Das Tagungsprogramm umfasste Keynotes, Fachvorträge und mehrere Panels, darunter Diskussionen zur neuen EU-Aufsichtsbehörde AMLA sowie zur Rolle des österreichischen Immobilienmarkts in der Geldwäscheprävention. Am zweiten Tag vertieften Workshops der FMA, der A-FIU und weiterer Fachstellen aktuelle branchenspezifische Themen und praktische Herausforderungen der Aufsicht.

Zahlen und Trends 2024.

Bernhard Schafrath traf Andrea Gacki (2. v. l.), Leiterin des Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), und ihre Kolleginnen und Kollegen in Washington
Bernhard Schafrath traf Andrea Gacki (2. v. l.), Leiterin des
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), und
ihre Kolleginnen und Kollegen in Washington © Privat

Der Lagebericht 2024 zeigt einen spürbaren Anstieg der Zahl an digitalen Finanzströmen und onlinebasierten Kriminalitätsformen. Onlinebetrug, Sozialmissbrauch und Abgabenhinterziehung mittels Scheinunternehmen zählen weiterhin zu den häufigsten Vortaten zur Geldwäsche.
Zudem wurde ein deutlicher Zuwachs an Meldungen zur Terrorismusfinanzierung festgestellt. Insgesamt gingen 12.924 Verdachtsmeldungen bei der A-FIU ein – ein Plus von 15 Prozent gegenüber 2023. Erstmals wurde damit die Marke von 10.000 Eingängen überschritten. Mit 11.086 Verdachtsmeldungen entfiel der größte Anteil auf die Verpflichteten, allen voran der Bankensektor mit 9.704 Meldungen.
Für das Folgejahr rechnet die A-FIU mit einem weiteren Anstieg auf 16.000 Verdachtsmeldungen. Auch die Qualität der Meldungen nimmt laut Schafrath zu, der Anteil fehlerhafter oder unvollständiger Meldungen liege bei lediglich etwa neun Prozent.
Deutlich angestiegen ist die Zahl der Verdachtsmeldungen von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen (VASPs), die 1.228 Meldungen erstattet haben – ein Zuwachs von rund 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

MiCAR.

Mit der Umsetzung der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) und einem potenziellen Zuwachs der Zahl an Anbieterinnen und Anbietern in Österreich ist mit einem weiteren Anstieg der Zahl an Meldungen zu rechnen. 2024 gab es 152 rechtskräftige Verurteilungen wegen Geldwäscherei. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 27 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Ministerialrat Bernhard Schafrath, BA MA, hat seine Polizeikarriere 1998 in Wien begonnen. Aufgrund seines Interesses an der Bekämpfung der Finanzkriminalität, entschied er sich 2019 in das Bundeskriminalamt zu wechseln. Zunächst war Schafrath in der Abteilung 7 im Bereich Internetbetrug tätig, bis er 2022 Büroleiter der Kriminalprävention und Opferhilfe wurde. Drei Jahre später erfolgte der Wechsel zurück in die Abteilung 7, wo er seit Mai 2025 die Geldwäschemeldestelle leitet.

Romana Tofan


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 1-2/2026

 Druckversion des Artikels (pdf, 890 kB)

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