Deutschland
Rädern, enthaupten, ertränken
Das mittelalterliche Kriminalmuseum in Rothenburg ob der Tauber bietet mit zahlreichen Exponaten einen Überblick über die Entwicklung des Straf- und Strafprozessrechts vom frühen Mittelalter bis in die Neuzeit.
Kriminalmuseum: Überblick über 1.000 Jahre deutscher Straf- und Strafprozessrechtsgeschichte
© Kurt Hickisch
Rothenburg ob der Tauber, etwa 80 Kilometer westlich von Nürnberg, ist eine Stadt in Mittelfranken, die sich mit ihren noch bestehenden Stadtmauern und -toren, den Fachwerkhäusern, dem Ensemble des Marktplatzes, ihr mittelalterliches Flair bewahrt hat. Dazu passt das seit 1977 im ehemaligen Johanniterkolleg untergebrachte mittelalterliche Kriminalmuseum – eine herausragende Sehenswürdigkeit, die mit ihren Exponaten einen Überblick über 1.000 Jahre deutscher Straf- und Strafprozessrechtsgeschichte gibt.
Der Besuch des Museums ist als Rundgang konzipiert. Zum Abschluss können noch über Touchscreens virtuelle Rundgänge in die früheren Sonderausstellungen „Luther und der Hexenwahn“ sowie „Tiere in der Rechtsgeschichte“ erfolgen.
Im Kellergewölbe werden hinter Glaswänden originalgetreue Nachbildungen mittelalterlicher Folterwerkzeuge gezeigt, wie etwa ein auf der Sitzfläche, der Rücken- und den Armlehnen mit Spitzen besetzter Stuhl; eine Streckbank; eine Streckleiter samt Gewichten. Im Keller ist auch das Originalprotokoll des nach zweimaliger Folterung abgelegten Geständnisses einer Hexe (Teufelsbuhlerin) aus dem Jahr 1656 zu sehen, die zum Tod durch Verbrennen verurteilt wurde. Im Stiegenaufgang sind zahlreiche Folterwerkzeuge wie Finger- und Daumenschrauben verschiedenster Fertigung ausgestellt.
Strafrecht.
„Eiserne Jungfrau“: Schandmantel für Frauen
© Kurt Hickisch
Nach altem germanischem Recht musste der Verletzte sein Recht selber suchen; der Beschuldigte musste seine Unschuld beweisen. Er konnte beschwören, dass er das ihm Vorgeworfene nicht getan habe. Glaubte man ihm nicht, musste er sich nach Eidhelfern umsehen (bis zu 72 Personen wurden aufgeboten), die aber nur die Glaubwürdigkeit des Beschuldigten bestätigten. Tatzeugen kannte man nicht. Wurde das Eidesverfahren verworfen, gab es noch das Gottesurteil. Man war der Ansicht, dass Gott dem Unschuldigen, gleich in welcher Situation, helfen würde. Dies konnte auch durch Zweikämpfe erfolgen. Bei der Wasserprobe ging man davon aus, dass das Wasser, als reinstes Element, den Schuldigen nicht behalten würde.
Vor 1300 erfolgte eine Strafverfolgung nur auf Klage des Verletzten (Dispositionsmaxime). Diese wurde abgelöst durch die Offizialmaxime: Der Richter musste sich über die objektive Wahrheit selbst unterrichten. Die Erforschung der materiellen Wahrheit trat in den Vordergrund. Die Befragung des Beschuldigten wurde zum Kernstück des Ermittlungsverfahrens, dessen Geständnis auch unter Anwendung der Folter erreicht werden durfte.
Die Folter („peinliche Frage“) war ein gesetzlich geregelter, protokollierter Verfahrensschritt bei Vorliegen starker Verdachtsgründe, jedoch Fehlen von Zeugen und Tatbeweisen. Die Foltermethoden waren in der Regel 1. Grad: Androhung; 2. Grad: Führen in die Folterkammer; 3. Grad: Auskleiden, Binden; 4. Grad verschiedene Foltermethoden: Anlegen von Daumenschrauben, Beinschrauben, Spanische Stiefel, Streckleiter, Rutenstreichen, Aufziehen mit verschiedenen Gewichten. Das Geständnis des Gefolterten durfte erst protokolliert werden, wenn es nach der Folter wiederholt wurde. Die Regelungen über den Einsatz der Folter versagten bei Hexereiverfahren und führten zu falschen Geständnissen, was ab dem 18. Jahrhundert (Beginn der Aufklärung) zu einer Reform des Strafverfahrens mit dem Prinzip der Anklage durch eine Staatsanwaltschaft und öffentlicher mündlicher Verhandlung führte. Richterliche Freiheit in der Beweiswürdigung machte die Folter als Verfahren zur Beweisgewinnung überflüssig. In Österreich wurde die Folter durch das Josefinische Strafgesetzbuch 1787 vollständig abgeschafft.
Strafe war im Mittelalter Vergeltung, sollte das Verbrechen widerspiegeln und abschreckend wirken. Mord wurde mit dem Rädern bestraft, Totschlag mit Enthaupten, Kindesmord mit Ertränken, Brandstiftung mit Verbrennen. Münzvergehen wurden mit Sieden oder Feuertod geahndet, ebenso Hexerei und widernatürliche Unzucht.
Die Todesstrafe stand auch auf Blutschande, Bigamie, Gotteslästerung, Ketzerei. Auf Diebstahl über 5 Gulden stand das Erhängen. In den letzten Tagen vor der Hinrichtung erhielt der Verurteilte eine Reihe von Vergünstigungen. Samt seinen Wächtern, so ist zu lesen, erhielt er reichhaltiges Essen und durfte Besuch empfangen. Den Weg zur Hinrichtung musste er zu Fuß zurücklegen oder wurde in einem eigenen Wagen gefahren. War über ihn die Strafverschärfung der „Schleife“ verhängt worden, wurde er auf eine Kuh- oder Ochsenhaut gelegt und auf dieser gezogen, sodass der Kopf ständig am Boden aufschlug.
Es galt als frommer Verdienst, ihm während der Fahrt den Kopf zu halten. Ein langer Zug von Schaulustigen folgte nach. Nach einem letzten Gebet wurde die Strafe vollzogen. Das Enthaupten des knienden oder auf einem Richtstuhl sitzenden Delinquenten erfolgte mit dem Schwert oder mit dem Beil auf einem Richtblock.
Ausstellungsstücke im Kriminalmuseum: Schandmaske, Stachelstuhl, Streckbank
© Kurt Hickisch
Freiheitsstrafe.
Nachdem der Freiheitsentzug zunächst eher einer Schuld- oder Beugehaft (Ketzer) diente, finden sich Anfänge der Freiheitsstrafe zu Beginn der frühen Neuzeit als Arbeitsstrafe. Der Staat erkannte das wirtschaftliche Potenzial der Gefängnisinsassen. Zuchthäuser wurden zur Erziehung und Besserung eingerichtet. Mit ein Grund zur Einführung von Freiheitsstrafen war auch, dass man mit den grausamen Strafen der Kleinkriminalität der Verarmten nicht mehr Herr wurde.
Ehrenstrafen.
An den Pranger gestellt wurden Menschen, die dem Spott und der Lächerlichkeit ausgesetzt werden sollten. Im Drehpranger (Trülle, Narrenhaus), der aufgestellt oder aufgehängt wurde, wurden Menschen in eine Art Käfig eingeschlossen. Charakterliche Mängel wurden durch Schandmasken dargestellt. Eine Schweinsmaske sollte zum Ausdruck bringen, dass deren Träger einem unsittlichen Lebenswandel nachgegangen war; ein Hahnenkopf bestrafte Eitelkeit und Gockelhaftigkeit. Eine Schandmaske mit langer Zunge und langen Ohren, versehen mit einer Aufmerksamkeit erregenden Schelle, galt „bösen“ Frauen, wie auch die Halsgeige: Hals und beide Hände wurden in ein aufklappbares Holzgestell eingeschlossen. Schandmasken aus Eisen(blech) kennzeichneten Schwatzhafte, Schandhauben Unmäßige und Zügellose. Schlechte Musikanten erhielten die Schandflöte.
Mit einer Halskette mit Schere wurde „mindere Fertigung“ bestraft. Bäckern, deren Brot zu leicht oder qualitativ minderwertig war, drohte, in einem Käfig untergetaucht zu werden (Bäckertaufe). Eine weitere Ehrenstrafe war das Teeren und Federn. Um Verbrecher wieder zu erkennen, wurde ihnen mit Brandeisen Merkmale in Stirn oder Nacken eingebrannt. Die „Eiserne Jungfrau“ dürfte, so die Ausführungen zu diesem Exponat, ursprünglich als Schandmantel für Frauen verwendet worden sein. Weltweite Berühmtheit erlangte die Nürnberger Eiserne Jungfrau durch die 1893 erschienene Gruselgeschichte „The Squaw“ des irischen Schriftstellers Bram Stoker (1847-1912), dieser bekannt durch den Vampir-Roman Dracula (1897).
Policey.
Unter Polizei wurde im Mittelalter allgemein Gefahrenabwehr und Sicherung der Ordnung des öffentlichen Lebens verstanden. Verstöße gegen Policey-Ordnungen wurden mit Geld- und Ehrenstrafen bzw. öffentlicher Demütigung geahndet. Straftatbestände waren etwa Weinpanscherei und Alkoholschmuggel oder Verstöße bei der Verarbeitung von Fleisch. Aufgabe der Policey war auch die Bekämpfung der Trunksucht und des Glückspiels, sowie die Einhaltung der Nachtruhe (Polizeistunde). Bestraft wurde das nächtliche Ausgehen ohne Laterne.
Unter Policey fielen auch die Feuerordnung und Brandbekämpfung. Die Mindestabstände zwischen Häusern wurden durch eine quer durchgetragene Stange nachgeprüft. Die Gassen mussten von Gegenständen freigehalten werden. Die Vollziehung von Pest- und Seuchenordnungen fiel ebenfalls unter Policey.
Staatsgeschichte.
Die Exponate des Museums greifen aber auch das historische Umfeld auf, in dem sich die Rechtsentwicklung bewegt hat. Auf Landkarten wird in historischer Reihenfolge dargestellt, wie sich in Mitteleuropa aus Stammesverbänden und Kleinstaaten Reiche entwickelt haben und auch wieder zerfallen sind, wobei Brücken bis zur Gegenwart hergestellt werden.
Kurt Hickisch
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 11-12/2025
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