Internationale Zusammenarbeit
Südosteuropa im Fokus
Treffen der PCC-SEE-Expert-Working-Group im Juni 2025 in Wien: Fachlicher Austausch und neue Schwerpunkte
© Privat
Österreich übernahm im 1. Halbjahr 2025 den Vorsitz in der PCC-SEE-Kooperation. Es unterstützt die Westbalkanstaaten in der technischen Umsetzung des PCC-Prüm-Übereinkommens.
Österreich übernahm am 1. Jänner 2025 zum dritten Mal den sechsmonatigen Vorsitz der Polizeikooperationskonvention für Südosteuropa (PCC SEE). Diese wurde 2006 in Wien auf österreichische Initiative unterzeichnet und soll die Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit sowie zur Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von strafbaren Handlungen verstärken. Die Konvention zählt zwölf Vertragsparteien: Österreich, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowenien und Ungarn. In wenigen Monaten wird die Konvention auch für die Slowakei in Kraft treten.
Der Westbalkan ist aufgrund seiner geografischen Nähe eine Schlüsselregion für die Sicherheit in Österreich, daher ist die Intensivierung und Weiterentwicklung der polizeilichen Kooperation mit der Region ein wesentlicher Bestandteil der internationalen Arbeit des Bundesministeriums für Inneres (BMI). Seit mehr als 15 Jahren unterstützt Österreich die Umsetzung der Konvention unter anderem mit der Bestellung der Leitung des PCC-SEE-Sekretariats mit Sitz in Laibach. Im Juli 2025 übernahm der BMI-Verbindungsbeamte in Slowenien, Felix Gautsch, diese Funktion.
Die PCC SEE bietet eine Rechtsgrundlage für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und der illegalen Migration. Zu den Kooperationsmöglichkeiten zählen Einsätze wie gemeinsame Streifen entlang der serbisch-mazedonischen Grenze oder die Entsendung österreichischer Beamter nach Bosnien und Herzegowina zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die Konvention regelt unter anderem die Bereiche Informations- und Datenaustausch, Austausch von Verbindungsbeamten, grenzüberschreitende Nacheile und Observation sowie verdeckte Ermittlungen.
Prümer Zusammenarbeit als Erfolgsmodell.
Als Österreich 2013 zum ersten Mal den PCC-SEE-Vorsitz innehatte, schlugen österreichische Experten vor, die Kooperation auf den Austausch von DNA-, Fingerabdruck und Fahrzeugregisterdaten auszuweiten. Die „Prümer Zusammenarbeit“ basiert auf dem Prümer Vertrag aus 2005 und hat sich bereits auf EU-Ebene bewährt: Durch den automatisierten Abgleich biometrischer Daten unter EU-Mitgliedstaaten konnten Tausende Straftaten geklärt werden. In einem Hit-/No-Hitverfahren werden Datensätze anonymisiert mit den nationalen Datenbanken der teilnehmenden Staaten abgeglichen, um innerhalb von Minuten festzustellen, ob der Datensatz in einer anderen Datenbank gespeichert ist. Sollte es zu einem Treffer kommen, werden Hintergrunddaten zu Tätern sowie Straftaten zwischen den Staaten ausgetauscht. Aufgrund ihrer Erfolge zählt die Prümer Kooperation zu den wirksamsten Instrumenten der Strafverfolgung in Europa und das Prümer Datenverbundsystem wurde 2008 in den EU-Rechtsbestand überführt.
Während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft 2018 erfolgte die durch Österreich initiierte Ausweitung der Prümer Kooperation auf die beteiligten Westbalkanstaaten (mit der Ausnahme Bosnien-Herzegowinas) mit dem „PCC-Prüm“-Übereinkommen. Analog zur EU-Prümer-Zusammenarbeit rechnet das Bundeskriminalamt mit der Aufnahme des Echtbetriebs mit der Klärung zahlreicher Straftaten und der Festnahme gefahndeter Straftäter.
Darüber hinaus stellt die rechtliche und technische Bereitschaft, am gleichgelagerten EU-Prümer-Datenverbundsystem teilzunehmen, eine Voraussetzung für den Beitritt neuer Staaten zur Europäischen Union dar und Österreich setzt somit seine Unterstützung der Beitrittsbemühungen der Westbalkanstaaten fort.
Fachlicher Austausch und neue Schwerpunkte.
Durch den Abgleich biometrischer Daten unter EU-Mitgliedstaaten konnten Tausende Straftaten geklärt werden
© Gerd Pachauer
Die Unterstützung der Westbalkanstaaten in der technischen Umsetzung des PCC-Prüm-Übereinkommens ist eines der zentralen Themen der halbjährlich stattfindenden PCC-SEE-Expert-Working-Group. Unter österreichischem Vorsitz fand das Treffen, das von Abteilungsleiterin Tamara Kerbl geleitet wurde, zuletzt am 11. Juni 2025 in Wien, statt. Neben dem Austausch zu Herausforderungen in der gemeinsamen Polizeiarbeit nutzte Österreich die Gelegenheit, eine Reflexion über die Zukunft der PCC-SEE-Zusammenarbeit anzustoßen und Bereiche zu identifizieren, in denen die Zusammenarbeit intensiviert bzw. weiterentwickelt werden könnte. In der Diskussion wurden zahlreiche Bereiche identifiziert, die von einer Intensivierung profitieren könnten. Aufgrund der Entwicklungen in der Cyber-Sicherheit und der digitalen Kommunikation bietet die Zusammenarbeit im Bereich des Zeugenschutzes Verbesserungspotenzial.
Weiters gab es während des österreichischen Vorsitzes mehrere Fachexpertentreffen, wie die thematische Arbeitsgruppe zum Thema gefälschte und verfälschte Reisedokumente. Dokumentenfälschung stellt nach wie vor eine Herausforderung in der Grenzsicherheit und Strafverfolgung dar. Der Austausch von Fachwissen in Bezug auf Fälschungsmethoden, Musterdokumente und Fallberichte im Bereich der Dokumentenprüfung ist wesentlich für die Bekämpfung der illegalen Migration und des Menschenhandels.
Zwei Arbeitsgruppen befassten sich mit der praktischen und technischen Umsetzung des PCC-Prüm-Übereinkommens. Die nicht EU-Mitgliedstaaten werden im Rahmen dieser Treffen bei der Erfüllung der rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für den automatisierten Datenaustausch unterstützt. Reinhard Schmid, Leiter des Büros Zentraler Erkennungsdienst im Bundeskriminalamt, veranschaulichte im Treffen zu Fingerabdruckdaten den Wert des biometrischen Datenaustausches. Er nannte Beispiele aus Österreich, darunter einen 25 Jahre alten Mordfall in Großbritannien, der mithilfe eines Fingerabdruckabgleichs gelöst wurde, sowie einen 20 Jahre alten Fall, der durch einen Abgleich eines Handflächenabdrucks aufgeklärt werden konnte. In einigen Fällen konnten Übereinstimmungen anhand forensischer Spuren festgestellt werden, die bereits vor mehr als 40 Jahren gesammelt worden waren. Von den 58 ungeklärten Mordfällen in Österreich wurden 27 durch automatisierte biometrische Datenabgleiche geklärt.
Ausblick.
Mit Inkrafttreten des PCC-Prüm-Übereinkommens am 19. Oktober 2025, für Österreich, besteht eine rechtliche Grundlage für die Prümer Kooperation Österreichs mit 38 Staaten weltweit. Das Bundeskriminalamt erwartet, dass der Echtbetrieb mit den ersten Westbalkanstaaten Anfang 2026, im Jahr des zwanzigjährigen Jubiläums der PCC SEE, beginnen kann.
Teresa Ulrich
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 11-12/2025
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