Notfall- und Unfallberichterstattung
Verantwortung und Transparenz
Straftaten, Notfälle und Unfälle stellen nicht nur Einsatzorganisationen, sondern auch Presseverantwortliche vor Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund fand am 25. September 2025 im Pressesalon des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC) ein Dialogforum zur Notfall- und Unfallberichterstattung statt.
Dialogforum: Patrick Maierhofer (BMI), Markus Lamb (LPD Steiermark)
© Gerd Pachauer
Eine verantwortungsvolle und faktenbasierte Berichterstattung ist für das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Polizei oder andere Blaulichtorganisationen von zentraler Bedeutung“, betonte Patrick Maierhofer, Ressortsprecher des Bundesministeriums für Inneres. „Gleichzeitig müssen Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde stets gewahrt bleiben.“
In ihrem gemeinsamen Vortrag „Zwischen Breaking News und Tatortarbeit – Wie mediale Berichterstattung Ermittlungen der Polizei beeinflusst“ machten Patrick Maierhofer und der Pressesprecher der Landespolizeidirektion (LPD Steiermark, Markus Lamb, deutlich, dass Polizeisprecher eine besondere Rolle als Schnittstelle zwischen Einsatzkräften, Öffentlichkeit und Medien einnehmen. Sie bewegen sich in einem Spannungsfeld: Einerseits sollen sie Transparenz schaffen und das Vertrauen der Bevölkerung stärken, andererseits dürfen laufende Ermittlungen nicht gefährdet werden.
Lamb veranschaulichte, wie stark mediale Berichterstattung Ermittlungen beeinflussen kann. „Medienaufrufe tragen immer wieder zu Fahndungserfolgen bei. Voreilige oder ungenaue Berichte können zu Vorverurteilungen führen oder polizeiliche Maßnahmen erschweren.“ Er verwies auf Fälle, in denen Live-Berichterstattungen taktische Maßnahmen vereitelt oder Menschen über Medien vom Tod ihrer Angehörigen informiert haben, bevor die Polizei eine persönliche Verständigung vornehmen konnte.
Verantwortung und Transparenz.
Um Betroffene und Ermittlungen zu schützen, gelte als Standard, dass Presseaussendungen keine identifizierenden Daten beinhalten und sich Polizeisprecher bei taktischen Details und klaren Hinweisen aus kriminaltaktischen Gründen bedeckt halten. „Das ist legitim, denn anders als das gerichtliche Hauptverfahren sind die Schritte des Ermittlungsverfahrens nicht generell öffentlich“, erklärte Lamb. Die beiden Sprecher appellierten an die Medienvertreter, diese Vorgehensweise auch in ihrer Berichterstattung zu üben, um verständlich zu machen, warum bestimmte Informationen seitens der Polizei nicht preisgegeben werden.
Dem schloss sich Richard Berger, Leiter für Medienkooperationen im Österreichischen Bundesfeuerwehrverband an. Er zeigte anhand des Beispiels eines Unfalls mit zwei Getöteten, wie ein hohes Medieninteresse freiwillige Helfer zusätzlich belastet und herausfordernde Einsätze noch weiter erschwert oder behindert.
Sprache, Recht und Ethik.
Das Programm umfasste zudem einen Fachvortrag von Professor Elmar Kuhn „Notfallberichterstattung als Prüfstein der Menschlichkeit“ zur Ethik in der Berichterstattung. Der Präsident des ÖJC schilderte die Journalistenperspektive aus seiner Zeit als ORF-Korrespondent.
ÖJC-Vizepräsident John Herzog zeigte anhand von Zeitungstextbeispielen, wie stark Sprache und Bilder die Wahrnehmung prägen können und verwies auf den Leitfaden zur Berichterstattung über Verkehrsunfälle der auf www.oejc.at abgerufen werden kann.
Rechtsanwalt Meinhard Ciresa, Experte für Medienrecht, legte den Schwerpunkt auf rechtliche Fragen: „Wahrheitsgemäße Information ist wichtig und ein essentielles Merkmal der Demokratie. Allerdings ist es immer auch eine rechtliche Frage, wie weit diese Freiheit gehen darf und wo die Grenze zu ziehen ist – etwa dort, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden.“
Paneldiskussion.
Die Vortragenden diskutierten in einem Panel – moderiert von Silvia Millner (ÖJC) und Christian Legler (Notruf NÖ) – über aktuelle Herausforderungen und Best-Practice-Beispiele. Auf dem Podium besprachen neben Lamb, Stöger und Berger auch Ralph Schüller (ÖAMTC Öffentlichkeitsarbeit), unter anderem die Fragen, wann welche Informationen veröffentlicht werden dürfen, wie Einsatzkräfte mit hoher Medienpräsenz umgehen, ob es ein „Recht auf Sensation“ gibt und ob Leid immer ein öffentliches Gut sei.
Maria Rennhofer-Elbe
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 11-12/2025
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