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VfS-Kongress 2025

Unkonventionelles Denken

Beim VfS-Kongress 2025 in Leipzig ging es unter anderem um Gebäudeschutz und -sicherheit, Bewältigung von Krisen, Resilienz und wie KI-Systeme unterstützen können.

Präsentation innovativer Produkte beim VfS-Kongress 2025 in Leipzig: Multifocal-Kamera; Mini-Feuerlöscher für Computer
Präsentation innovativer Produkte beim VfS-Kongress 2025 in Leipzig: Multifocal-Kamera; Mini-Feuerlöscher für Computer
© Kurt Hickisch

Unter dem Motto „Gemeinsam für eine sichere Welt“ fand am 6. und 7. Mai 2025 in Leipzig mit etwa 300 Teilnehmern der diesjährige Kongress des Verbandes für Sicherheitstechnik (VfS) statt. Clemens Gause, neben Wilfried Joswig einer der beiden Geschäftsführer des Verbandes, wies in seiner Eröffnungsrede darauf hin, dass im Baurecht und im Brandschutz umfangreiche Regelungen für Gebäude bestehen würden, nicht jedoch hinsichtlich der Sicherheit. Durch Gebäude könne man „durchmarschieren“. Abhilfe könnte das in Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (RL) der EU in Deutschland beabsichtigte KRITIS-Dachgesetz schaffen. Der VfS mit seinen rund 100 Mitgliedsfirmen beteilige sich seit einigen Jahren an Forschungsprojekten und wende dafür mehr als die Hälfte des Umsatzes auf.
„Wir können mehr, als eine Krise bloß zu verwalten“, sagte Ralph Tiesler, Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. „Resilienz muss dauerhaft in der Bevölkerung verankert werden.“ Ein Blackout beginne nicht mit einem Angriff auf das Stromnetz, sondern mit einem kleinen Ausfall, der sich in seinen Auswirkungen kaskadenartig steigere. Durch den Aufbau von Vertrauen könne man Systeme robust machen und auf das Unerwartete vorbereiten. Krisen würden sich zu einem Krisengeflecht überlagern. Die hybride Bedrohung mit gezielter Destabilisierung sei Realität. Die rechtliche Handhabe müsse angepasst werden. Sicherheit sei nicht allein Sache der Polizei, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe, die eine Haltungsänderung erfordere.
Auf Aspekte der Cyber-Sicherheit ging Timo Hauschild vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein. Das Internet sei als offener Raum konzipiert worden, wie ein offenes Haus und nicht als Spielplatz für Kriminelle und Nachrichtendienste. Dieser Entwicklung wurde regulatorisch umfangreich begegnet. Die NIS-2-Richtlinie und der Cyber-Resilience Act (CRA) seien allerdings innerstaatlich noch nicht umgesetzt. Probleme bereite der Umgang mit Fake News, wie diese erkannt und unschädlich gemacht werden könnten.
Stefan Truthähn, Vorstandsmitglied vom Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V., verlangte ein neues Denken. Beispielsweise sei statt der Anschaffung schwerer und teurer Lkws zu überlegen, ob für die vorgesehenen Aufgaben nicht Drohnen billiger wären. Unkonventionelles „Out-of-the-box“-Denken erfordere manchmal, Geld zum Fenster hinauszuwerfen, damit es bei der Tür wieder hereinkomme.

Krisen.

Bei dem mit einem Kraftfahrzeug verübten Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024 mit sechs Toten, über 300 Verletzten und zwischen 600 bis 800 Betroffenen wurde, wie Ingmar Behrens, German Council of Shopping Places e.V. (ECE), ausführte, schon 25 Minuten nach der Tat das in unmittelbarer Nähe befindliche Shopping-Center kontrolliert für Einsatzkräfte und zur Versorgung der Angehörigen und Verletzten geöffnet. Es wurden Wasser, Süßigkeiten, Abfallbehälter, zur Verfügung gestellt und die WCs geöffnet. Die Einsatzkräfte wurden darüber hinaus mit Erste-Hilfe-Material, Decken, Defibrillator u. a. versorgt.
Wie beispielsweise bei der Errichtung von Corona-Testzentren habe sich, wie Behrens weiter ausführte, die Wichtigkeit von Shopping-Centern als Versorgungs-Hubs in Krisensituationen gezeigt. Sie könnten, unter Nutzung bestehender Parkflächen sowie der Außenbereiche, von den Behörden als Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger umfunktioniert werden. In den Gebäuden würden unter anderem Strom, Wärme und Internet zur Verfügung stehen. In allen ECE-Shopping-Centern (in Deutschland flächendeckend verteilt über 500) seien Notstrom- bzw. Netzersatzanlagen vorhanden. Es entfalle die Notwendigkeit, provisorische Versorgungseinrichtungen, wie Zelte, einzurichten. Sollten Behörden, etwa durch Cyber-Angriffe, lahmgelegt werden, wäre die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen (Auszahlung von Sozialhilfen, Ausstellung von Ausweisen u. a.) in Centern weiterhin möglich. Als zentrale Anlaufstelle könnten Shopping-Center zu Ausgabestellen für Lebensmittel, Getränke, Kleidung und sonstigen Bedarf werden. Sie seien bekannter als etwa Schulen, die sonst als Ausweichmöglichkeiten dienen würden. Eine engere Zusammenarbeit mit den Städten und BOS-Diensten könne zu einem exponentiell verbesserten Bevölkerungsschutz führen, sagte Behrens. Shopping-Center hätten die Bedeutung einer modernen Burg für die Menschen der Stadt in Krisenzeiten, wobei die Kosten von der Gemeinschaft zu tragen wären.

Objektschutz.

Sicherheitstechnik: Hochsicherheitsschlösser
Sicherheitstechnik: Hochsicherheitsschlösser
© Kurt Hickisch

Grundzüge des Perimeter- und Geländeschutzes erläuterte Jochen Sauer, Axis Communications GmbH, der auf die Wichtigkeit sorgfältiger Planung hinwies. Nach außen gerichtetes Radar kann Personen, Fahrzeuge und auch Drohnen bereits im Vorfeld erkennen und Alarm auslösen, während andere Geräte, wie etwa Schwenk-, Neige- und Zoom-Kameras (PTZ-Kameras; pan-tilt-zoom) das Objekt verfolgen. Durch Sirenen, Lichtsignale oder akustische Warnungen können unerwünschte Aktivitäten schon im Vorfeld verhindert werden.
Eine von einem einschreitenden Wachmann getragene Bodycam übermittelt durch Livestreaming Audio- und Videomaterial über die Situation am Einsatzort in die Zentrale, von wo aus allenfalls auch weitere Interventionskräfte entsendet werden können. Bei der Zugangskontrolle wird die Berechtigung mit Karten, Schlüssel oder QR-Codes nachgewiesen, vom System überprüft und der erfolgte Zugang/Zufahrt dokumentiert. Fahrzeuge werden über das Nummernschild erfasst.

Künstliche Intelligenz (KI) macht Fehler, der Mensch allerdings auch, sagte Eric Rietzke vom Deutschen Forschungszentrum dfki. Die statistischen Verfahren seien per se nicht fehlerfrei. Allerdings könnten durch die Kombination von KI-Verfahren (hybride KI) Risiken und Fehler drastisch reduziert werden. KI auszuschließen, wäre fahrlässig. Bei hochsensiblen Anwendungsfällen sollte eine hybride Intelligenz (Mensch und KI) eingesetzt werden.
KI in der Perimetersicherung einzusetzen, ermöglicht, wie Jürgen Schiller ausführte, von einem starren Alarm zu einer intelligenten Reaktion und zu einem Alarmmanagement zu gelangen. Mit KI können die von den Sensoren (Video, Radar, Audio) einlangenden Meldungen korreliert und gewichtet werden, sodass nur relevante Szenarien zur Auslösung eines Alarms führen und die Zahl an Falsch- und Fehlalarmen reduziert wird. Wiederkehrende Bewegungsmuster (Tier- und übliche Menschenbewegungen, Witterungseinflüsse) werden als unkritisch erkannt, wogegen nicht trainierte Verhaltensmuster (Anomalien) zu einer gezielten Voralarmierung mit nachfolgender Eskalationslogik bis hin zu KI-basierten Reaktionsvorschlägen (Licht, Akustik, Drohneneinsatz) führen. KI-Systeme lernen aus Rückmeldungen und passen sich neuen (Umgebungs- und Gefährdungs-)Szenarien an. KI ermöglicht weiters eine kontinuierliche Erkennung einer Person trotz verändertem Erscheinungsbild (Tarnung) und Ortswechsel (Seamless Tracking), selbst wenn sich diese Person im Umfeld von berechtigten Personen befindet. Eingesetzt zur Inspektion von schwer zugänglichen Bereichen, wie etwa von Windkraftanlagen, Stromleitungen oder Pipelines, reduzieren sie die Notwendigkeit für menschliche Inspektionen. Durch Überwachung und Analyse von Verkehrsflüssen kann Verkehrsstau reduziert und die Effizienz des Verkehrsmanagements verbessert werden.

Drohnen.

VfS-Kongress 2025 in Leipzig: Referenten Ralph Tiesler, Timo Haunschild, Stephan Truthähn, Ingmar Behrens
VfS-Kongress 2025 in Leipzig: Referenten Ralph Tiesler, Timo Haunschild, Stephan Truthähn, Ingmar Behrens
© Kurt Hickisch

Über Einsatzmöglichkeiten von Drohnensystemen zum Schutz kritischer Infrastruktur berichtete Jens Jürgensen, Bosch Sicherheitssysteme. Sie können im Perimeterschutz zur Überwachung von großen Industrieanlagen eingesetzt werden, zu Patrouillenflügen auf vorgesehenen Routen und zur Alarmverifikation sowie zur Unterstützung der Werksfeuerwehr.
Drohnen können Spielzeug sein, können aber auch zu Spionage (etwa Erkundung der Taktik beim Training der gegnerischen Fußballmannschaft) oder zum Terror mit ABC-Waffen eingesetzt werden, führte Rechtsanwalt Henry J. Bauer aus. Die technischen Möglichkeiten zur Detektion seien nicht sicher. Neutrale Begutachtungen zur Wirksamkeit würden nicht vorliegen. Die Erfassung über Richtfunk könne nicht erkennen, ob die Drohne kooperativ oder unkooperativ ist. Radartechnik funktioniere zwar in der Nähe gut, weniger aber auf die Ferne. Das Kernproblem bei Drohnen sei ihre Geschwindigkeit und Wendigkeit. Betrachte man die Abwehrmöglichkeiten (Abschuss, Störsender, Spoofing, Versetzen der Drohne in den Fail-Safe-Modus), gebe es keinen Schutz, sondern nur Risiken und Pflichten. In Betracht kommen Verstöße gegen das Telekommunikationsrecht, gegen den Datenschutz oder das Strafrecht. Die Drohnen-Verordnung der EU biete keine Grundlage für die Abwehr von Drohnen. Dessen ungeachtet haben Veranstalter Verkehrssicherungspflichten und es treten versicherungsrechtliche Risiken ein. Handhaben könnten sicherheitspolizeiliche Vorschriften bieten. Hinsichtlich der Rechtsprechung könne man sich derzeit nur auf das Urteil des Amtsgerichtes Riesa in Sachsen stützen, das mit Urteil vom 24. April 2019, Az 9 C 926 JS 3044/19, auf strafbefreienden Notstand erkannte, als ein Familienvater eine vom Nachbargrundstück aus gestartete Kamera­drohne, die geraume Zeit über seinem Grundstück geschwebt war, mit einem Druckluftgewehr abgeschossen und dadurch zerstört hatte. Die Familie mit zwei kleinen Kindern hatte sich im Garten aufgehalten und war offenbar beobachtet worden. Kontakt mit dem Drohnenpiloten hatte nicht aufgenommen werden können.

Zufahrtsschutz betrifft Maßnahmen des Bauwesens und geht über den Schutz temporärer Veranstaltungen hinaus, führte Christian Schneider, Gründer und Geschäftsführer der Initiative Breitscheidplatz, aus. Beim Anschlag in Magdeburg hätte es insgesamt zehn Möglichkeiten gegeben, mit einem Kraftfahrzeug auf den Weihnachtsmarkt zu gelangen. Improvisierte Schutzmaßnahmen (Betonklötze, quergestellte Lkw) reichen nicht aus. Aber auch zertifizierte Barrieren dann nicht, wenn ihre Wirkweise vor Ort nicht umsetzbar ist oder wenn man ihre Kollateralauswirkungen nicht kennt oder nicht berücksichtigt. Fachplaner im Zufahrtsschutz bedürfen einer Zulassung durch das weltweite Register of Security Engineers and Specialists (RSES), was entsprechende Ausbildung und Prüfung voraussetzt. Sie müssen polizeilich überprüft sein und eine gewerkbezogene Haftpflichtversicherung „Zufahrtsschutz“ (3 bzw. 10 Millionen Euro) nachweisen.

Im Foyer vor den Vortragssälen hatten Aussteller, vornehmlich aus den Bereichen mechanischer Schließtechnik, Videoüberwachung, Fahrzeugerkennung, Drohnen und Perimeterschutz, Informationsstände aufgebaut. Interessant war ein zur Deeskalation bei gewalttätigen Psychosen gedachter, selbst durch Schläge mit einem Holzhammer nicht zerstörbarer großer Bildschirm, der über Touchscreen bedienbar ist, dadurch Ablenkung bietet und dem in einem sicheren Raum befindlichen Personal die Möglichkeit gibt, mit dem Häftling/Patienten in Verbindung zu treten (Firma Recornect).

Kurt Hickisch

Sicherheitstag

Schutz und Sicherheit

Der Sicherheitstag 2025 findet am 25. September 2025, Beginn 9 Uhr, im Palais Eschenbach in Wien statt. Es ist eine Leistungsschau aus den Bereichen Einbruchsschutz, Gebäudesicherheit, Objektbewachung und Cybersecurity, die durch eine Reihe spannender Fachvorträge sowie durch eine informative Waffenausstellung ergänzt und inhaltlich abgerundet wird. Kooperationspartner der Veranstaltung sind die Landespolizeidirektion Wien, der Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ), die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und das Kuratorium Einbruchschutz und Objektsicherung (KEO).

www.sicherheitstag.com  


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2025

 Druckversion des Artikels (pdf, 346 kB) 

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