KIRAS-Studie "FORMA"
Eheverbot und Zwangsheirat
Zwangsverheiratungen sind auch in Österreich trotz gesetzlicher Fortschritte ein Problem. Die Bundesregierung will dagegen vorgehen und kündigt im Regierungsprogramm 2025 ein Eheverbot unter 18 Jahren an.
Zwangsheirat ist eine massive Menschenrechtsverletzung und Form geschlechtsspezifischer Gewalt
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In der KIRAS-Studie „FORMA“ (Forced Marriage) wurden die migrations- und zivilrechtlichen Aspekte des Phänomens analysiert und es wurde ein umfassender Überblick über den Tatbestand Zwangsverheiratung in Österreich erstellt. Im Zentrum der Analyse der Studie stehen migrationsrechtliche, soziale und persönliche Herausforderungen junger Frauen. Die Untersuchung basiert auf mehreren methodischen Zugängen, darunter die Analyse von über 300 Asylentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), rund 130 Fallakten des Vereins Orient-Express sowie Interviews mit Betroffenen und Fachkräften. Die Studie lief vom 1. Jänner 2023 bis zum 30. Juni 2024.
Gesetzlicher Rahmen und Eheverbot unter 18 Jahren.
Zwangsheirat ist eine massive Menschenrechtsverletzung und Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Richtlinie EU 2024/1385) enthält Regelungen zur Strafbarkeit und Strafen für Zwangsverheiratung sowie zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern. Sie wurde am 13. Juni 2024 in Kraft gesetzt und muss von den Mitgliedstaaten innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie 2024 fordert verstärkte Schutzmaßnahmen und kriminalisiert Zwangsheirat. Österreich hat 2016 einen Straftatbestand (§ 106a StGB) eingeführt. Dennoch gibt es rechtliche Lücken, etwa bei religiösen oder rituellen Eheschließungen, die rechtlich nicht anerkannt sind, jedoch reale Zwangssituationen darstellen.
Die österreichische Bundesregierung hat in ihrem Regierungsübereinkommen im Rahmen des Gewaltschutzes ein generelles Verbot der Ehe unter 18 Jahren angekündigt. Auch wenn es in Österreich 2023 nur zehn derartige Eheschließungen gab, sei das Verbot ein gesellschaftliches Signal – auch für im Ausland geschlossene Ehen – und entspreche internationalen Standards wie der Kinderrechtskonvention. Derzeit können 16- und 17-Jährige etwa mit gerichtlicher Zustimmung und Einwilligung der Eltern heiraten. Diese Ausnahmen sollen gestrichen werden.
Fluchtgrund.
Zwangsheirat kann in Asylverfahren als Fluchtgrund anerkannt werden. Die Analyse von BVwG-Entscheidungen zeigt, dass nur in etwa einem Viertel der Fälle den Betroffenen geglaubt wird. Ein strukturelles Problem ist die mangelnde Datenerhebung sowie fehlende Schulungen zur Erkennung von Zwangsehe-Merkmalen. Auch Aufenthaltstitel sind zwar gesetzlich vorgesehen, werden jedoch kaum angewendet.
Praxis, Risikofaktoren, Empfehlungen.
Die Fallanalysen des Vereins Orient-Express zeigen, dass das Durchschnittsalter der Betroffenen bei 17 Jahren liegt. Psychische und physische Gewalt, Freiheitsbeschränkungen und Kontrolle prägen die Lebensrealität der Betroffenen. In der Studie wurde auf dieser Basis erstmals eine evidenzbasierte Indikatorenliste zur Früherkennung von Zwangsverheiratungen entwickelt. Schulen, Jugendhilfe und psychosoziale Dienste spielen eine zentrale Rolle bei der Identifikation und Unterstützung. In der Studie wurden Empfehlungen ausgesprochen, darunter die gesetzliche Anpassung zur Erfassung nicht staatlich geschlossener Ehen unter § 106a StGB, die mittlerweile bereits beabsichtigte Abschaffung der Ehefähigkeitserklärung für Minderjährige, die Einrichtung verpflichtender Gespräche vor Eheschließung, eine bessere Schulung und Sensibilisierung von Bediensteten, den Ausbau der Schutzmaßnahmen und längerfristiger Aufenthaltstitel für Betroffene, die verstärkte Datenerhebung und Monitoring zur Überprüfung von Fortschritten, eine Einführung eines verpflichtenden Aufklärungsprogramms („Ehe-Führerschein“) sowie die Förderung multiprofessioneller Vernetzung.
Die FORMA-Studie wurde im KIRAS-Programm vom Bundesministerium für Finanzen finanziert und 2024 fertiggestellt. Die Bedarfsträger waren das Institut für Wissenschaft und Forschung der Sicherheitsakademie, die Abteilung Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswesen und das Referat Visaangelegenheiten des Innenministeriums. Projektpartnerinnen und Projektpartner waren die Caritas, das Ludwig-Boltzmann-Institut, der Verein Orient-Express und die Universität Wien.
Maria Rennhofer-Elbe
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2025
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