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  2. Ausgabe 7-8/2025
  3. Verkehrsüberwachung

Verkehrsüberwachung

Zahl der „Drängler“ gestiegen

Die Bundespolizei verzeichnete 2024 weniger Raser sowie Alko- und Drogenlenker am Steuer, dafür mehr Lenker, die den Sicherheitsabstand nicht einhielten.

In 130.077 Fällen wurde von der Exekutive 2024 festgestellt, dass der Sicherheitsabstand beim Hintereinanderfahren nicht ein gehalten worden war
In 130.077 Fällen wurde von der Exekutive 2024 festgestellt, dass der Sicherheitsabstand beim Hintereinanderfahren nicht ein gehalten worden war
© Egon Weissheimer

Die größte Zahl der Verkehrsdelikte betrifft Geschwindigkeitsüberschreitungen. 2024 ahndeten Polizistinnen und Polizisten 6.145.227 Geschwindigkeitsüberschreitungen mittels Verwaltungsanzeige oder Organstrafverfügung. 5,3 Millionen davon waren mit Radargeräten gemessen worden, weitere 600.000 von Lasermessgeräten, 250.000 von Zivilstreifen, durch Section-Control-Anlagen oder anderen Überwachungsarten. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 0,2 Prozent (Jahr 2023: 6.160.271).
In Österreich sind 396 stationäre und mobile Radargeräte im Einsatz. Ein großer Teil der stationären Radaranlagen ist mit Lenkerfotoeinheiten ausgerüstet, vor allem auf Transitrouten. Mittlerweile sind bei den stationären Anlagen überwiegend Geräte mit Lasertechnologie im Einsatz, wobei funktionsfähige radarbasierte alte Geräte im Einsatz bleiben. Derzeit sind zehn stationäre Section-Control-Anlagen mit abschnittsbezogener Geschwindigkeitsmessung in Betrieb. Mobile Anlagen werden in Baustellenbereichen auf Autobahnen und Schnellstraßen temporär eingesetzt. Alle Anlagen verfügen über eine Lenkerdokumentation.

Vorläufige Beschlagnahme von Fahrzeugen.

Seit 1. März 2024 haben die 80 Verkehrsbehörden in Österreich die Befugnis, bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Kraftfahrzeug zu beschlagnahmen. Das Gesetz räumt den Polizistinnen und Polizisten, die für diese Verkehrsbehörden einschreiten, die Möglichkeit einer vorläufigen Beschlagnahme an Ort und Stelle ein, wenn eine derartige Übertretung unmittelbar festgestellt wird. Die Strafbehörden entscheiden über den Fortgang einer vorläufigen Beschlagnahme und – positivenfalls – über eine Verwertung von Fahrzeugen. Von 1. März bis 31. Dezember 2024 wurden von Polizistinnen und Polizisten 171 Fahrzeuge bei Anhaltungen an Ort und Stelle vorläufig beschlagnahmt.

Alkohol und Drogen am Steuer.

2024 wurden 1.876.191 Alkoholkontrollen (Alkomattests, Alkovortests und ärztliche Untersuchungen) von der Polizistinnen und Polizisten vorgenommen, ein Rückgang von einem Prozent gegenüber 2023. Die Zahl der Anzeigen wegen Alkohol am Steuer sank von 30.683 im Jahr 2023 um 5,9 Prozent auf 28.867 im Jahr 2024. Weiters wurden 8.227 Fahrzeuglenker wegen Fahren unter Drogeneinfluss angezeigt, ein Rückgang um 5,2 Prozent. Die hohe Zahl ist vermutlich auch auf Ausbildungsinitiativen von Polizeibediensteten zur Erkennung von Drogenlenkern sowie dem Einsatz von Amtsärzten bei Schwerpunktaktionen im Straßenverkehr zurückzuführen.

Kontrollen des Sicherheitsabstandes und Telefonieren am Steuer.

In 130.077 Fällen stellten Polizisten fest, dass der Sicherheitsabstand beim Hintereinanderfahren nicht eingehalten wurde. Damit gab es einen Anstieg um 17,1 Prozent zum Vorjahresergebnis. Dieser Überwachungsbereich ist wichtig, da zu knappes Auffahren gefährlich ist und konsequentes Einschreiten gegenüber „Dränglern“ zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer notwendig ist.
115.172 Lenker wurden wegen Telefonierens am Steuer ohne Freisprecheinrichtung angezeigt oder an Ort und Stelle bestraft, das bedeutet einen Rückgang gegenüber 2023 um 11,3 Prozent.

Sicherheitsgurt und Kindersicherung.

2024 wurden österreichweit 97.881 Verstöße gegen die Gurtenpflicht festgestellt, ein Rückgang zum Vorjahr um 3,2 Prozent. Fast gleichbleibend ist die Zahl der Beanstandungen wegen mangelnder Kindersicherung: 7.911 Anzeigen im Jahr 2024. Dieses Delikt hat eine Vormerkung im Vormerksystem zur Folge. Es zeigt sich, dass in diesen Bereichen eine Bewusstseinsbildung bei den Fahrzeuglenkern nach wie vor notwendig ist.

Schwerverkehr und Gefahrgutkontrollen.

Im Schwerverkehrsbereich wurden 2024 224.464 Anzeigen und Organstrafverfügungen bei Kontrollen von Lkws und Bussen erstattet (2023: 224.230). Der Hauptanteil betraf Übertretungen hinsichtlich technischer Mängel an Karosserie, Bremsen und Reifen (88.577), gefolgt von der Nichteinhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeitvorgaben im gewerblichen Güter- und Personenverkehr (61.805), Überladungen (32.073) und mangelnder Ladungssicherung (5.420). Die Kontrollorgane untersagten 26.842 Lkw- und Buslenkern die Weiterfahrt wegen schwerwiegender Verstöße oder Mängel bzw. wegen Gefahr im Verzuge (2023: 28.198). 2024 wurden weiters 7.341 Gefahrguttransporte kontrolliert (2023: 7.507). Polizeibedienstete mussten dabei 456 Beförderungseinheiten die Weiterfahrt wegen Gefahr im Verzuge untersagen (2023: 517).

Rechtliche Hintergründe.

Exekutivbedienstete schreiten im Verkehrsdienst für die jeweiligen Landesregierungen ein, die per Verfassungsgesetz für den Vollzug der gesamten Straßenpolizei zuständig sind. Der Verkehrsdienst des Innenministeriums veröffentlicht jährlich die Verkehrsüberwachungsbilanz, die die Tätigkeiten der Bundespolizei im mittelbaren Vollzug der Straßenpolizei widerspiegelt. Da das Innenministerium nicht Verkehrsbehörde ist, sind die Verkehrsbehörden dem BMI nicht berichtspflichtig. Deshalb sind Daten wie „tatsächliche“ behördliche Beschlagnahmen von Kfz oder Verkehrsdelikte, die nicht von den Polizistinnen und Polizisten an die Behörden angezeigt werden, nicht in dieser Verkehrsüberwachungsbilanz enthalten.

Otmar Bruckner


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2025

 Druckversion des Artikels (pdf, 137 kB) 

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