Sozialleistungsbetrug
Knapp 4.900 Anzeigen
Kontrollen der Taskforce Sozialleistungsbetrug des Bundeskriminalamts und eine enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden führten 2024 zu 4.865 Anzeigen.
Sozialleistungsbetrug begeht, wer vorsätzlich falsche Angaben macht, um Arbeitslosengeld, Mindestsicherung oder Pflegegeld zu kassieren
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Der österreichische Sozialstaat basiert auf Solidarität – er schützt Menschen in Notlagen, unterstützt bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter und sorgt für soziale Stabilität. Doch ist dieses System auch anfällig für Missbrauch. Die Taskforce Sozialleistungsbetrug (TF SOLBE) des Bundeskriminalamts geht dagegen vor.
Anzeigen.
Mit 4.865 angezeigten Fällen wurde 2024 ein neuer Höchststand erreicht. Gegenüber 2023 (4.457 Fälle) bedeutet das eine Steigerung von rund 9,1 Prozent. Dahinter steckt nicht nur ein wachsendes Problembewusstsein bei den Behörden und der Bevölkerung, sondern auch eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Arbeitsmarktservice, den Sozialämtern, den Finanz- und Fremdenbehörden. Die Anzeigen verteilen sich österreichweit, jedoch mit einem deutlichen Schwerpunkt in Wien (2.626), gefolgt von der Steiermark (515), Niederösterreich (508) und Oberösterreich (432). Mit 102 Anzeigen wurden im Burgenland die wenigsten Delikte registriert. In allen Bundesländern wurden 2024 Schwerpunktaktionen gesetzt – insbesondere in der Grundversorgung und bei Ein- und Ausreisen, etwa am Flughafen Wien-Schwechat –, die oft gemeinsam mit anderen Stellen, wie dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, der Finanzpolizei, dem Zoll oder den Landespolizeidirektionen durchgeführt wurden.
Dreiste Fälle, große Schäden.
Die Vielschichtigkeit des Sozialleistungsbetrugs spiegelt sich in den verschiedenen Fällen wider, mit denen die Taskforce konfrontiert wird. Die Bandbreite reicht vom Verschweigen von Auslandsaufenthalten bis hin zur bewussten Täuschung über den eigenen Aufenthaltsstatus oder zusätzliche Einkommen. Insgesamt konnten seit Bestehen der Taskforce über 25.000 Tatverdächtige ausgeforscht, mehr als 23.600 Anzeigen erstattet und ein Gesamtschaden von rund 135,7 Millionen Euro dokumentiert werden. Diese Zahl enthält auch jene Schäden, die durch rechtzeitiges Einschreiten und das Stoppen laufender Betrugsfälle verhindert werden konnten.
In Wien stand 2024 eine Österreicherin im Verdacht im Zeitraum von Juli 2018 bis Jänner 2024 unrechtmäßig Sozialleistungen in Anspruch genommen zu haben. Die Frau soll in 71 Fällen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Mindestsicherung bezogen haben und das, obwohl sie regelmäßig und über längere Zeiträume ins Ausland reiste. Laut den Ermittlungen hielt sie sich mehrmals im Jahr für zwei bis drei Monate in Jamaika auf, jedoch ohne diese Aufenthalte – wie gesetzlich vorgeschrieben – den auszahlenden Stellen zu melden. Zusätzlich zur widerrechtlichen Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen soll die Frau ihre Mietwohnung in Wien während ihrer Abwesenheit über Online-Inserate an eine Vielzahl an Untermieterinnen und -mietern – teilweise gleichzeitig an bis zu 16 Personen – weitervermietet haben. Neben den monatlichen Mietzahlungen verlangte sie eine Kaution in der Höhe von zwei Bruttomonatsmieten, was ihr ein beträchtliches zusätzliches Einkommen verschaffte. Die Ermittlungen ergaben eine Schadenssumme von 42.000 Euro.
In Vorarlberg stand ein Türke mit österreichischem Aufenthaltstitel im Verdacht, zwischen August 2013 und November 2024 widerrechtlich Leistungen der Pensionsversicherungsanstalt bezogen zu haben. Der Mann erhielt seit April 2012 eine Invaliditätspension samt Ausgleichszulage und ab Jänner 2013 kam noch Pflegegeld hinzu. Im Zuge polizeilicher Ermittlungen konnte durch die Auswertung von Reisedokumenten nachgewiesen werden, dass sich der Mann in diesem Zeitraum wiederholt und über längere Zeit hinweg im Ausland aufhielt, aber keine Meldung erstattete. Durch die fortgesetzte Inanspruchnahme entstand ein Gesamtschaden von 18.500 Euro.
In Salzburg stand 2024 eine Ukrainerin mit Vertriebenenstatus im Verdacht, zwischen Juli 2022 und April 2025 unrechtmäßig finanzielle Leistungen aus der Grundversorgung erhalten zu haben. Die Frau war nach ihrer fremdenrechtlichen Registrierung in Österreich anspruchsberechtigt, doch Ermittlungen zeigten, dass wesentliche Anspruchsvoraussetzungen über einen längeren Zeitraum nicht erfüllt wurden. Sie soll wiederholt in ihr Heimatland gereist sein, ohne das den zuständigen Behörden zu melden. Hinzu kommt ein zusätzliches Einkommen aus nicht gemeldeter Erwerbstätigkeit. Da die Leistungen der Grundversorgung in Österreich an einen tatsächlichen Aufenthalt in Österreich und an das Vorliegen von Hilfsbedürftigkeit geknüpft sind, führten das Zusatzeinkommen sowie die Auslandsaufenthalte zum Wegfall des Leistungsanspruchs. Es entstand ein Schaden in der Höhe von 8.400 Euro.
Romana Tofan
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2025
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