Europäisches Migrationsnetzwerk
Migrationspartnerschaften
Bei der jährlichen nationalen Konferenz des Europäischen Migrationsnetzwerks wurde über migrationspolitische Herausforderungen diskutiert und die Bedeutung von Migrationspartnerschaften hervorgehoben.
Konferenz des Europäischen Migrationsnetzwerks: Johannes Luchner (Europäische Kommission), Sandra Lavenex (Universität Genf), Lindsay Jenkins (US-Department of State), Catherine Northing (IOM), Peter Webinger (BMI) © Viennamotion KG
Die jährliche nationale Konferenz des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) fand am 18. November 2024 in Wien statt. Veranstaltet vom Bundesministerium für Inneres (BMI) in Zusammenarbeit mit dem Landesbüro für Österreich der Internationalen Organisation für Migration (IOM), war das Event eine bedeutende Plattform für internationale Expertinnen und Experten, um über migrationspolitische Herausforderungen zu diskutieren. Unter dem Titel „Unleashing the Potential of Migration Partnerships: Towards a Comprehensive Approach“ standen die Chancen und Herausforderungen von Migrationspartnerschaften sowie die Rolle innovativer Lösungen zur nachhaltigen Steuerung von Migration im Mittelpunkt der Diskussionen.
Migrationspartnerschaften.
Migration ist ein weltweites Phänomen, das nur durch enge Kooperation zwischen Staaten und anderen zentralen Akteuren bewältigt werden kann. Migrationspartnerschaften spielen eine Schlüsselrolle, indem sie irreguläre Migration eindämmen und internationale Kooperationsmöglichkeiten fördern.
Peter Webinger, Leiter der Sektion V (Migration und Internationales) im Bundesministerium für Inneres, eröffnete die Konferenz und hob die Bedeutung solcher Partnerschaften hervor: Er betonte, dass die Bekämpfung irregulärer Migration entlang der Migrationsrouten eine komplexe Herausforderung darstelle. Lösungen können nur durch Partnerschaften erreicht werden, die auf Vertrauen und aktiver Beteiligung basieren.
Innovative Lösungen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz lag auf innovativen Lösungen zur nachhaltigen Bekämpfung irregulärer Migration und der Diskussion über effektive Schutzmaßnahmen für Geflüchtete.
Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz stellte das Konzept sicherer Drittstaaten bzw. die Möglichkeit zur Behandlung von Asylanträgen außerhalb der EU vor und diskutierte, wie es zu einem fairen Schutz- und Migrationssystem beitragen könnte.
Des Weiteren gaben Vertreterinnen und Vertreter aus Ruanda und Mauretanien Einblicke in ihre Erfahrungen mit Migrationspartnerschaften und betonten ihre Bereitschaft, sich weiterhin an der Gestaltung globaler Lösungen zu beteiligen. Auch der Direktor des UNHCR-Europabüros, Philippe Leclerc, betonte, dass neben bestehenden Schutzmechanismen innovative Lösungen für den besseren Schutz von Geflüchteten und die Entlastung der Aufnahmestaaten nötig sind.
Fachkräfte.
Die steigende Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften stellt viele Länder vor Herausforderungen. Maximilian Buchleitner von der Wirtschaftskammer Österreich und Margit Kreuzhuber von „Work in Austria“ sprachen über die Bedeutung gezielter Programme zur Fachkräftezuwanderung und präsentierten Initiativen, mit denen internationale Fachkräfte für den österreichischen Arbeitsmarkt gewonnen werden sollen.
Aus Sicht eines Drittstaats erläuterte Shadrack Mwangolo Mwadime vom kenianischen Arbeitsministerium die positiven wirtschaftlichen Effekte temporärer Arbeitsmigration. Dabei wurde betont, dass gut gesteuerte Programme Vorteile für beide Seiten bringen können – sowohl für die Herkunftsländer als auch für aufnehmende Staaten mit Arbeitskräftemangel.
Ein zentrales Fazit der Konferenz war, dass Migration nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern eine enge Zusammenarbeit erfordert. Migrationspartnerschaften spielen eine entscheidende Rolle. Besonders in Bezug auf den Umgang mit den vielfältigen Herausforderungen der globalen Migration zeigt sich, dass Kooperationen auf verschiedenen Ebenen – sei es zwischen den Staaten der Europäischen Union, den Herkunfts- und Transitländern oder internationalen Organisationen – von zentraler Bedeutung sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass gegenseitiges Vertrauen, regelmäßiger Austausch und politischer Rückhalt essenzielle Erfolgsfaktoren sind.
Franziska Kandolf, Leiterin der Gruppe V/B (Integrierte Grenzverwaltung, Fremdenpolizei, Asyl, Grundversorgung und Rückkehr) sowie stellvertretende Leiterin der Sektion V, Migration und Internationales im BMI, unterstrich, dass die Konferenz nicht nur das Vertrauen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure gestärkt, sondern auch aufgezeigt habe, dass Migrationspartnerschaften ein wichtiger Teil einer zukunftsorientierten und effektiven internationalen Migrationspolitik seien. Durch vertrauensvolle Zusammenarbeit an globalen und innovativen Lösungen, die während der Konferenz besonders hervorgehoben wurden, könne ein gerechteres Migrationssystem geschaffen werden.
Das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) wurde von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen, um evidenzbasierte Informationen zu Migration und Asyl bereitzustellen. Auch in Zukunft wird das EMN aktuelle migrationspolitische Fragestellungen aufgreifen und durch Konferenzen sowie wissenschaftliche Studien eine fundierte und nachhaltige Migrationspolitik fördern.
In Österreich wird das EMN vom Bundesministerium für Inneres in Zusammenarbeit mit dem Landesbüro für Österreich der Internationalen Organisation für Migration (IOM) koordiniert. Die jährlich stattfindenden Konferenzen dienen als zentrale Plattform für den Austausch zwischen politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaft und Praxis.
Die EMN-Konferenz 2024 verdeutlichte die Bedeutung des Dialogs für wirksame Lösungen in der Migrationspolitik. Sie lieferte wertvolle Impulse für zukünftige Initiativen zur besseren Steuerung von Migration durch internationale Zusammenarbeit. Auch 2025 wird das EMN mit Publikationen und Veranstaltungen neue Akzente setzen, wobei die nationale Jahreskonferenz im Herbst ein Highlight darstellen wird.
Florian Piringer
Bundesministeriengesetz
Neue Ressortaufteilung
Mit 1. April 2025 ist das neue Bundesministeriengesetz in Kraft getreten. Der Bundesregierung gehören neben dem Bundeskanzler nun 13 Ministerinnen und Minister und 7 Staatssekretärinnen und Staatssekretäre an.
Bundesministerien sind das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (das der Vizekanzler führt), das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, das Bundesministerium für Bildung, das Bundesministerium für Finanzen, das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung, das Bundesministerium für Inneres, das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, das Bundesministerium für Justiz, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, das Bundesministerium für Landesverteidigung und das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus.
Kompetenzverschiebungen.
Im Zuge der Novelle des Bundesministeriengesetzes kam es zu Kompetenzverschiebungen: Die Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes wanderten ins Bundeskanzleramt, wo auch die EU-Koordination und der Verfassungsdienst angesiedelt sind. Medienangelegenheiten, die bislang im Bundeskanzleramt waren, kamen in das neue Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport. Im Außenministerium ist ein Staatssekretär für Deregulierung und Entbürokratisierung angesiedelt. Dem Bundesministerium für Inneres wurde ein Staatssekretär beigegeben, der für die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst zuständig ist. Das Innenministerium erhielt die bisher im Bundeskanzleramt angesiedelte Zuständigkeit für die Netz- und Informationssicherheit. Digitalisierung und der Zivildienst finden sich weiterhin im Bundeskanzleramt; mit diesen Bereichen, ebenso wie mit Fragen der Integration, ist eine eigene Kanzleramtsministerin betraut.
Die BMG-Novelle umfasst Bestimmungen über verpflichtende interne Revisionseinrichtungen sowie Vorgaben für derartige Kontrollstellen. Die Bildung von Kommissionen (Beiräten) ist zukünftig auch ministerienübergreifend möglich. Neben Anpassungen wegen des Informationsfreiheitsgesetzes wurde klargestellt, dass die Ministerien das Parlament durch „Hilfestellungen im Bereich der Legistik“ unterstützen können. gw
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 5-6/2025
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