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  2. Ausgabe 5-6/2025
  3. Migrationsangelegenheiten

Migrationsangelegenheiten

Kooperation mit IOM und UNHCR

Das Innenministerium arbeitet mit internationalen Organisationen in Migrationsprojekten in Drittstaaten zusammen. Diese strategische Ausrichtung spiegelt sich im Regierungsprogramm 2025-2029 wider.

Flüchtende aus dem Sudan: Das Innenministerium unterstützt ein IOM-Projekt im Nachbarland Tschad, das die aufnehmenden Gemeinden und die Rückkehrenden stärkt
Flüchtende aus dem Sudan: Das Innenministerium unterstützt ein IOM-Projekt im Nachbarland Tschad, das die aufnehmenden Gemeinden und die Rückkehrenden stärkt © UNHCR / Andrew McConnell

Die Flüchtlingskrise 2015/16 war entscheidend für die österreichische Migrationspolitik. In Reaktion auf diese Erfahrungen rückte das Bundesministerium für Inneres (BMI) die externe Dimension der Migration stärker in den Fokus. Dies hatte zur Folge, dass Österreich nicht nur auf nationaler Ebene und innerhalb der Europäischen Union aktiv ist, sondern auch in den Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländern von Flüchtlingen.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategie sind beispielsweise die Kooperationen des BMI mit den beiden migrationsrelevanten Organisationen der Vereinten Nationen (VN oder UN) der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und dem UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) bei der Projektarbeit in Drittstaaten. Beide Organisationen verfügen über eine langjährige operative Erfahrung im Bereich Migration und ein globales Netzwerk.
Zudem kommen ihnen als Organisationen der Vereinten Nationen besondere Seriosität und Vertrauenswürdigkeit zu – Eigenschaften, die bei der Finanzierung von Maßnahmen immer Bedeutung haben, insbesondere, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die in Drittstaaten realisiert werden sollen. Die beiden Organisationen agieren als Projektträger, sind zuständig für die operative Umsetzung und ermöglichen es, nationale migrationspolitische Ziele über Landesgrenzen hinaus in einem internationalen Kontext umzusetzen.
Das bedeutet vor allem die Förderung legaler, sicherer und geordneter Migration sowie freiwilliger Rückkehr und Reintegration, die Verbesserung der Lebensbedingungen von Migrantinnen und Migranten vor Ort und die Unterstützung von Strukturen in Drittstaaten, die besonders von Flüchtlingsbewegungen betroffen sind. Durch diese Kooperationen leistet Österreich einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung von globalen Fluchtursachen und setzt die nationalen Bemühungen im Rahmen des neuen Regierungsprogramms fort.

Zuständige Behörde.

Die Abteilung „Migrationsförderung, SPOC EU- und internationale Projekte, Verwaltungsbehörde (V/A/4)“ ist für die Finanzierung und Prüfung der Projekte in der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen zuständig. Sie berücksichtigt die österreichischen Prioritäten sowie migrationspolitische Entwicklungen und arbeitet mit anderen relevanten Organisationseinheiten im Haus zusammen. Darüber hinaus wird die ordnungsgemäße Umsetzung der Projekte überprüft sowie deren Fortschritt bis zum Abschluss, einschließlich der Kontrolle der Mittelverwendung, stets im Einklang mit den vereinbarten Zielen überwacht. Die Finanzierung erfolgt über eine von zwei Varianten. Einerseits gibt es Förderungen zumeist im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), für deren Umsetzung in Österreich die Abteilung V/A/4 als Verwaltungsbehörde verantwortlich ist. Die Finanzierungen werden über öffentliche Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen vergeben.
Wichtiger als die erste Variante ist die zweite: In besonderer Konstellation agiert das BMI als Mitglied der beiden Organisationen und setzt Mitgliedsbeiträge gezielt ein: Die Republik Österreich ist Mitglied der Vereinten Nationen und somit Mitglied dieser beiden internationalen Organisationen. In der Wahrnehmung dieser Rolle werden auch – gemäß den jeweiligen Satzungen der beiden Organisationen – jährliche Mitgliedsbeiträge entrichtet. Beide Organisationen kennen das Instrument „freiwilliger Mitgliedsbeiträge“, die für Projekte und Vorhaben eingesetzt werden können.
Das BMI unterstützt IOM mit beiden Arten, während es beim UNHCR ausschließlich zweckgebundene Mittel bereitstellt. Diese Finanzierungsschiene ermöglicht die Unterstützung zahlreicher Projekte, deren Anzahl jährlich nach nationalem Budget und Bedarf variiert. Die Organisationen unterscheiden sich in ihrem Fokus und sind thematisch für das BMI wichtig: UNHCR konzentriert sich auf Flüchtlingsschutz, während die IOM ein breiteres Spektrum migrationsbezogener Themen abdeckt.

Zweckgewidmete Projekte.

Marokko ist Herkunftsland von Migranten in Österreich sowie ein zentrales Transit- und Aufnahmeland in Nordafrika. Zur Steuerung der Migrationsbewegungen, zum Schutz der Rechte Betroffener und zur Stärkung der nationalen Kapazitäten unterstützt das BMI ein von IOM geleitetes Projekt mit zwei Millionen Euro in Zusammenarbeit mit der marokkanischen Regierung. Ziele sind ein humanes Grenzmanagement, der Ausbau von Schutz- und Rückkehrprogrammen sowie Schulungen für Behörden. Das Projekt fördert eine regionale Initiative zum Austausch bewährter Praktiken und zum Dialog mit Partnerländern wie Österreich.
Syrien steht nach über zehn Jahren Bürgerkrieg und einem politischen Umbruch Ende 2024 vor Herausforderungen im Wiederaufbau. Zur Förderung von Stabilität und Perspektiven für Rückkehrende unterstützt das BMI ein UNHCR-Projekt mit 500.000 Euro. Das Vorhaben verbessert die Wohnsituation durch die Reparatur beschädigter Unterkünfte und leistet frühe Hilfe für Rückkehrende sowie gefährdete Mitglieder der Aufnahmegemeinschaften. Ziel ist es, neue Migrationsbewegungen zu vermeiden und sichere Rückkehrmöglichkeiten zu schaffen.
Der Iran beherbergt seit Jahrzehnten eine der weltweit größten afghanischen Flüchtlingsgemeinschaften. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen und sozialen Lage fördert das BMI ein UNHCR-Projekt mit 990.000 Euro. Dieses konzentriert sich auf die Registrierung von Flüchtlingen, psychosoziale Betreuung und Kinderschutz. Das Projekt verbessert die Lebensbedingungen vor Ort und ist gleichzeitig migrationspolitisch relevant für Österreich, da viele afghanische Asylsuchende unter den Migranten und Migrantinnen in Österreich sind.
Der Tschad ist seit Ausbruch des Sudankonflikts 2023 mit einer großen Zahl von Rückkehrenden und Vertriebenen konfrontiert. Besonders in den östlichen Regionen geraten lokale Strukturen an ihre Belastungsgrenze. Das BMI unterstützt daher ein IOM-Projekt mit 500.000 Euro, das sowohl die aufnehmenden Gemeinden als auch die Rückkehrenden stärkt. Durch den Ausbau der Basisinfrastruktur und einkommensschaffende Maßnahmen sollen Konflikte entschärft und langfristige Perspektiven geschaffen werden.
Libyen ist als Transit- und Zielland für sudanesische Flüchtlinge stark von den Folgen des Sudankonflikts betroffen. Viele dieser Migranten sehen sich mit Inhaftierung oder Abschiebung konfrontiert, da sie als irreguläre Personen eingestuft werden. Das BMI finanziert daher ein UNHCR-Projekt mit 950.000 Euro, das faire und effiziente Asylverfahren sowie den Zugang zu Schutz- und Gesundheitsdiensten sicherstellt. Damit soll die humanitäre Lage vor Ort verbessert und gefährliche Weiterreisen nach Europa eingedämmt werden.

Syrische Flüchtlinge, die zurückkehren: Zur Förderung von Stabilität und Perspek tiven für Rückkehrende unterstützt das Bundesministerium für Inneres ein UNHCR-Projekt in Syrien
Syrische Flüchtlinge, die zurückkehren: Zur Förderung von Stabilität und Perspek tiven für Rückkehrende unterstützt das Bundesministerium für Inneres ein UNHCR-Projekt in Syrien © UNHCR / Andrew McConnell

Nachhaltige Projektfinanzierung.

Die internationale Kooperation bleibt unerlässlich, um kurzfristige migrationsrelevante Notlagen zu adressieren und langfristige, strukturelle Veränderungen und echte Perspektiven in den Herkunftsländern zu fördern. Sowohl gegenwärtig als auch zukünftig ist es entscheidend, flexibel auf die sich verändernden Migrationsströme und geopolitischen Rahmenbedingungen zu reagieren. Internationale Organisationen sind dabei auf verlässliche Beiträge ihrer Mitgliedstaaten angewiesen. Ein Rückgang der finanziellen Unterstützung kann ihre Arbeit erheblich beeinträchtigen. Es wäre kurzsichtig, dies allein als Problem dieser Organisationen oder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Arbeitsplatz verlieren, zu sehen.
Die Budgetkürzungen, mit denen diese beiden UN-Organisationen konfrontiert sind, bedeuten letztlich Einschnitte bei der Versorgung von Migranten in Krisenregionen bzw. auf Migrationsrouten. Zudem werden die Bemühungen, die relevanten Aufnahme- und Transitstaaten bei der Bewältigung der mit Migration verbundenen Aufgaben zu unterstützen unterminiert, wenn relevante Projekte im Bereich Trainings, Grenzschutz oder Rückkehr eventuell nicht mehr durchgeführt werden können.

Einer der Hauptgründe für die Migrationskrise 2015/16 waren Budgetkürzungen beim World-Food-Program, wodurch die Versorgung von Menschen, die vor dem Bürgerkrieg in Syrien in die Anrainerstaaten geflüchtet waren, dort nicht mehr gewährleistet werden konnte. Wenn also wichtige Finanzierungsquellen zentraler Akteure wegbrechen, gerät die Projektarbeit unter Druck und stellt andere Geberländer vor die Herausforderung, zusätzliche Mittel, wenn möglich, bereitzustellen oder sich auf geopolitische Verschiebungen und neue Allianzen einzustellen.
Trotz dieser Herausforderungen kann Raum für andere Akteure entstehen, um ihren Einfluss in internationalen Organisationen zu erweitern oder einen Wendepunkt zu markieren, der die internationale Zusammenarbeit in der Projektfinanzierung neugestaltet. In einer global vernetzten Welt bedeutet letztendlich jede Unterstützung in anderen Regionen zugleich auch Stabilität und Sicherheit im eigenen Land.

Ausblick.

Die aktuelle Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm klar zur Kooperation mit den relevanten internationalen Organisationen im Migrationsbereich bekannt: UNHCR und IOM sowie der bedeutendsten europäischen internationalen Organisation im Migrationsbereich, dem International Center for Migration Policy and Development (ICMPD). Daher muss weiterhin Ziel sein, die Partnerschaft mit diesen Organisationen konstruktiv zu leben, um in der externen Dimension der Migration weiter wichtige Beiträge zu einer geordneten Migrationspolitik und der Bekämpfung irregulärer Migration zu leisten. Die notwendigen Einsparungen im Bundesbudget werden in diesem Zusammenhang eine besondere Herausforderung darstellen. Die nächsten Monate werden zeigen, inwieweit es gelingt, diese Herausforderungen zu meistern.

Thomas Mühlhans/Leonora Zeller

Internationale Projekte

400 Millionen Euro EU-Fördergelder

Das Bundesministerium für Inneres hätte jährlich für Projektbeteiligungen über 400 Millionen Euro der Europäischen Union zur Verfügung. Derzeit werden jedoch jedes Jahr nur etwa fünf Millionen Euro von den Fachabteilungen abgerufen, die Aufgaben im Rahmen von internationalen Projektkonsortien umsetzen. Es gibt zur Entlastung des Regelbudgets des Bundesministeriums für Inneres noch viel Luft nach oben.
Der Erlass „Internationale Projektförderungen“ soll den Erhalt externer Fördermittel gewährleisten. Wie dies möglich ist, darüber informiert das Referat „SPOC EU- und internationale Projekte (V/A/4/b)“ im Innenministerium. Zum Beispiel werden Projektaufrufe an die betroffenen Fachabteilungen übermittelt und diese werden bei Bedarf bei Projektbewerbungen angeleitet.

Bürokratieabbau.

Um den Bewerbungsprozess so einfach wie möglich zu gestalten und damit sich die Kolleginnen und Kollegen auf das fachliche Einbringen ihres Wissens konzentrieren können, stellt das SPOC-Referat Behelfe zur Seite.
Zum Beispiel stehen Muster für die Erstellung von elektronischen Aktenläufen und Sachverhalten zur Verfügung, die es den Fachbereichen vereinfachen, die für sie und die Entscheidungsträger wichtigen Fragen zu beantworten, Genehmigungswege zu beschleunigen und die Entscheidungsgründe für die Verwendung öffentlicher Gelder nachvollziehbar zu begründen.
Die Einbindung der im Fachbereich zuständigen Budget- und Personalstellen schafft Rechtssicherheit für die Beteiligten. Mit dem neu verlautbarten Erlass werden internationale Projektförderungen beschleunigt. Die Zustimmung des Bundesministers für Inneres ist nur in bestimmten Fällen notwendig, um auch eine politische Schirmherrschaft sicherzustellen.

Rechtssicherheit.

Weiters erfolgt beim Abschluss von Förder- oder Partnerschaftsverträgen eine Vertragsprüfung durch das SPOC-Referat. Dies erhöht sowohl für die Genehmigungen der Sektionsleitungen als auch für Kolleginnen und Kollegen im Fachbereich Rechtssicherheit. Nach dem Vier-Augen-Prinzip können Besonderheiten etwa bei Haftungsansprüchen bewertet und Risiken vorgebeugt werden.
Bei der administrativen Abwicklung von Projekten unterstützt das neu gegründete Referat „Förderprojekt-Unterstützung (I/S/12/b)“ zentral im Sinne eines Project-Offices. Das Finanzmanagement, das Berichtswesen und die rechnerische Dokumentation müssen nicht mehr von den Fachabteilungen selbst erledigt werden.

Bedarf?

Je genauer ein Bedarf zur Umsetzung der Aufgaben im Fachbereich definiert ist und je früher die internationale Zusammenarbeit in Projekten geplant wird, desto besser kann die Unterstützung durch die Instrumente des neuen Erlasses erfolgen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats stehen für etwaige Fragen und Anliegen zur Verfügung.

Heinrich Wahrenlant


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 5-6/2025

 Druckversion des Artikels (pdf, 625 kB)

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