Versammlungswesen
Sicherheitstraining für Journalisten
Tipps für das Verhalten von Journalistinnen und Journalisten bei Demonstrationen gab es bei einer Veranstaltung in der Landespolizeidirektion Wien.
Oberst Rudolf Haas vermittelte Journalistinnen und Journalisten rechtliches Wissen zum Thema Versammlungen und erklärte ihnen die Kommandostruktur beim großen sicherheitspolizeilichen Ordnungsdienst © ÖJC / Alexander Acaris
Wer hilft mir bei einem Angriff durch Demonstranten? Was soll ich tun, wenn ich in einen Polizeikessel gerate? Welche Rechte habe ich als Journalist? Antworten auf diese und weitere Fragen gab es beim Sicherheitstraining für Journalistinnen und Journalisten, das am 25. März 2025 im Kommandoraum der Landespolizeidirektion (LPD) Wien stattfand. Die Veranstaltung wurde vom Österreichischen Journalisten-Club (ÖJC) organisiert.
Ihren Job machen, das wollen bei Demonstrationen sowohl Polizisten als auch Journalisten. Zu Konflikten kann es kommen, wenn man nicht weiß, was die andere Seite von einem erwartet, sagte ÖJC-Präsident John Herzog. Medienvertreter dürften weder die Polizei behindern noch sich selbst gefährden. Wie das gelingen kann, erläuterte Oberst Mag. Rudolf Haas, stellvertretender Leiter der Einsatzabteilung und Kompaniekommandant der Einsatzeinheit Wien. Für Haas lag ein Ziel der Veranstaltung darin, durch die Vermittlung von Hintergrundwissen bei den Medienvertretern ein Verständnis für die Arbeit der Polizei zu schaffen. Er erklärte die Organisationsstruktur der LPD Wien sowie die Kommandostruktur beim großen sicherheitspolizeilichen Ordnungsdienst.
Rechtliche Informationen standen ebenfalls auf der Tagesordnung, z. B. zum Thema Versammlungen. In Medienberichten ist häufig von einer „(nicht) genehmigten“ Demonstration zu lesen. Tatsächlich brauche man für eine Versammlung – also eine Stand- oder Marschkundgebung – keine Genehmigung, sagte Haas. Sie darf stattfinden, wenn sie nicht untersagt worden ist. Als Beispiel für eine untersagte Versammlung nannte er eine 2024 in der Vorweihnachtszeit geplante Demonstration im ersten Bezirk. Die Untersagung erfolgte, da die Prüfung ergab, dass das Recht auf Erwerbsfreiheit der Betriebe der Wiener Einkaufsstraßen und das Interesse der Allgemeinheit am unbeeinträchtigten Verkehrsfluss jenem des Versammlungsanzeigers an der Durchführung der Versammlung überwogen. Die Polizei löst eine untersagte oder ohne Anmeldung spontan durchgeführte Kundgebung nicht automatisch auf. Kommt es nicht zu anderen Delikten, etwa Sachbeschädigung oder Körperverletzungen, liegt nur eine Verwaltungsübertretung vor.
Zu Konfrontationen zwischen Journalisten und Demonstranten kommt es oft mitten in der Menge. Da die Polizei einen Demo-Zug an den Rändern begleitet, werden Übergriffe auf Medienvertreter oft nicht bemerkt. „Unsere Aufgabe ist es, Journalistinnen und Journalisten zu schützen und, wenn es einen Vorfall gegeben hat, diesen aufzuklären. Wir können aber nicht dafür sorgen, dass Sie fotografieren können, wenn ein Demonstrant z. B. vor der Kamera einen Regenschirm aufspannt“, stellte Haas klar. Wie man sich als Journalist am besten verhalten sollte, erläuterte er anhand einiger Videoaufnahmen von Konfliktsituationen bei Demonstrationen.
Medienkontaktbeamte sind Ansprechpartner für Journalistinnen und Journalis ten der Polizei in Wien
© LPD Wien / Bernhard Elbe
Kesselt die Polizei Kundgebungsteilnehmer ein, kann es passieren, dass sich ein Journalist im Kessel wiederfindet – oder er möchte in den Kessel gelangen, um von dort zu berichten. Die Beamten sind angewiesen, Medienvertretern das Verlassen bzw. den Zutritt zu ermöglichen, allerdings nur, wenn die Amtshandlung dadurch nicht behindert wird. Das gleiche gilt für Absperrungen: Falls die Gefahr besteht, dass die Sperre überrannt wird, bleiben die Tretgitter auch für Medienvertreter geschlossen. Bei Anlässen wie dem Akademikerball samt Gegendemo richtet die Polizei eine Pressesammelstelle ein, von der aus die Journalisten an einer Stelle, an der wenig Druck durch Demonstranten ausgeübt wird, durch die Polizeiabsperrung geleitet werden.
Der Zutritt zu einer von der Polizei abgesperrten Zone kann Journalisten verwehrt werden, wenn ihre Sicherheit nicht gewährleistet ist. Als Beispiel nannte Haas die Räumung des Lobaubesetzer-Camps. Die Polizei hatte die Information erhalten, dass es im Camp von den Besetzern ausgehobene Gruben geben solle. Zu Beginn des Einsatzes wurde das Gelände auf Gefahrenstellen überprüft, bevor es die Journalisten betreten durften.
Mitunter wird ein Journalist bei einer Sperre zurückgewiesen, weil Zweifel an der Echtheit seines Presseausweises bestehen. Das liege daran, dass in Österreich mehrere Stellen Presseausweise ausstellen dürfen und nicht jeder Beamte alle kenne, erklärte Haas. Er riet, den Zugs- oder Kompaniekommandanten zu verlangen, wenn ein Presseausweis nicht akzeptiert wird. Empfehlenswert ist es auch, sich mit einer Pressejacke als Journalist erkennbar zu machen. Bei einem Zusammenstoß zwischen Demonstranten und Polizei könnte ein in der Menge stehender Journalist mit einem Kundgebungsteilnehmer verwechselt werden.
Medienkontaktbeamte.
Als Ansprechpartner für Journalisten, die sich bedroht fühlen oder angegriffen werden, hat die LPD Wien Medienkontaktbeamte eingeführt. Vor einem Einsatz erhalten die Journalisten von der Pressestelle der LPD deren Telefonnummern. „Sie sind keine Pressesprecher, die inhaltliche Auskünfte geben, sondern haben sicherheitspolizeiliche Aufgaben“, erklärte Haas. Er appellierte an die Eigenverantwortung der Journalisten: Zu ihrer eigenen Sicherheit sollten sie sich aus der Mitte des Geschehens zurückziehen, wenn eine Eskalation absehbar ist.
Rosemarie Pexa
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 5-6/2025
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