Behindertenbelange und Barrierefreiheit
Inklusion, Einsichten, Aussichten
Der 9. Dezember ist der internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Das Büro für Behindertenbelange und Barrierefreiheit des Bundesministeriums für Inneres hat anlässlich dieses Tages die Diskussionsveranstaltung „Inklusion, Einsichten, Aussichten“ organisiert.
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung: Informationsveranstaltung im Bundesministerium für Inneres
© Gerd Pachauer
Im Jahr 2024 waren 547 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Behinderungsgrad von 50 Prozent und mehr – sogenannte begünstigte Behinderte – im Bundesministerium für Inneres (BMI) beschäftigt – und zwar in unterschiedlichen Bereichen und Funktionen sowie auf verschiedenen Ebenen der Hierarchie.
Das Büro für Behindertenbelange und Barrierefreiheit steht Kolleginnen und Kollegen unterstützend zur Seite, berät rechtlich, stellt Kontakt zu Entscheidungsträgern oder anderen Institutionen her und erarbeitet die Grundlagen für die Behindertenstrategie des Ressorts.
„Mein Anliegen ist die Verwirklichung des Inklusionsgedankens in allen Bereichen des BMI, für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie für die Bürgerinnen und Bürger, die die Leistungen unseres Ressorts in Anspruch nehmen“, sagt Wolfgang Willi, Behinderten- und Barrierefreiheitsbeauftragter des BMI, der Mitglied des Behindertenbeirats beim Sozialministerium ist.
Eine Maßnahme besteht darin, über Behinderungen, geltende rechtliche Vorgaben und notwendige Verbesserungen aufzuklären. Dazu tragen Vorträge und Diskussionen bei, wie jene bei der Veranstaltung „Inklusion, Einsichten, Aussichten“, die am 9. Dezember 2024 anlässlich des internationalen Tags der Menschen mit Behinderung im Innenministerium stattgefunden hat. In Präsentationen wurde eine Übersicht über Herausforderungen im Behindertenbereich – besonders im öffentlichen Dienst – geboten.
Respekt und Wertschätzung.
Wolfgang Taucher hob die Bedeutung gegenseitigen Respekts und Wertschätzung als fundamentale Basis von Inklusion hervor
© Gerd Pachauer
Wolfgang Taucher, der Gruppenleiter I/B für Personal und Organisation des Innenministeriums, hob die Bedeutung gegenseitigen Respekts und Wertschätzung als Basis von Inklusion hervor. Kolleginnen und Kollegen mit Behinderungen seien ein wesentlicher Faktor in der Arbeitswelt des Bundesministeriums für Inneres.
Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, betonte die Relevanz von Verfahrensvereinheitlichungen im Behinderten-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Sie sprach sich für ein „One-Stop-Shop“-Modell aus, das alle bürokratischen Schritte an einer einzigen Stelle bündeln soll. Zudem hob sie hervor, wie wichtig es ist, Menschen mit Behinderungen bessere Karrieremöglichkeiten in Bundesinstitutionen zu bieten.
„In den letzten Jahren hat es viele Fortschritte gegeben: E-Learning und Seminare haben viel zu einem Bewusstsein über das Thema Behinderung beigetragen. Ein weiterer wichtiger Schritt ist das Vermitteln von Kompetenzen in österreichischer Gebärdensprache durch die SIAK und der Einsatz von spezifischen Kommunikationsformen, insbesondere im Notrufbereich“, erklärt der Behinderten- und Barrierefreiheitsbeauftragte Willi. „Wo ich noch nötige Verbesserungsmöglichkeiten verorte, sind rechtliche Belange. Bei Neuaufnahmen können derzeit Personen mit einem Behinderungsgrad ab 60 Prozent ohne hinterlegte Planstelle eingestellt werden, hier plädiere ich für die Erweiterung der Aufnahmemöglichkeiten ab einem Grad von 50 Prozent, also generell für begünstigte Behinderungen“.
Eine Klarstellung betreffend die Funktion der Behindertenvertrauenspersonen im Bundesbereich wäre laut Willi ebenso nötig wie die Angleichung der Zuständigkeiten im Falle einer Diskriminierung. Diskriminierung im Falle von Behinderung wird derzeit von den Schlichtungsstellen beim Sozialministeriumservice behandelt, wohingegen bei anderen Diskriminierungstatbeständen die Gleichbehandlungskommission beim Bundeskanzleramt befasst wird. Während die Schlichtungsstelle nur feststellt, ob es zu einer Einigung gekommen ist, beurteilt die Gleichbehandlungskommission einen Fall hingegen mit einem Gutachten. Diesbezüglich wäre eine Verfahrensangleichung für alle Arten von Diskriminierungen anzustreben.
Informationsveranstaltung: Christine Steger, Tina Müller, Wolfgang Willi
© Gerd Pachauer
Vorangetrieben werden auch die Vorgaben des „Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030“ der Bundesregierung im Gebiet des Behindertenwesens. Das Innenministerium hat diesbezüglich Schwerpunkte gesetzt – vor allem im Bereich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, aber auch in Bezug auf den Katastrophenschutz, den Ausbau barrierefreier Polizeidienststellen und technische Vorkehrungen.
UN-Behindertenrechtskonvention.
Die wesentlichen völkerrechtlichen Bestimmungen für Menschen mit Behinderungen wurden mit der UN-Behindertenrechtskonvention getroffen, die in Österreich im Jahr 2008 in Kraft trat. Die Vorgaben dieser Konvention wurden in Österreich durch das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz sowie das Barrierefreiheitsgesetz umgesetzt.
Damit die Regelungen für begünstigte Behinderungen anwendbar sind, muss ein Behindertengrad von mindestens 50 Prozent vorliegen. Dieser wird nach medizinischen Kriterien der Einschätzungsverordnung festgestellt, wobei auch soziale Aspekte berücksichtigt werden. Die endgültige Feststellung erfolgt durch einen Bescheid des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen.
In Österreich sind Unternehmen und Behörden verpflichtet, pro 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Person mit begünstigter Behinderung einzustellen. Erfolgt dies nicht, müssen sie eine Ausgleichszahlung in Form einer sogenannten „Ausgleichstaxe“ leisten.
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2025
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