Digitale SicherheitT
Zusammenarbeit mit der EU
Die fortschreitende Digitalisierung stellt das Bundesministerium für Inneres (BMI) vor neue Herausforderungen. Essenziell ist eine enge europäische Zusammenarbeit, um Cyber-Bedrohungen zu bekämpfen.
Das Innenministerium arbeitet an der Verbesserung der Cyber- Sicherheit und an Maßnahmen, um auf digitale Bedrohungen reagieren zu können
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Technologien wie künstliche Intelligenz (KI), vernetzte Geräte und digitale Plattformen bieten Potenzial für Effizienzsteigerung, Innovation und Sicherheitslösungen. Gleichzeitig birgt der technologische Fortschritt Risiken – darunter Cyber-Angriffe, Datenmissbrauch, Fehlanwendungen von KI und Desinformationskampagnen.
Aus Sicht des Bundesministeriums für Inneres (BMI) ist ein strategischer Umgang mit diesen Gefahren unerlässlich. Die Digitalisierung und die damit verbundenen Herausforderungen sind zentrale Themen für die öffentliche Sicherheit in Österreich. Das BMI warnt vor steigenden Risiken, da die Zahl der Angriffe auf kritische Infrastruktur in den letzten Jahren zugenommen hat. Daher arbeitet das Ministerium an der Stärkung der Cyber-Sicherheit und entwickelt Maßnahmen, um digitalen Bedrohungen zu begegnen.
Erste Teilbereiche wurden bereits durch den Cyber-Solidarity-Act und den Cyber-Resilience-Act geregelt. In den Schlussfolgerungen des Rates zur Cyber-Abwehrpolitik vom Mai 2023 wird zudem die Bedeutung der militärisch-zivilen Zusammenarbeit betont.
Die Fähigkeit zur Früherkennung, Abwehr und Abschreckung von Cyber-Bedrohungen soll das Verteidigungsportfolio ergänzen. Gleichzeitig unterstreicht der Rat, dass Cyber-Abwehrmaßnahmen in die nationale Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten fallen. Ihr Einsatz liegt in der Verantwortung der jeweiligen Regierungen und muss einen defensiven Charakter haben.
Zur aktiven Cyber-Verteidigung zählen die Manipulation ausländischer Medien, die elektronische (Zer-) Störung von Servern und die Blockierung von Datenverkehr im Ausland. Die EU-Mitgliedstaaten orientieren sich dabei grundsätzlich am Gebot der „Due Diligence“. Diese Norm verpflichtet Staaten, in Friedenszeiten sicherzustellen, dass von ihrem Territorium keine Handlungen ausgehen, die die Rechte anderer Staaten verletzen.
Die Europäische Union hat erkannt, dass ein gemeinsamer Rechtsrahmen notwendig ist, um die digitale Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig Grundrechte zu schützen. Dazu gehören:
- Regulierungen zur künstlichen Intelligenz (AI-Act).
- Cybersecurity-Richtlinien (NIS2), Cybersecurity Act, Cyber-Solidarity, Cyber-Resilience-Act und Einrichtung der ENISA (European Union Agency for Cybersecurity).
- Gesetze zum digitalen Binnenmarkt: Digital-Markets Act (DMA) und Digital-Services-Act (DSA)
- Datenschutzbestimmungen (DSGVO, DSG).
In dem Zusammenhang wird betont, dass die NIS2 und RKE-RL zusammen verhandelt wurden und sich dahingehend ergänzen, dass NIS 2 die digitale Sicherheit behandelt, während die RKE-RL die physische Sicherheit von Infrastrukturen im Fokus hat.
In der im November 2022 veröffentlichten Mitteilung über eine EU-Cyber-Abwehrpolitik und der neuen Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (RKE-RL) fordert die Europäische Kommission (EK) die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Fähigkeiten im Bereich der Cyber-Abwehr weiterzuentwickeln – von defensiven bis hin zu aktiven Maßnahmen. Aus Sicht des BMI ist ein harmonisierter EU-Rahmen entscheidend, um nationale und europäische Interessen gleichermaßen zu schützen. Der Fokus liegt auf der praktischen Umsetzung der Regelungen und deren Auswirkungen auf die Sicherheit.
Die Zusammenarbeit mit der EU ermöglicht es dem BMI, nicht nur von internationalen Best Practices zu profitieren, sondern auch aktiv an der Weiterentwicklung von Regelwerken mitzuwirken. Diese Kooperation trägt dazu bei, nationale Strategien wie die Österreichische Strategie für Cyber-Sicherheit (ÖSCS) unter Federführung des Bundeskanzleramts (BKA) sowie die Digitalisierung öffentlicher Dienste weiterzuentwickeln und an europäische Standards anzupassen.
Helgo Eberwein/Anita Otonicar
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2025
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