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  3. Kriminalgeschichte - Die Axt im Haus ...

Kriminalgeschichte

Die Axt im Haus ...

Vor 100 Jahren wollte sich eine junge Frau in Wien eine Haushaltsausstattung zulegen, um ihren Freund heiraten zu können. Dafür musste eine wohlhabende Witwe sterben.

Polizeifotos der Raubmörderin Josefine Heider (1925)
Polizeifotos der Raubmörderin Josefine Heider (1925)
© Polizeiarchiv

Die Hausbesorgerin eines Wohngebäudes in der Steingasse 3 in Wien-Landstraße sah am 6. Juni 1925, gegen Mittag, dass eine junge Frau mit einem Koffer eine Erdgeschoßwohnung verließ. Weil die Mieterin dieser Wohnung so gut wie nie Besuch bekommen hatte, wurde die Hausbesorgerin stutzig. Sie betrat die Wohnung und fand die Mieterin im fensterlosen Kabinett leblos in einer Blutlache liegend. Bei der Toten handelte es sich um Barbara Mitura, die 61-jährige Witwe eines Werkführers. Die Hausbesorgerin schlug Alarm und ein Elektriker lief der jungen Frau nach, die im Wohnhaus Steingasse 12 verschwand. Mit anderen Leuten suchte er nach dem Mädchen und fand es im Hof hinter einem Misthaufen hockend.
Die Männer brachten die Verdächtige zum Polizeikommissariat Juchgasse. Die Frau hatte Blutspuren an den Händen, Füßen, Strümpfen und am Kleid. Es handelte sich um die beschäftigungslose Josefine Heider, geboren am 2. Februar 1902 als uneheliches Kind im Wiener Findelhaus. Sie wuchs bei Zieheltern im Burgenland auf, kam zwischendurch wieder zu ihrer mittellosen Mutter und begann schon früh, in einer Fabrik zu arbeiten. Danach war sie fallweise als Dienstmädchen in verschiedenen Haushalten tätig. Sonntags besuchte sie ausgiebig Tanzveranstaltungen.
Josefine Heider hatte wechselnde Liebhaber und wurde schwanger. Nach der Geburt wurde sie 1924 unter dem Verdacht verhaftet, ihr Neugeborenes getötet zu haben. Sie wurde gesehen, wie sie die Leiche eines neugeborenen Kindes vergrub. Heider flüchtete nach Wien, wurde von der Polizei ausgeforscht und verhaftet. Vor Gericht behauptete sie, dass ihr Kind tot zur Welt gekommen sei. Die Geschworenen glaubten ihr und sie wurde nur wegen Geburtsverheimlichung zu einer Arreststrafe von einem Monat verurteilt.

Brutaler Raubmord.

Nach ihrer Festnahme wegen Mordverdachts behauptete Josefine Heider, die Bluttat in der Steingasse habe nicht sie, sondern eine Frau begangen, die sie im Prater kennengelernt habe. Diese Frau habe eine Unterkunft gesucht, deshalb habe Josefine ihr die Adresse von Mitura genannt. Sie selbst sei der Mörderin nur bei der Wegschaffung der Beute behilflich gewesen. Nach langem Leugnen gestand Heider, den Überfall allein verübt zu haben. Es ergab sich folgendes Tatgeschehen: Im Juni 1924 begann sie als Hausgehilfin in der Steingasse 4 zu arbeiten, in der Nähe der Wohnung ihres späteren Opfers. Sie wurde jedoch bald entlassen, weil sie ihre Dienstgeberin bestohlen hatte. Außerdem hatte sie einen Mann bei ihr übernachten lassen.
1925 bezog Heider mit einem neuen Freund eine Wohnung in Oberlaa. Josefine erzählte ihrem Geliebten, 50 Dollar zu besitzen und sie brachte ihm Lebensmittel, die sie ihrer Schwester gestohlen hatte. Heider hoffte, rasch zu Geld zu kommen, um eine Wohnungseinrichtung und die Ausstattung für die erhoffte Heirat mit ihrem Freund zu erwerben.
Am 5. Juni 1925 besuchte Josefine Heider Barbara Mitura und behauptete, sie von früher zu kennen. Sie bat die Witwe, am nächsten Tag wieder in die Wohnung kommen zu dürfen, um hier ihren Geliebten zu treffen. Am nächsten Tag erschien Heider schon um 9 Uhr bei Barbara Mitura. Die beiden Frauen unterhielten sich lange. Heider hatte in der Küche eine Hacke entdeckt und sie unter dem Küchentisch griffbereit versteckt. Während des Mittagessens stand Mitura auf und ging zum Herd. In diesem Moment nahm Heider die Axt und versetzte der Witwe von hinten mit dem stumpfen Teil einen Schlag auf den Hinterkopf. Mitura stürzte bewusstlos zu Boden. Die Täterin stahl aus einem Kasten Pölster und Wäsche und schnürte sie zu einem Bündel zusammen. Sie zog ein Kleid der Ermordeten an und nahm die Pendeluhr von der Wand. Als sie wieder in die Küche kam, bemerkte sie, dass die Witwe versuchte, sich aufzurichten. Heider ergriff neuerlich die Axt und zertrümmerte mit zwei Hieben den Schädel des Opfers. Sie schleifte die Sterbende aus der Küche in das Kabinett und begann mit dem Abtransport der Raubbeute.
Mit dem Wäschebündel verließ Heider die Wohnung und bat eine in der Nähe wohnende Frau, die Sachen bei ihr zwischenlagern zu dürfen. Dann kehrte die Täterin in die Wohnung zurück, stopfte eine Tasche mit Habseligkeiten voll und bat eine Mieterin im Nebenhaus, die Tasche kurz aufzuheben. Jedes Mal wurde sie von Hausbewohnern gesehen. Heider kehrte neuerlich in die Tatwohnung zurück, füllte einen Koffer mit Kleidern und Wäsche und verließ das Haus. Dabei wurde sie von der Hausbesorgerin beobachtet, was zu ihrer Festnahme führte.

Der Prozess gegen Josefine Heider hätte Anfang Oktober 1925 stattfinden sollen, aber die Angeklagte war damals hochschwanger. Im Dezember gebar sie im Inquisitenspital des Wiener Landesgerichts I einen Knaben. Zwei Wochen später zog sie ihr Geständnis zurück und beschuldigte ihre Ziehmutter, den Raubmord gemeinsam mit einer Bekannten verübt zu haben. Ermittlungen ergaben rasch, dass die beiden beschuldigten Frauen mit dem Mord nichts zu tun hatten. Deshalb wurde Heider auch wegen Verleumdung angeklagt. Weitere Anklagepunkte waren Betrug und Diebstahl.
Die Angeklagte wurde von den Geschworenen am 5. Februar 1926 des Raubmordes für schuldig gesprochen und vom Schwurgericht zu achtzehn Jahren schweren Kerkers verurteilt, verschärft durch Dunkelhaft an jedem Jahrestag der Tat. Der Oberste Gerichtshof verwarf am 23. April 1926 die Nichtigkeitsbeschwerde und das Urteil wurde rechtskräftig. Ihr Kind verstarb einige Zeit nach der Geburt im Gefängnis.

Werner Sabitzer


​Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2025

 Druckversion des Artikels (pdf, 81 kB)

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