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  2. Ausgabe 3-4/2025
  3. 100 Jahre Gendarmerie-Ausforschungsdienst

100 Jahre Gendarmerie-Ausforschungsdienst (3)

Kriminaldienst nach 1945

Der dritte Teil der Serie über die Geschichte des Ausforschungsdienstes der Gendarmerie in Österreich widmet sich mit dem Wiederaufbau des zivilen Kriminaldienstes in der Nachkriegszeit und seiner Entwicklung bis zur Kriminalabteilung der 1970er-Jahre.

Kriminaldienst der Bundesgendarmerie: Kriminaldienstwagen ab 1948; Tatortdokumentation 1963
Kriminaldienst der Bundesgendarmerie: Kriminaldienstwagen ab 1948; Tatortdokumentation 1963 Sammlung
© Michael Beyrer, Bundesgendarmerie

Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann die Reaktivierung der bewährten Strukturen der österreichischen Bundesgendarmerie (BG). Auch die Bahngendarmerie mit ihrem Ausforschungsdienst wurde – zumindest vorübergehend – wieder eingerichtet. In der Nachkriegszeit waren diese Strukturen jedoch oft improvisiert und unterschieden sich je nach Besatzungszone. Die endgültigen Weisungen für die Bahngendarmerie erließ das Bundesministerium für Inneres (BMI) beispielsweise erst im August 1948.
Die Bewältigung der Aufgaben, die oft im Spannungsfeld zwischen den staatspolizeilichen Interessen der Besatzungsmächte und den eigentlichen kriminalpolizeilichen Zuständigkeiten standen, lässt sich heute – aufgrund der dürftigen Quellenlag – meist nur mehr erahnen. Die Organisation der zumindest provisorisch wiedererrichteten Erhebungsabteilungen (ErhAbt.) beziehungsweise Erhebungsgruppen (ErhGrp.) in den kleineren Bundesländern sowie viele dienstliche Belange wurden von den Vorgesetzten oft mündlich angeordnet.
Ab 1946 gab es bundesweit koordinierte Dienstbesprechungen, zu denen die Kommandanten der genannten Kriminaldienststellen einberufen wurden. Im Mittelpunkt stand vermutlich der geplante einheitliche Wiederaufbau des Gendarmerie-Kriminaldienstes. Diese Konferenzen gab es etwa 1946 in Bad Aussee und im Mai 1947 in Bad Ischl.

Wiedererrichtung der „ErhAbt.“

Gegen Mitte des Jahres 1946 verfügte das BMI, dass die ehemaligen ErhAbt. beziehungsweise ErhGrp. in ganz Österreich wiedererrichtet werden. Diese Begriffe setzten sich in ganz Österreich durch und blieben bis zur Umbenennung in „Kriminalabteilung“ im Sommer 1973 prägend für den Kriminaldienst (KD) der Gendarmerie. Die Tätigkeit dieser Dienststellen ersteckte sich „vorwiegend auf staatspolizeiliche und kriminalpolizeiliche Angelegenheiten und die Preisüberwachung“. Neben der Aufgabenerfüllung war es notwendig, sich personell und materiell neu zu organisieren. So ist einem Landesgendarmeriekommando-Befehl zu entnehmen, dass die Dienststellen „zwecks Überblick über vorhandene daktyloskopische Utensilien“ Meldung zu erstatten haben.

Vorschrift für den Erhebungsdienst.

Mit Erlass des BMI wurde im Juli 1947 der Entwurf einer Vorschrift für den Erhebungsdienst der BG verlautbart. Dieser sah vor, das bei jedem Landesgendarmeriekommando (LGK) entweder eine Erhebungsabteilung oder zumindest eine Erhebungsgruppe für „besondere Erhebungsdienste“ eingerichtet wird – mit Sitz in der Stabsstation des jeweiligen LGK. Die offiziellen Bezeichnungen lauteten „Erhebungsabteilung (Gruppe) des Landesgendarmeriekommandos für […]“. Zusätzlich wurde die Errichtung von Außenstellen, sogenannten Exposituren, bei Bedarf erlaubt. In Anlehnung an die Gerichtsorganisation trugen solche Exposituren die Bezeichnung „Gendarmerie-Erhebungsexpositur beim Landes-(Kreis-)Gericht in […]“. Solche Exposituren wurden beispielsweise am Sitz der Kreisgerichte Steyr (10. April 1947) und Ried im Innkreis (20. Mai 1947) eingerichtet und jeweils mit einem Kommandanten und vier Erhebungsbeamten besetzt.

Dienst in Zivil.

Im Jahr 1947 wurde auch die Dienstverrichtung in Zivilkleidung neu geregelt, womit die bis bisherigen Vorschriften aus dem Jahr 1935 außer Kraft gesetzt wurden. Den Kriminalbeamten war es somit gestattet, ihren Dienst in Zivil zu versehen, „wenn der Zweck der Dienstverrichtung aufgrund des Tragens von Uniform nicht erreicht werden kann“. Zudem durften nun auch Gendarmen der Gendarmerieposten (GP) im Rahmen des Überwachungs- und Ausforschungsdienstes Zivilkleidung tragen. Für die „hauptamtlichen“ Kriminalisten wurde als Legitimation ein Dienstabzeichen, die Kriminaldienstkokarde geschaffen. Die Einführung erfolgte durch eine amtliche Verlautbarung vom 26. Juli 1947.

Sicherheitsdirektionen – Unterstellung.

Im Jahr 1947 bestanden in den Bundesländern Niederösterreich, Steiermark, Oberösterreich, Kärnten, Burgenland und Tirol Erhebungsabteilungen (ErhAbt.), während bei den LGKs für das Mühlviertel, Salzburg und Vorarlberg Erhebungsgruppen (ErhGrp.) eingerichtet waren. Als Organisationseinheit der LGK unterstanden sie im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes – also des Kriminaldienstes – der örtlich zuständigen Sicherheitsdirektion (SID). Grundsätzlich waren leitende Gendarmeriebeamte als Kommandanten vorgesehen. Bei größeren ErhAbt. hatten sie die Rechte und Pflichten eines Abteilungskommandanten, ansonsten jene eines Bezirkskommandanten. Aufgrund personeller Engpässe wurden diese Positionen allerdings meist mit erfahrenen dienstführenden Beamten besetzt.

Tätigkeitsfelder.

Spurensicherung im Schnee
Spurensicherung im Schnee
© Sammlung Michael Beyrer

Neben ihrer Tätigkeiten für den Sicherheitsdirektor unterstützten die Erhebungsabteilungen die Gendarmerieposten (GP) – insbesondere bei rayonsübergreifenden oder „besonders anspruchsvollen“ Delikten. In den westlichen Bundesländern lassen sich zudem zahlreiche Einsätze im Begleit- und Personenschutz prominenter Persönlichkeiten nachweisen. Die Beamten dieser Kriminaldienststellen mussten eine besondere Ausbildung in staatspolizeilichen, kriminalpolizeilichen oder wirtschaftspolizeilichen Belangen vorweisen. Ein Erlass regelte, dass sie ihren Dienst grundsätzlich in Zivilkleidung versahen, jedoch jederzeit zum Dienst in Uniform herangezogen werden konnten. Als Bewaffnung war eine verdeckt zu tragende Faustfeuerwaffe mitzuführen. Die Inanspruchnahme durch Gerichte, Staatsanwaltschaften, sowie zivile oder militärische Behörden erfolgte über das jeweilige LGK.

Aus- und Fortbildung.

Bereits in der Grundausausbildung wurden an den Gendarmerieschulen die Fächer Recht, Kriminalistik und Gerichtsmedizin schwerpunktmäßig unterrichtet. Als Basisanforderung für den Außendienst galt die Vorgabe: “[…] muß der Gendarm auf dem Gebiete der Kriminalistik und des Ausforschungsdienstes genügend vorgebildet sein“. Auf den GP vertieften die meist jungen Gendarmen ihr Wissen im Rahmen des sogenannten Postenunterrichts und mussten verschiedene Aufgabenstellungen bewältigen. Bis in die 1960er-Jahre diente dafür das 1923 vom Gendarmerieoffizier Dr. Lichem verfasste und auf allen Posten vorhandene „Handbuch für den kriminellen Polizeidienst“ als Standardwerk. Zur weiteren Wissensvermittlung erschienen in der seit dem Jahr 1948 wieder aufgelegten „Illustrierten Rundschau der Gendarmerie“ regelmäßig Beträge mit kriminalistischen Bezug – etwa zu Neuerungen aus Wissenschaft und Technik, Abhandlungen über Kriminalfälle oder Kriminalrätsel.

Motorisierung 1946 bis 1950.

Sukzessive wurden dem Kriminaldienst bei den LGK eigene zivile Dienstfahrzeuge zugewiesen. Da die Kraftfahrzeuge der Bundesgendarmerie damals neben dem amtlichen Kennzeichen auch noch mit einem rot-weiß-roten Wimpel mit der Aufschrift „Österreichische Bundesgendarmerie“ gekennzeichnet waren, wurde festgelegt, dass dieser bei bestimmten Einsätzen etwa im Erhebungsdienst abgenommen werden durfte.
Eine Besonderheit war der 1948 eingeführte Kriminaldienstwagen, der von speziell ausgebildeten Kraftfahrern gelenkt wurde. Dieses etwa 1,5 Tonnen schwere Fahrzeug war mit Sitz- und Schreibmöglichkeiten, einem Ofen sowie einem Telefon ausgestattet, das unabhängig von einem Postamt an jede Telefonleitung angeschlossen werden konnte. Erstmals wurde die Zahlung eines Kilometergeldes für die dienstliche Nutzung privater Fahrzeuge eingeführt.

Spezialisierungen in 1950er-Jahren.

Nach und nach wurden die in den Nachkriegsjahren oft provisorisch verwendeten Ausrüstungsgegenstände – etwa in den „Kriminalphotographischen Laboratorien“ – modernisiert und bundesweit vereinheitlicht. 1950 erhielten die Landesgendarmeriekommanden neue Spurensicherungskoffer, und es wurden entsprechende Erfahrungsberichte gefordert. Zudem wurden speziell ausgebildete Beamte zu „Gendarmerie-Lichtbildnern“ oder „Ersatzlichtbildnern“ bestellt. Die 1950er-Jahre waren insgesamt von einer Spezialisierung im Kriminaldienst geprägt. Bundesweit wurden zahlreiche Ausbildungskurse abgehalten, darunter 1951 in Graz für Lichtbildner, in Wien für Brandausforscher und in Kärnten für Tatortspurensicherer. 1951 nahmen erstmals Beamte aus Vorarlberg an einem bundesweiten Suchtgiftkurs teil.

Eigenständige Abteilungen.

Bis März 1955 waren die ErhAbt. und ErhbGrp. gemeinsam mit den technischen Abteilungen in die Stabsabteilungen der jeweiligen Kommandos integriert. Anschließend wurden sie österreichweit umstrukturiert und als eigenständige Abteilungen weitergeführt. Die bisherigen ErhGrp. wurden – wie in Vorarlberg mit 1. März 1955 – zu ErhAbt. umbenannt. Durch die erstmalige Herausgabe eines Jahrbuchs der Erhebungsabteilung Innsbruck lässt sich für Tirol im Jahr 1962 folgender Personalstand bei der feststellen: 32 fix systemisierte und drei dienstzugeteilte Beamte, darunter zwei Offiziere.

Spurensicherungskurs der Bundesgendarmerie in den 1960er-Jahren
Spurensicherungskurs der Bundesgendarmerie in den 1960er-Jahren
© Sammlung Michael Beyrer, LPD Vorarlberg

Entwicklung in den 1960er-Jahren.

Die 1960er-Jahre waren insbesondere vom technischen Fortschritt geprägt. Mit der Einrichtung der Kriminaltechnischen Zentralstelle (KTZ) in Wien und den Kriminaltechnischen Untersuchungsstellen (KTU) in einzelnen Bundesländern – etwa in Innsbruck für Tirol und Vorarlberg – im Jahr 1962 erfolgte auch im den Dienststellen in den Bundesländern eine Spezialisierung im Bereich der Spurensicherung und -auswertung. Zuvor waren vor allem in kleineren Abteilungen meist nur wenige Beamte ausschließlich in diesem Bereich tätig.
In diese Zeit fielen zahlreiche Neuerungen: 1959 Einrichtung eines kriminalpolizeilichen Meldedienstes, 1962 Vorschrift für den kriminaltechnischen Dienst und den Erkennungsdienst, 1963 Beginn des Aufbaus eines bundesweiten UKW-Funknetzes, 1965 Einführung eines bundesweit einheitlichen Notrufs, 1968 Einführung neuer Kriminaldienst-Dienstmarken. Spätestens ab 1963 wurde zudem bei allen Erhebungsabteilungen ein permanent besetzter „Inspektionsdienst“ eingerichtet.

Kriminalabteilung (KA).

Im Juli 1973 verfügte das BMI die Umbenennung, Neuorganisation und den Dienstbetrieb der Erhebungsabteilungen (ErhAbt.) sowie deren Außenstellen. Fortan wurden sie als „Kriminalabteilungen der Landesgendarmeriekommanden“ beziehungsweise deren Außenstellen geführt. Zur Leitung und als Kommandant war ein besonders geschulter leitender Beamter zu bestellen, der zugleich Referent des LGK in kriminalpolizeilichen Belangen war. Neben der persönlichen Führung von Amtshandlungen bei schwierigen Fällen fungierte der KA-Kommandant auch als Diensthunde- und Lichtbildreferent. Zudem oblag ihm die Schulung und Weiterbildung der untergebenen Beamten.
Die Unterstellung an die örtlich zuständige Sicherheitsdirektion (SID) in Angelegenheiten des öffentlichen Sicherheitsdienstes blieb weiterhin aufrecht. Der LGK-Kommandant war in diesen Belangen unmittelbar der SID unterstellt und verantwortlich. Weisungen der SID mussten daher grundsätzlich auf dem Dienstweg über das LGK an die Kriminalabteilung weitergeleitet werden.
Die KA war insbesondere für kriminalpolizeiliche Tätigkeiten im Auftrag der SID sowie der Gerichte und Staatsanwaltschaften zuständig. Zudem unterstützten sie die Aufklärung strafbarer Handlungen gemäß der Strafprozessordnung, übernahm weitere sicherheitsdienstliche Aufgaben im Auftrag der SID und führte kriminalpolizeiliche Evidenzen. Erstmals erfolgte die Organisation der KA in Hauptgruppen und Gruppen, wobei je nach Personalstärke vier bis sieben Hauptgruppen vorgesehen waren.

Anforderungen an die KD-Beamten.

Als Bedienstete der Kriminalabteilung (KA) waren laut Erlass ausschließlich definitiv gestellte (pragmatisierte) Gendarmeriebeamte mit mindestens dreijähriger Exekutivdienstverwendung und sehr guter Gesamtbeurteilung vorgesehen. Bewerber mussten zudem den physischen und psychischen Anforderungen des Kriminaldienstes (KD) entsprechen, ihre Eignung durch besondere Kenntnisse und Erfolge nachweisen und die erforderliche Verlässlichkeit besitzen. 1978 wurden die Anforderungen an die persönliche und fachliche Eignung verschärft. Die erforderliche Exekutivdienstzeit wurde auf fünfeinhalb Jahre erhöht, und eine erfolgreich absolvierte Auswahlprüfung wurde zur Voraussetzung. Zusätzlich mussten Bewerber eine mindestens sechsmonatige Verwendung in der Kriminalabteilung nachweisen, die vom KA-Kommandanten als erfolgreich bestätigt werden musste. Neu eingeführt wurde die verpflichtende Absolvierung der Grundausbildung für dienstführende Wachebeamte. Seitdem war eine Versetzung zur KA grundsätzlich nur noch für dienstführende und leitende Wachebeamte möglich.

Michael Beyrer

Weiterführende Literatur:​

Beyrer, Michael: Die Entwicklung des (zivilen) Kriminaldienstes, in: Fiat Justitia, Universitätsverlag Wagner, sowie: Von der Bahngendarmerie zum Landeskriminalamt, in: Iura Historia, Band 2. Exekutive, Verlag Österreich, 2023

 


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2025

 Druckversion des Artikels (pdf, 655 kB)

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