Staatsarchiv
Gedächtnis des Staates
Das Österreichische Staatsarchiv in Wien bewahrt zivile und militärische Unterlagen der österreichischen Verwaltung seit der Habsburger-Monarchie auf und macht sie im Rahmen des Bundesarchivgesetzes der Öffentlichkeit zugänglich.
In den Räumen des Staatsarchivs sind etwa 350.000 Laufmeter mit Akten, Dokumenten und Urkunden gelagert
© Gregor Wenda
Das Hauptgebäude des österreichischen Staatsarchivs befindet sich in Wien-Landstraße
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Es gilt als „historisches Gedächtnis“ des Staates, das Dokumente der österreichischen und mitteleuropäischen Verwaltungs- und Militärgeschichte aus mehreren Jahrhunderten bewahrt und zugänglich macht – das Österreichische Staatsarchiv (ÖStA) mit Hauptsitz im 3. Wiener Bezirk. Als dem Bundeskanzleramt nachgeordnete Dienststelle sichert das ÖStA für die Republik Österreich das zivile und militärische Archivgut des Bundes und seiner Vorgänger auf der Grundlage des Bundesarchivgesetzes. Ergänzt werden diese Archivbestände durch privates Archivgut im öffentlichen Interesse.
„Das Österreichische Staatsarchiv ist Dienstleister für Bürger und Gesellschaft, Parlamente, Behörden und Gerichte, Wissenschaft, Wirtschaft und Medien“, sagt Hofrat Priv.-Doz. Dr. Helmut Wohnout, Generaldirektor des ÖStA. „Es handelt sich um eines der größten Archive Europas – seine Bestände sind Kulturgut von gesamteuropäischer Bedeutung und reichen bis zum Heiligen Römischen Reich zurück, aus dem 18 europäische Staaten hervorgegangen sind.“
Über 1.000 Jahre österreichischer Geschichte spiegeln sich in den Dokumenten des Staatsarchivs wider. Die dauerhafte sachgerechte Lagerung, konservatorische Behandlung bzw. Restaurierung und die Digitalisierung dienen dazu, Akten der öffentlichen Verwaltung für Forschung, Verwaltungsdienst und Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
„So bewahren wir Zeugnisse der Geschichte für künftige Generationen, gewährleisten die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns und die Rechtssicherheit“, unterstreicht Generaldirektor Wohnout. Auf 14 Stockwerken, fünf davon in Untergeschoßen, und in den separaten Räumen des Haus-, Hof und Staatsarchivs sind etwa 350.000 Laufmeter mit Akten, Dokumenten und Urkunden gelagert. Rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind beim ÖStA beschäftigt.
Sechs Abteilungen.
Helmut Wohnout, Generaldirektor des Staatsarchivs, Mathias Vogl, Leiter der Sektion Recht im Innenministerium, bei einem Besuch von Bediensteten der Sektion Recht im Jänner 2025
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Das Österreichische Staatsarchiv ist neben zwei Verwaltungsabteilungen in vier Archivabteilungen untergliedert: Das „Allgemeine Verwaltungs-, Finanz- und Hofkammerarchiv“, das „Haus-, Hof- und Staatsarchiv“, das „Kriegsarchiv“ und das „Archiv der Republik“. Das „Haus-, Hof- und Staatsarchiv“ (HHStA) befindet sich nicht im 3. Bezirk, sondern am Minoritenplatz in der Inneren Stadt, gegenüber dem Bundesamtsgebäude des Innenministeriums. Das älteste Dokument des HHStA stammt aus dem Jahr 816, die letzten Dokumente aus dem Jahr 1918.
Der Schwerpunkt liegt auf der Geschichte des Hauses Habsburg und des bis 1806 bestandenen Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Zu den Aktenbeständen des „Hauses“ und des „Hofes“ der Familie Habsburg und des „Staates“ der Habsburgermonarchie kommen Herrschafts- und Familienarchive, private Schriftennachlässe, eine Urkundensammlung, Siegel, Handschriften, Pläne und Karten. Die „Pragmatische Sanktion“, die die Unteilbarkeit und Untrennbarkeit aller habsburgischen Erbkönigreiche und Länder festlegte und Maria Theresia die Thronfolge in den habsburgischen Ländern ermöglichte, ist ebenso in dieser Archivabteilung verwahrt, wie die Schlussakte des Wiener Kongresses 1815, die zu einer Neuordnung Europas führte.
Das „Kriegsarchiv“ gilt als eines der bedeutendsten Militärarchive weltweit. Die Kartensammlung besteht aus mehr als 600.000 Karten und Plänen; ihre Wurzeln reichen bis 1711 zurück. Das „Allgemeine Verwaltungsarchiv - Finanz- und Hofkammerarchiv“ ist das älteste der Wiener Zentralarchive und beinhaltet Dokumente aus der Zeit ab Kaiser Maximilian I. Anfangs wurde dort Schriftgut der Zentralbehörden für innere Verwaltung und Justiz aufbewahrt. Dazu kamen in der Folge Unterlagen der „Hofkammer“, die für die Verwaltung des landesfürstlichen Eigenbesitzes und die Finanzierung des Hofstaates sowie der Kriegsführung zuständig war, ab dem 18. Jahrhundert auch für Handel, Wirtschaft, Bergbau und Verkehr im Habsburgerreich. 1749 wurden erstmals Unterlagen der Finanzverwaltung und der politischen Verwaltung in einem eigenen „Hofkanzlei-Archiv“ gesammelt.
Das „Archiv der Republik“ beherbergt Archivgut aller Ressorts seit Gründung der 1. Republik 1918. Mit Eröffnung des neuen Zentralgebäudes im 3. Bezirk 1986 wurde das „Archiv der Republik“ als erste Abteilung übersiedelt. Zum Polizeiwesen finden sich im ÖStA unter anderem Unterlagen aus der Polizei-Hofstelle, die im 19. Jahrhundert eingerichtet wurde, und aus der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit ab 1930. Ein Blick durch die Papierakten zeigt, wie sich die Bezeichnung des Innenressorts ab Beginn des 20. Jahrhunderts immer wieder geändert hat – vom k.k. Ministerium des Innern über das (Deutschösterreichische) Staatsamt des Innern, das Bundesministerium für Inneres und Unterricht, das – zum Bundeskanzleramt gehörenden – Staatsamt für Inneres und seit 1945 das Bundesministerium für Inneres.
Bundesarchivgesetz.
Neben dem Österreichischen Staatsarchiv unterhalten die Parlamentsdirektion, die obersten Gerichtshöfe, die Universitäten, das Bundesdenkmalamt, die Österreichische Nationalbibliothek, die Bundesmuseen und das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen eigene Archive. Der gesetzliche Rahmen für das Handeln des ÖStA findet sich seit 2000 in einem eigenen „Bundesarchivgesetz“ (Bundesgesetz über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes, BGBl. Nr. 162/1999). „Archivierung“ bedeutet das „Erfassen, Übernehmen, Verwahren, Erhalten, Instandsetzen, Ordnen, Erschließen, Verwerten und Nutzbarmachen von Archivgut des Bundes für die Erforschung der Geschichte und Gegenwart, für sonstige Forschung und Wissenschaft, für die Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung sowie für berechtigte Belange der Bürger“.
Bundesdienststellen, die nicht zur Führung eigener Archive ermächtigt sind, haben dem Österreichischen Staatsarchiv nicht mehr benötigtes Schriftgut zur Übernahme anzubieten. „Wir können die Abgabe von archivwürdigem Material nicht erzwingen, es gibt keine Sanktionsmöglichkeiten“, sagt Generaldirektor Wohnout. „Wir können aber dafür werben, geeignete Schriftstücke dem Staatsarchiv zu überlassen.“ Seit Eröffnung des Zentralgebäudes in den 1980er-Jahren haben sich die Speicher gefüllt, kürzlich konnten zusätzliche Kapazitäten in einem angrenzenden Gebäude in der Erdbergstraße gefunden werden – es handelt sich um ehemalige Trainingsräumlichkeiten der Polizei und der Zollwache.
Transparenz.
Historische Akten aus dem „Archiv der Republik“: Die Bezeichnung des Innenressorts hat sich ab Beginn des 20. Jahrhunderts immer wieder geändert
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Grundsätzlich wird das Archivgut, das von Bundesdienststellen übergeben wird, nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen von 30 Jahren zur Nutzung freigegeben. Laufend, jedoch spätestens in den letzten fünf Jahren vor der Freigabe, erfolgt die Erschließung durch die Expertinnen und Experten des ÖStA. Die Archivalien sind dann für jegliche Art der Forschung freigegeben. „Das Österreichische Staatsarchiv versteht sich als impulsgebende Institution im archiv- und geschichtswissenschaftlichen Umfeld“, betont Wohnout. „Pro Jahr erhalten wir Anfragen von 5.000 Forscherinnen und Forschern. Nicht nur von Universitäten oder internationalen Forschungsinstitutionen werden die Angebote des ÖStA genützt, auch die private Familienforschung hat in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen. Nach unserem Selbstverständnis, eine transparente Institution zu sein, wird niemand bevorzugt, sondern jede Anfrage gleichermaßen serviciert“, erläutert der Generaldirektor.
Digitale Archivierung.
Zur Bewahrung von Archivgut gehört die Restaurierung – die Werkstätte der ÖStA verfügt über Know-how, um Papier, Pergamente, Siegel und Karten zu restaurieren und gegen entstandene Schäden, etwa durch Brände oder Feuchtigkeit, vorzugehen. Vor besondere Herausforderungen ist das ÖStA bei der „digitalen Archivierung“ gestellt.
Seit Inbetriebnahme des Elektronischen Aktes im Bund (ELAK) Anfang 2004 ist die langfristige Archivierung dieses elektronischen Aktenmaterials erforderlich geworden; die digitale Archivierung kommt nach dem Bundesarchivgesetz dem Österreichischen Staatsarchiv zu. Anders als bei Unterlagen aus Papier, die unabhängig von technischen Hilfsmitteln jederzeit gelesen werden können, gilt es, digitales Archivgut so aufzubewahren, dass es ebenfalls langfristig zugreifbar, lesbar und reproduzierbar ist. Hierbei folgt das ÖStA internationalen Standards auf dem aktuellen Stand der Technik.
Gregor Wenda
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2025
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