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  3. Ausrüstung

Ausrüstung

Licht an der Waffe

Laserlicht-Module auf Schusswaffen der Polizei ermöglichen eine schnelle und punktgenaue Zielerfassung. Polizei-Sondereinheiten sind mit einem taktischen Licht inklusive integriertem Laser auf der Dienstpistole ausgestattet. Nun wurden Lichtmodule auf Dienstpistolen für Streifendienstbeamte getestet.

Laserlicht-Module erleichtern Einsatzkräften das taktische Vorgehen unter eingeschränkten Lichtverhältnissen
Laserlicht-Module erleichtern Einsatzkräften das taktische Vorgehen unter eingeschränkten Lichtverhältnissen © BMI/Gerd Pachauer

Sondereinheiten der Polizei verwenden seit vielen Jahren Laser-Lichtmodule auf ihren Dienstpis­tolen. Unter dem Hinweis, dass gute Ausbildung und moderne Ausrüstung für effektive Polizeiarbeit Hand in Hand gehen, traf Innenminister Gerhard Karner im Juli 2024 die Entscheidung, Lichtmodule auf Dienstpistolen im Streifendienst testen zu lassen.
Seit August 2024 werden in den Stadtpolizeikommanden St. Pölten, Schwechat, Graz und Wien Favoriten insgesamt vier unterschiedliche Lichtmodule mit dazu passenden Holstern erprobt. Weiters werden bei der DSE/EKO Cobra Rotpunktvisiere getestet.
Die Anbringung eines Lichtmoduls vergrößert die Waffe kaum. Das kleine und einfach zu bedienenden Lichtmodul auf der Dienstpistole erreicht ein Lichtstrom von rund 500 Lumen, eine Lichtstärke von rund 15.000 Candela, eine Mindestleuchtdauer von ca. 1,5 Stunden und eine Einsatzreichweite bis 100 Meter. Die Stromversorgung erfolgt über handelsübliche LED-geeignete Batterien.

Für die Beschaffung von Lichtmodulen sind das Gesamtsystem Waffe, Licht und Holster in Betracht zu ziehen. Die Dienstpistole wird üblicherweise beibehalten. Wenn bei älteren Waffenmodellen keine Montage möglich ist, bedarf es lediglich eines Griffstückwechsels. Jedenfalls sind neue Holster erforderlich, die für die Aufnahme der Waffe inklusive aufmontiertem Lichtmodul geeignet sind.
Die statistisch ausgewerteten Waffengebrauchsfälle in Österreich seit 2006 zeigen, dass 30 Prozent der Fälle bei Tageslicht stattfinden, 20 Prozent bei Dunkelheit, 5 Prozent bei Dämmerung und 45 Prozent bei künstlichem Licht.

Sondereinheiten in Österreich sind seit 2005 mit einem taktischen Licht inklusive integriertem Laser auf der Dienstpistole ausgestattet. Das anfangs verwendete Xenonlicht verfügte nur über ein schwaches Licht (Helligkeit von cirka 60 Lumen). Technische Weiterentwicklungen führten ab 2018 zu einem Austausch dieser Laserlicht-Module. Die nun aktuelle LED-Technologie bietet eine wesentlich stärkere Leuchtkraft und ermöglicht eine Blendwirkung. Das erhöht sowohl die taktischen Möglichkeiten als auch die Sicherheit der Einsatzkräfte.

Spezial- und Sondereinheiten der Polizei sind seit 2005 mit einem taktischen Licht und integriertem Laser ausgestattet
Spezial- und Sondereinheiten der Polizei sind seit 2005 mit einem taktischen Licht und integriertem Laser ausgestattet © BMI/Gerd Pachauer

Sonstige Einsatzkräfte – ausgenommen wenige an einer Erprobung teilnehmende Polizistinnen und Polizisten – sind bis dato nicht mit einem Licht auf der Waffe ausgestattet. Im Bedarfsfall wird in der Schusshand die Dienstpistole und in der Nichtschusshand eine Taschenlampe gehalten. Das behindert die Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. Anders ist das bei der Verwendung eines auf der Dienstpistole montierten Lichtmoduls. Auch wenn die Schießhaltung mit beiden Händen erfolgt, kann die Nichtschusshand jederzeit aus dem Waffengriff gelöst und für andere Tätigkeiten herangezogen werden, etwa das Funkgerät zu bedienen.
Aufgrund der latenten Terrorbedrohung in Europa seit 2015 erfolgte in Österreich 2017 die Umrüstung auf eine neue Langwaffe. Diese ist neben einer mechanischen und einer optischen Visierung (Rotpunkt) mit einem Licht-Modul ausgestattet. Das Training zum taktischen Vorgehen bei lebensbedrohlichen Einsatzlagen ab Ende 2017 zeigte ebenso die Bedeutung eines auf der Dienstpistole montierten Lichtmoduls auf. Auch wenn das taktische Vorgehen mit einer Kurzwaffe vorteilhafter gewesen wäre, wurde bei eingeschränkten Lichtverhältnissen der Langwaffe mit dem fix montierten Licht der Vorzug gegeben.
Kriminalpolizeiliche Einsatzgruppen argumentierten ihren Bedarf etwa mit der massiven Erhöhung ihrer Sicherheit bei Einsätzen an Kriminalitätsbrennpunkten, sowie bei Zugriffen und Durch­suchungen unter schlechten Lichtverhältnissen. Das starke Licht würde eine gute Sicht bieten und Täter blenden. Handling und Training wären einfacher.
Polizeidiensthundeführerinnen und -führer wiesen zusätzlich darauf hin, dass sie mit einer Hand den Polizeidiensthund führen. Die verbleibende Hand kann daher nur die Dienstpistole oder die Taschenlampe halten und bedienen. Beides ist nicht möglich. Die Lichtmontage auf der Dienstpistole wird daher für eine Vielzahl von Einsätzen bei schlechten Lichtverhältnissen benötigt, etwa bei Einsätzen an sicherheitspolizeilichen Hotspots, bei Stöbereinsätzen nach verborgenen Personen (sowohl „outdoor“ als auch „indoor“) als auch bei Spezialdiensthundeeinsätzen, bei denen auch ballistische Schutzausrüstung getragen werden muss. Die Sondereinheiten begründeten die Notwendigkeit des Austausches ihrer alten Laser-Lichtmodule unter anderem mit den aktuellen Herausforderungen bei Anti-Terror-Einsätzen, den damit verbunden taktischen Vorteilen und der höheren Sicherheit für ihre Angehörigen. Ohne diese Ausstattung könnten sie Bedrohungen möglicherweise nicht rechtzeitig erkennen oder die Lage falsch einschätzen. Diese Argumentation trifft aber auf alle Einsatzkräfte zu, weil auch ihnen als Ersteinschreiter in Einsatzlagen, wo fortgehend Menschen getötet werden, die Verpflichtung zum sofortigen Vorgehen unter allen herrschenden Lichtverhältnissen (sowohl „outdoor“ als auch „indoor“) abverlangt wird. Wie realitätsnah das sein kann, zeigte auch der Terroranschlag am 2. November 2020 in Wien.

Zusatzausstattung Laser oder Leuchtpunktvisier.

Streifendienstbeamte sollen nach einer Testphase Lichtmodule für ihre Dienstpistolen erhalten
Streifendienstbeamte sollen nach einer Testphase Lichtmodule für ihre Dienstpistolen erhalten © BMI/Gerd Pachauer

Der Laser kann eine Zielhilfe unter erschwerten Bedingungen darstellen und auch einsatztaktisch genutzt werden, allerdings nur unter Leis­tung eines beträchtlichen, zusätzlichen Schulungsaufwandes und Einhaltung der Schutzvorkehrungen. Im Vergleich zu den in Österreich eingesetzten Taser-Modellen, die aufgrund der geringen Einsatzdistanzen nur mit einem Laser der Klasse 2 (Laserstrahlung bis 1mW) ausgestattet sind und keiner besonderen Schutzvorkehrungen bedürfen, werden Schusswaffen – insbesondere für größere Schussdistanzen – üblicherweise mit Laser der Klasse 3R (Laserstrahlung bis 5mW) ausgestattet. Hier reicht nicht mehr der Lidschluss als natürliche Abwehrreaktion aus, vielmehr muss eine direkte Bestrahlung der Augen unbedingt vermieden werden. Schon nach sehr kurzer Bestrahlungsdauer besteht die Gefahr einer Augenschädigung. In Vorschriften und Schulungen muss darauf hingewiesen werden, dass solche Laser nicht direkt gegen die Augen gerichtet werden dürfen.

Die Schutzvorschriften sehen darüber hinaus die Verwendung von 3R-Laserschutzbrillen und die Einrichtung von geschulten Laserschutzbeauftragten bei allen mit solchen Lasern ausgestatteten Organisationseinheiten vor. Zu deren Aufgaben zählen die Unterweisung aller mit diesen Lasern ausgestatteten Bediensteten sowie die Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmungen. Die Restrisiken müssen so gering wie möglich gehalten werden. Daher bleiben in Österreich Laser ab der Klasse 3R grundsätzlich den Sondereinheiten vorbehalten. Diese verfügen über die Voraussetzungen für die nötigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die Installierung von Laserschutzbeauftragten und Gewährleistung ihrer Aufgaben. Aus diesem Grund wurden die Angehörigen der neu eingerichteten Schnellen Interventionsgruppen (SIG) 2022 auch nur mit Lichtmodulen auf ihren Dienstpistolen mit dazugehörigen Holstern ausgestattet. Darüber hinausgehende Regelungen sind nicht angedacht. Vielmehr ist abzuwägen, ob die Dienstpistolen zusätzlich mit einem Rotpunktvisier ausgestattet werden sollen. Ein solches erlaubt eine raschere, effizientere und sicherere Bewertung der polizeilichen Einsatzsituation und damit auch einen verhältnismäßigeren polizeilichen Schusswaffengebrauch.

Auf kurze Einsatzdistanzen wird bis dato die sogenannte „akzeptable (oder taktische) Visierung“ angewendet. Der Fokus der beiden offenen Augen ist auf die Gefährdung beziehungsweise Bedrohung gerichtet. Die Visierung wird dabei nur grob wahrgenommen. Zielfehler können daher nicht ausgeschlossen werden. Bei der Verwendung eines Rotpunktvisiers wird in der Optik ein roter Leuchtpunkt sichtbar, der die Treffpunktlage anzeigt. Dadurch wird insbesondere bei zunehmender Einsatzdistanz eine präzisere Schussabgabe bei gleichzeitig besserer Umgebungskontrolle möglich. Beim Schießen über Kimme und Korn liegt der Fokus auf der Visierung, weshalb das Ziel nur verschwommen wahrgenommen werden kann. Das Sichtfeld ist stark eingeschränkt und kann den als psychischen Stress auftretenden „Tunnelblick“ noch verstärken. Sollte aber aus irgendeinem Grund (Batterie, Elektronik, etc.) einmal das Leuchtpunktvisier ausfallen, muss dennoch die Möglichkeit des Visierens über Kimme und Korn gegeben sein. Schutzvorkehrungen wie bei einem Laser der Klasse 3R sind auch nicht nötig. Dienstpistolen mit montiertem Lichtmodul oder auch Leuchtpunktvisier, müssen in die dazu vorgesehenen Holster passen. Sie müssen einfach und sicher gezogen und „reholstert“ werden können. Dies gilt sowohl für außen getragene Holster wie auch Zivilholster.

Hermann Zwanzinger


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 1-2/2025

 Druckversion des Artikels (pdf, 311 kB)

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