Rechtsschutztag
Aufklärung, Information, Bildung
Expertinnen und Experten diskutierten beim 19. Rechtsschutztag die Bedeutung der Korruptionsprävention für das Funktionieren unserer Gesellschaft und wie wichtig es ist, korruptes Verhalten aufzuzeigen.
19. Rechtsschutztag im Bundesministerium für Inneres: Rudolf Thienel, Otto Kerbl, Daniela Hatzl, Ulrike Huemer, Barbara Reininger, Gerhart Holzinger, Wolfgang Peschorn, Martin Stricker, Mathias Vogl © BMI/Gerd Pachauer
Der 19. Rechtsschutztag am 8. November 2024 im Bundesministerium für Inneres (BMI) stand anlässlich des bevorstehenden 15-jährigen Bestehens des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) unter dem Titel „Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“.
Moderiert wurde die Veranstaltung von Daniela Hatzl, Leiterin der Abteilung „Prävention, Edukation und internationale Zusammenarbeit“ im BAK. Mathias Vogl, Leiter der Sektion III (Recht) des Innenministeriums, betonte in seinen Eröffnungsworten die Wichtigkeit von Korruptionsprävention und ihren Einfluss auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsschutz.
Korruption und ihre Bekämpfung – mehrschichtig und komplex.
In seiner Grußbotschaft, überbracht von Barbara Reininger von der Präsidentschaftskanzlei, betonte Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Herausforderung von Korruptionsbekämpfung, denn: „Korruption kommt selten explizit als solche daher“. Wichtig sei es, korruptes Verhalten sichtbar zu machen und Grenzen aufzuzeigen. Eine klare Haltung und ein Kulturwandel hin zu mehr Transparenz seien unverzichtbar.
Rudolf Thienel, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, erinnerte an den vom österreichischen Ökonomen Joseph Schumpeter geprägten Begriff der „schöpferischen Zerstörung“, um Neuerungen und Veränderungen auf den Weg zu bringen.
„Korruption geschieht in einem Zusammenspiel vieler Faktoren“, klärte Tanja Rabl von der Rheinländisch-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau im Vortrag zur Psychologie der Korruption auf. Besonders ging sie auf die Bedeutung der Unternehmenskultur ein und die dazugehörigen Rahmenbedingungen, um Korruption vorzubeugen.
Martin Stricker von der Johannes Kepler Universität Linz, Institut für Strafrechtswissenschaften, erklärte die rechtliche Komplexität des Korruptionsstrafrechts anhand dreier „Brennpunkte“ der öffentlichen Verwaltung: Spenden, Einladungen und Gutscheine, und illustrierte diese mit konkreten Beispielen.
„Man bekämpft Korruption nicht, indem man sie nur verfolgt und sanktioniert, sondern vor allem, indem man ihr durch Bewusstseinsbildung und durch Wissen vorbeugt“, sagte der Direktor des BAK, Otto Kerbl. In seinem Rückblick auf die vergangenen 15 Jahre des BAK sprach er Highlights der Behördenentwicklung an – von den Korruptionspräventionsbeamtinnen und -beamten über das Integritätsbeauftragten-Netzwerk bis zur Einrichtung der Hinweisgeberstellen und der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM). Ein Vorteil des BAK sei es aus Kerbls Sicht, dass Prävention und kriminalpolizeiliche Ermittlungen unter einem Dach seien, wobei besonders Letztere seit der Gründung des BAK von Herausforderungen geprägt seien: Umfangreiche und komplexe (Wirtschafts-Korruptionsfälle würden Wissen und die Bereitschaft erfordern, mit Entwicklungen wie in der digitalen Forensik Schritt zu halten.
Verhaltenskodex des BMI.
Rechtsschutztag: Gregor Wenda, Georg Krakow, Daniela Hatzl, Ulrike Huemer, Otto Kerbl, Mathias Vogl © BMI/Gerd Pachauer
Als wichtige Präventionsmaßnahme hob Kerbl den Verhaltenskodex des BMI, Unsere Werte. Unsere Wege, als zentrale Verhaltensrichtlinie für die BMI-Bediensteten sowie als verbindendes Werk zwischen dem BMI-Chief-Compliance-Officer und des BAK hervor und lobte die gute Zusammenarbeit. Auch die wiederaufgenommenen Bildungsevents, die sich an 16- bis 18-jährige Schülerinnen und Schüler richten, seien ein wichtiges Werkzeug in der Korruptionsprävention. „Schülerinnen und Schüler lernen die Entstehung von Korruption, den aus ihr resultierenden gesellschaftlichen Schaden und die Bedeutung von Integrität im Kampf gegen Korruption auf eine spielerische und interaktive Art kennen“, sagte Kerbl. Als wichtiges Fundament zur Prävention und Bekämpfung von Korruption in Österreich diene die Nationale Anti-Korruptionsstrategie (NAKS) sowie der Nationale Aktionsplan (NAP): „In einem ganzheitlichen und sektorenübergreifenden Ansatz bilden sie den Rahmen für ein systematisches Vorgehen gegen Korruption durch den staatlichen Bereich, die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft.“
Führungskräfte als Vorbilder.
Einem ganzheitlichen, kulturbezogenen Ansatz folgte Ulrike Huemer, Leiterin des Magistrats der Stadt Linz, die die vielfältigen Herausforderungen einer modernen Stadtverwaltung erläuterte, wobei Führungskräften als Vorbildern eine besondere Bedeutung zukomme. Weiters seien unter anderem laufende Aus- und Fortbildungsprogramme für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein bewährtes Tool, um Compliance-Regeln zu vermitteln.
Diesem Gedanken schloss sich auch Georg Krakow von Transparency International Österreich an: „Korruptionsprävention sind ein andauernder Prozess, bei dem eine Vorbildfunktion, Bildung, aber auch die konsequente, transparente und rasche Aufklärung von hoher Bedeutung sind. Ein erhöhtes Bewusstsein sowie Rechtsicherheit tragen in korruptionsanfälligen Situationen entscheidend zur Handlungssicherheit der Betroffenen bei.“
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 1-2/2025
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