Europäisches Reiseinformations- und -Genehmigungssystem
Elektronische Reisegenehmigung
Die ETIAS-Reisegenehmigung ist eine Einreisevoraussetzung für visumbefreite Drittstaatsangehörige, die in den Schengenraum einreisen wollen. Die Registrierung soll die Einreise in die EU vereinfachen und gleichzeitig die Sicherheit erhöhen.
Tag der offenen Tür im ETIAS-Büro: BMI-Bedienstete informierten sich über das geplante ETIAS-Reisegenehmigungssystem © BMI
Mit dem Inkrafttreten von ETIAS benötigen 1,4 Milliarden Menschen aus über 60 visumfreien Ländern eine Reisegenehmigung, um für einen Kurz-aufenthalt in 30 europäische Länder einzureisen. Die ETIAS-Reisegenehmigung soll 2026 in Kraft treten. Wer in der EU lebt, ist von der neuen ETIAS-Regelung nicht betroffen.
Das European Travel Information and Authorisation System (ETIAS) ist eine elektronische Reisegenehmigung. Bürgerinnen und Bürger aus Ländern wie den USA, Serbien oder Australien, die in den Schengen-Raum reisen möchten, müssen dann vor ihrer Reise online einen Antrag stellen. ETIAS soll die Einreise in die EU für Reisende vereinfachen und die Sicherheit erhöhen.
Wie funktioniert ETIAS?
Eine amerikanische Touristin möchte in Österreich Urlaub machen. Bevor sie ins Flugzeug steigt, muss sie online einen Antrag für eine ETIAS-Reisegenehmigung stellen. Sie gibt ihre persönlichen Daten und Reisepassdaten ein und beantwortet Sicherheitsfragen. Die Gebühr für Erwachsene zwischen 18 und 70 beträgt sieben Euro.
Die Daten werden mit den Datenbanken der EU und von Europol abgeglichen. In den meisten Fällen wird kein Treffer erzeugt und die Reisegenehmigung wird automatisch innerhalb von Minuten erteilt. Sobald diese vorliegt, kann die Reisende den Schengenraum für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen besuchen. Die ETIAS-Reisegenehmigung ist drei Jahre oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses gültig. Benötigt ein Antrag aufgrund eines Treffers in einer der Datenbanken eine Risikoprüfung, erfolgt dies in einer der nationalen ETIAS-Stellen, die in jedem Mitgliedstaat eingerichtet sind.
Wozu dient ETIAS? Das System führt eine Sicherheitsüberprüfung durch, um sicherzustellen, dass keine Personen mit kriminellem Hintergrund oder potenziellen Sicherheitsrisiken in den Schengenraum einreisen. Auf diese Weise kann die EU Bedrohungen möglicherweise abwehren, während legitime Reisende ohne Verzögerung einreisen können.
Tag der offenen Tür im ETIAS-Büro.
Am 24. Oktober 2024 lud das neu gegründete Referat „Nationale ETIAS-Stelle“ (V/B/7/b) zu einem Tag der offenen Tür ein, um Aufgaben, Ziele und das Team vorzustellen. Mehr als 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Inneres nutzten diese Gelegenheit, um das neue ETIAS-Büro zu besichtigen und sich über das geplante ETIAS-Reisegenehmigungssystem zu informieren. Der Tag der offenen Tür bot ihnen die Möglichkeit, einen Einblick in die Vorbereitungen zu bekommen und mit den Verantwortlichen zu sprechen. Abteilungsleiter Gernot Resinger betonte die Bedeutung des ETIAS für die europäische Sicherheitsarchitektur sowie die enge Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten, die bei der Entwicklung eine zentrale Rolle spielt. Die Leiterin des ETIAS-Referats, Sieglinde Stockinger, gab einen Überblick über die geplanten Abläufe und Zuständigkeiten. Die Teilnehmenden erhielten eine Einführung in die Funktion und den Zweck des ETIAS sowie in die Arbeitsweise des Referats, das die Einführung dieses Systems vorbereitet. Darüber hinaus konnten sich die Besucherinnen und Besucher an drei Stationen eingehender informieren.
Station 1: Überblick über ETIAS und Interoperabilität.
An dieser Station erhielten die Gäste Informationen zum Grundgedanken der geplanten Interoperabilität zwischen den europäischen Informationssystemen wie ETIAS, Entry-Exit-System (EES) und Schengener Informationssystem (SIS). Ziel ist es, ETIAS in die bestehenden Sicherheits- und Grenzsysteme der EU zu integrieren, um umfassende Datenvernetzungen zu ermöglichen. Hier konnten die Teilnehmenden mehr über die technischen und organisatorischen Herausforderungen erfahren, die diese Interoperabilität mit sich bringt.
Station 2: Nationale Software und das geplante ETIAS-Zentralsystem.
Die zweite Station bot einen Einblick in die geplante IT-Infrastruktur hinter ETIAS. Es wurde die nationale Software präsentiert, die zur Bearbeitung der ETIAS-Anträge genutzt werden soll, sowie das geplante ETIAS-Zentralsystem von euLISA, das das Herzstück der Bearbeitung der Reiseanträge bildet.
Station 3: Das geplante Dienstsystem.
Auch wenn ETIAS noch nicht in Betrieb ist, konnten die Gäste hier ein umfassendes Bild davon gewinnen, wie das zukünftige Dienstsystem funktionieren soll. Sie erfuhren Details zur geplanten Arbeitsweise und Organisation der nationalen ETIAS-Stelle.
Sieglinde Stockinger
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 1-2/2025
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