Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswesen
„Rot-Weiß-Rot – Karte plus“
Vertriebene aus der Ukraine können seit 1. Oktober 2024 eine „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ erlangen. Sie berechtigt Drittstaatsangehörige zur befristeten Niederlassung und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang in Österreich.
Der Gesetzgeber ermöglicht Vertriebenen aus der Ukraine, die in den Arbeitsmarkt integriert sind, ein langfristiges Aufenthaltsrecht in Österreich zu erhalten © Alexander Tuma
Seit am 22. Februar 2022 die Truppen Russlands in die Ukraine einmarschiert sind und Krieg begonnen haben, flohen viele Ukrainerinnen und Ukrainer aus ihrer Heimat. 78.000 Menschen aus der Ukraine haben seither auf Basis des Vertriebenenstatus in Österreich Zuflucht gefunden (Stand September 2024). Damit gewährt Österreich, wie auch die anderen EU-Mitgliedstaaten, diesen Menschen auf jeden Fall bis zum 6. März 2026 ein Aufenthaltsrecht, einen freien Arbeitsmarktzugang, Zugang zu Bildung und bei Bedarf auch zu sozialer Unterstützung.
Für die Vertriebenen und ihre Arbeitgeber gestaltete sich die berufliche Vorausplanung schwierig. Es war unsicher, ob sich Investitionen in die Anerkennung von akademischen Abschlüssen oder für Fortbildung lohnen, da das Aufenthaltsrecht als Vertriebener immer befristet ist. Da aber viele Vertriebene aus der Ukraine über gute Ausbildungen verfügen und Österreich dringend Fachkräfte benötigt, war diese Situation unbefriedigend. Der Gesetzgeber hat daher für Vertriebene, die in den Arbeitsmarkt integriert sind, eine Möglichkeit geschaffen, ein auf den langfristigen Verbleib angelegtes Aufenthaltsrecht in Österreich zu erhalten.
Rot-Weiß-Rot – Karte plus.
Seit 1. Oktober 2024 können Vertriebene eine sogenannte Rot-Weiß-Rot – Karte plus erlangen. Antragstellende müssen nachweisen, dass sie aus der Ukraine vertrieben wurden, mindestens 12 innerhalb der letzten 24 Monate in Österreich vollversichert beschäftigt waren und die allgemeinen Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllen.
Eine vollversicherte Beschäftigung liegt immer dann vor, wenn eine Person ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2022 mehr als 485,85 Euro/Monat, 2024 mehr als 518,44 Euro/Monat) nachweisen kann. Zu den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen zählen der Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft, eine Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt, ein ausreichend gesicherter Lebensunterhalt sowie Deutschkenntnisse auf A1-Niveau. Von Antragstellenden darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgehen.
Dauer.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte plus gilt für ein Jahr. Mit dem Nachweis von mäßigen Deutschkenntnissen – mit der Erfüllung des ersten Moduls der Integrationsvereinbarung und Sprachkenntnissen auf A2-Niveau – wird die Rot-Weiß-Rot – Karte plus für drei Jahre ausgestellt. Dieser Aufenthaltstitel ist verlängerbar, und zwar im Unterschied zum Vertriebenenstatus unabhängig von der Situation in der Ukraine. Damit ist ein dauerhafter Aufenthalt in Österreich möglich.
Nach fünfjähriger Niederlassung in Österreich – die Zeiten des Aufenthalts als Vertriebener und mit der Rot-Weiß-Rot – Karte plus werden zusammengerechnet – können Betroffene ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Österreich, den sogenannten Daueraufenthalt-EU erlangen.
Auch Familienangehörige können auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus und in weiterer Folge einen Daueraufenthalt-EU umsteigen. Als Angehörige gelten, wie auch sonst im Migrationsrecht, die Ehegattin oder der Ehegatte beziehungsweise die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner sowie Kinder bis zum 18. Geburtstag.
Die Antragstellung für eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus ist österreichweit seit 1. Oktober 2024 möglich. Zuständig ist jene Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Magistrat), wo Antragstellende ihren Hauptwohnsitz haben. In Wien wurde dafür von der MA35 ein eigener Kalender zur Terminvergabe online gestellt. Bis Anfang Dezember 2024 gab es in Österreich bereits mehr als 2.000 Beantragungen auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte – plus für Vertriebene und ihre Familienangehörige, wovon 200 bereits im Oktober 2024 positiv abgeschlossen werden konnten.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren, auch in ukrainischer und russischer Sprache, sind unter folgendem Link zu finden: www.bmi.gv.at/Ukraine/Informationen_zum_Umstieg_auf_eine_Rot-_Weiss_Rot_Karte_plus.aspx
Eva Pfleger
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 1-2/2025
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