Gewaltschutz
Kampagnen, Prävention, Beratung
Beim 5. Gewaltschutzgipfel stand die Prävention von Gewalt gegen Frauen im Fokus. Vertreterinnen und Vertreter aus dem Innen-, Justiz und Sozialministerium, aus dem Bundeskanzleramt sowie von NGOs tauschten sich über Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse aus.
Der 5. Gewaltschutzgipfel fand am 26. November 2024 im Bundesministerium für Inneres statt. Unter den teilnehmenden Expertinnen und Experten aus dem Gewaltschutz waren Frauenministerin Susanne Raab, Sozialminister Johannes Rauch und Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf. Im Mittelpunkt der Vorträge und Diskussionen stand die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt.
„Das Thema Gewaltschutz steht für die Polizei 365 Tage im Jahr im Fokus. Ich danke vor allem den Präventionsexpertinnen und -experten in den Bundesländern für ihr großes Engagement und ihre oft schwierige Arbeit. Sie sind wesentliche Stützen des Gewaltschutzes in Österreich“, sagte Innenminister Gerhard Karner am Vorabend des Gewaltschutzgipfels.
Ressortübergreifende Investitionen in den Gewaltschutz.
Gewaltschutzgipfel: Generaldirektor Franz Ruf, Frauenministerin Susanne Raab, Gesundheitsminister Johannes Rauch © BMI/Tobias Bosina
Geschlechterspezifische Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und muss ressortübergreifend bekämpft werden. Die Mittel dafür werden stetig erhöht: Frauenministerin Susanne Raab erklärte, dass das Frauenbudget in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdreifacht und in Prävention und Gewaltschutz investiert wurde. „Somit konnten wir in jedem politischen Bezirk eine Frauen- und Mädchenberatungsstelle aufbauen und in jedem Bundesland eine Beratungsstelle für von sexueller Gewalt betroffene Frauen einsetzen“, sagte die Frauenministerin. „Gemeinsam mit dem Innenressort haben wir auch das Budget der Gewaltschutzzentren um rund 50 Prozent erhöht.“
„Das Sozialministerium investiert jährlich sieben Millionen Euro in gewaltpräventive Projekte und Sensibilisierungskampagnen wie beispielsweise „,#sag was – Mann spricht‘s an‘“, sagte Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch. „Hinschauen und nicht wegschauen muss die Devise sein, denn nur, wenn Männergewalt aktiv angesprochen wird, kann sie verhindert werden.“
In der Justiz wurden auf wichtige Maßnahmen wie den Ausbau der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung oder die Einführung von Gewaltambulanzen gesetzt. „In diesen niederschwelligen Untersuchungsstellen können sich Betroffene im geschützten Setting kostenlos untersuchen und Verletzungen gerichtsfest dokumentieren lassen. Diese stehen als aussagekräftige Beweise für spätere Verfahren zur Verfügung. Dadurch soll die Verurteilungsquote bei Fällen von häuslicher Gewalt erhöht werden“, erklärte Justizministerin Alma Zadic.
Meilensteine in der polizeilichen Gewaltprävention.
Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, wies auf die Neustrukturierung des Betretungs- und Annäherungsverbots, das obligatorische vorläufige Waffenverbot und die verpflichtende Gewaltprävention als Meilensteine hin und betonte: „Die Arbeit, die Polizei, Opferschutzeinrichtungen und Gewaltinterventionszentren leisten, ist essenziell. Es ist eine gemeinsame Aufgabe, sich der Gewalt entgegenzustellen.“ Heuer wurden 10.198 Gefährder und Gefährderinnen weggewiesen und bis Ende Oktober 2024 zur Gewaltprävention vorgeladen. Zudem wird seit 1. Jänner 2022 bei Betretungsverboten/ Annäherungsverboten ein automatisches Waffenverbot gegen Gefährder und Gefährderinnen verhängt.
Präventionsbedienstete.
Seit 2020 wurde die Zahl der Präventionsbeamtinnen und -beamten der Polizei von 500 auf etwa 1.200 mehr als verdoppelt. Seit Sommer 2024 sind in den Bundesländern Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren im Einsatz. Dabei handelt es sich unter anderem um Spezialistinnen und Spezialisten im Präventionsbereich. Damit können speziell ausgebildete Polizeibedienstete den Gewaltschutz in den Regionen koordinieren und noch effizienter gestalten.
Büro für Gewaltschutz.
Darüber hinaus wurde im Bundeskriminalamt ein spezialisiertes Büro für Gewaltschutz eingerichtet. Dieses ist für eine zentrale und bundesweite Koordinierung der Gewaltschutzthemen, für die Fortbildung der Präventionsbediensteten und für die Koordinierung wissenschaftlicher Untersuchungen zuständig.
Vorträge, Berichte, Projekte. Auf der Agenda des Gewaltschutzgipfels standen Vorträge zur „Istanbul-Konvention – Gewalt gegen Frauen“, zu den „Drei Dimensionen der Prävention“ und zu den Perspektiven des Projekts StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt.
Vertreterinnen und Vertreter der Beratungsstellen für Gewaltprävention und der opferschutzorientierten Täterarbeit berichteten von der Präventionswirkung ihrer Organisationen. Ein Beitrag erklärte „Konsens und Pornografiekompetenz“ als einen möglichen und wirkungsvollen Hebel in der Prävention sexualisierter Gewaltformen. Die meisten Jugendlichen – vor allem Burschen – werden früh mit Pornos konfrontiert, in denen Sexualität meist nicht den erlebten Erfahrungen entspricht. Damit sich keine falschen Vorstellungen und Erwartungen verfestigen, wird hier aufgeklärt und damit auch verhindert, dass es aufgrund der falschen Erwartungshaltung zu sexueller Gewalt kommt.
Vertreterinnen der Caritas Wien und des Vereins Orient Express präsentierten Erkenntnisse der FORMA-Studie zur Prävention von Zwangsheirat und in einer Gruppendiskussion wurden die Erfolge der letzten fünf Jahre und der weitere Handlungsbedarf in der Primär-, Sekundär- und Tertiär-Prävention besprochen.
Weiterentwicklung des Gewaltschutzes seit 2020.
Der Gewaltschutz ist in Österreich seit 1997 gesetzlich verankert und wurde in den vergangenen Jahren ausgebaut: Im Jänner 2020 wurde das Betretungsverbot um das Annäherungsverbot erweitert. Das Betretungsverbot galt nur für den Wohnbereich der gefährdeten Person – durch das Annäherungsverbot wurde ein Schutzkreis von 100 Metern geschaffen. Auch die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen bei Hochrisikofällen wurden 2020 gesetzlich eingeführt. Ziel ist die Vernetzung von Gewaltschutzeinrichtungen, Polizei, Jugendbehörden und Schulen. Während im Einführungsjahr 25 Fallkonferenzen abgehalten wurden, waren es 2023 234.
Seit 1. September 2021 müssen weggewiesene Gefährder und Gefährderinnen ein sechsstündiges Anti-Gewalt-Training absolvieren und seit 1. Juli 2022 können auch Gerichte Gewalttätern und Gewalttäterinnen die Teilnahme an einer Gewaltpräventionsberatung auftragen.
Die Prozessbegleitung wurde in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. So haben nun Betroffenen von Hass im Netz und Kinder, die Zeugen von Gewalt in der Familie geworden sind, Anspruch auf juristische und psychosoziale Prozessbegleitung. Außerdem wurde im September 2024 die Prozessbegleitungsregulierungsverordnung eingeführt. Neben der Neustrukturierung der Ausbildung, die mehr Spezialisierung der Prozessbegleiterinnen ermöglicht, wird durch die Verordnung die Qualität der Prozessbegleitung langfristig abgesichert.
In der Justiz wurde im Jänner 2024 der Kinderschutzleitfaden für Familienrichterinnen und -richter zum Umgang mit Gewalt in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren präsentiert. Ziel ist es, den Schutz von Kindern vor allen Formen von Gewalt weiter auszubauen – durch eine Sensibilisierung auf Gewaltformen und deren Auswirkungen und durch Handlungsstrategien im Sinne des Kindeswohls.
Maria Rennhofer-Elbe
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 1-2/2025
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