ALES-Tagung
Erhebliches Dunkelfeld
Expertinnen und Experten diskutierten bei der 11. ALES-Tagung am 6. November 2024 im Bundesministerium für Inneres in Wien über das Thema „Kinder- und Jugendkriminalität im Umbruch“.
ALES-Tagung: Christian Grafl, Nikolaus Tsekas, Sabine Völkl-Kernstock, Susanne Reindl-Krauskopf, Mathias Vogl, Christoph Koss (li.); Theresa Kaltenecker, Severo Orsi, Ineke Pruin, Farsam Salimi (re.) © Robert Harson
Eröffnet wurde die Veranstaltung von ALES-Leiterin, Universitätsprofessorin Susanne Reindl-Krauskopf und Sektionschef Mathias Vogl, Leiter der Sektion Recht im Innenministerium. Erstere verdeutlichte die Relevanz des Tagungsthemas anhand des zunehmenden Anstiegs an Strafanzeigen gegen zehn- bis unter 14-Jährige sowie 14- bis unter 18-Jährige Tatverdächtige, hob zugleich hervor, dass die Herabsenkung der Strafmündigkeitsgrenze nur ein „Mosaiksteinchen“ in der Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens sein könne. Die diesjährige ALES-Tagung solle den Rahmen für einen wissenschaftlichen Diskurs über dessen Hintergründe sowie Gegenmaßnahmen bieten.
Daran anknüpfend, erläuterte Vogl wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität. Er wies auf das erhebliche Dunkelfeld dieses Kriminalitätsfelds hin und betonte, dass Täterinnen und Täter nicht, wie oft behauptet, sukzessive jünger werden würden. Abschließend unterstrich er den Beitrag, den die Tagung zur Versachlichung des Themas leisten könne. Unter dieser Prämisse begannen die ersten Vorträge, moderiert vom stellvertretenden ALES-Leiter, Universitätsprofessor Christian Grafl.
Entwicklungspsychologische Gesichtspunkte der Jugendkriminalität.
Sabine Völkl-Kernstock, Psychologin, Psychotherapeutin, Mediatorin und Sachverständige für Familien-, Kinder- und Jugendpsychologie, eröffnete die Vortragsreihe mit ihrem Beitrag „Grenzüberschreitende Jugendliche – entwicklungspsychologische Aspekte der Jugenddelinquenz“. Sie zeigte auf, dass die negative Konnotation der Jugendjahre bereits Jahrtausende zurückreicht und unterschiedliche Definitionen in den Disziplinen der Soziologie, Psychologie und Biologie bestehen.
Neben der Präsentation psychologischer Erkenntnisse zur sozialen und emotionalen Entwicklung Jugendlicher stellte sie die Ergebnisse der 19. Shell-Jugendstudie 2024 vor, woraus hervorgehe, dass sich die zentralen Lebensziele der Jugendlichen in den letzten 30 Jahren nicht negativ verändert hätten. Sie betonte, dass grenzüberschreitende, gewaltausübende Kinder nicht zwangsläufig „Täter von morgen“ werden, man sie vielmehr adäquater Behandlung und Betreuung zuführen müsse.
Jugendkriminalität und NEUSTART.
ALES-Tagung, Podium: Mathias Vogl, Fritz Zeder, Susanne Reindl-Krauskopf, Andreas Pilsl, Ercan Nik Nafs, Evelyn Molin-Zenker, Christian Grafl © Robert Harson
Zwei Vertreter von NEUSTART gaben Einblicke in den Wirkungsbereich des Vereins. Christoph Koss, Geschäftsführer für Sozialarbeit und Organisation der Einrichtungen, betonte, dass die Langzeitentwicklung bei den Delikten gegen Leib und Leben bei Jugendlichen unter Einbeziehung verschiedener Faktoren positiv sei. Maßgeblich dafür sei die kritische Haltung gegenüber Gewalt, die man bereits 1997 mit dem ersten Gewaltschutzgesetz rechtlich statuiert hätte. Er unterstrich die Notwendigkeit, adäquat auf neue technische Entwicklungen zu reagieren, und die Wichtigkeit der institutionenübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der Jugendkriminalität.
Nikolaus Tsekas, Leiter von NEUSTART-Wien, teilte Erfahrungen aus der Sozialarbeit und verdeutlichte anhand von Fallbeispielen die Herausforderungen, mit denen Institutionen bei strafbarem und gewalttätigem Verhalten von Kindern konfrontiert sind. Kindern sollte mit Verständnis begegnet werden und man sollte die Möglichkeit schaffen, noch vor Erreichen der Strafmündigkeit mit alternativen Maßnahmen zu intervenieren.
Schließlich würden alle wissenschaftlichen und praktische Erkenntnisse gegen den Strafvollzug als vermeintlich einfache Lösung sprechen. Empfehlungen der multidisziplinären Arbeitsgruppe „Kinder- und Jugendkriminalität“, an der Tsekas beteiligt ist, werden demnächst veröffentlicht.
Jugendvollzug.
Farsam Salimi, assoziierter Professor am Institut für Strafrecht und Kriminologie und stellvertretender Rechtsschutzbeauftragter im Bundesministerium für Inneres, übernahm die Moderation. Severo Orsi, Leiter des Jugenddepartments und des Frauenvollzugs der Justizanstalt Josefstadt, und Theresa Kaltenecker, stellvertretende Leiterin der Abteilung Betreuung und Vollzug der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen, hielten den Vortrag „Jugendvollzug – praktische Ausrichtung und Entwicklung“. Sie führten in die Zahlen und Fakten des Jugendvollzuges ein und präsentierten die Empfehlungen der AG „Standards Jugendvollzug“, die in die Ausgestaltung der Sonderanstalt für Jugendliche Wien Münnichplatz einfließen. Beispielsweise sollen unterschiedliche Beschäftigungsformen, Aus- und Fortbildungskonzepte sowie ein Freizeitkonzept zur Resozialisierung der Insassen beitragen.
Schweizerisches Jugendstrafrecht.
Professorin Ineke Pruin, Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern, skizzierte die Rechtslage der Schweiz. Die schweizerischen Altersgrenzen des Jugendstrafrechts seien mit einer Untergrenze von zehn Jahren und einer Obergrenze von 18 Jahren im europäischen Raum einzigartig; Erstere werden immer wieder vom UN-Kinderrechtsausschuss kritisiert. Die Referentin betonte, dass das schweizerische Sanktionensystem neben Strafen Schutzmaßnahmen vorsieht und Sanktionen erst ab 15 Jahren verhängt werden können. Die Stärke des Systems liege in der effektiven behördlichen Zusammenarbeit, nicht in den niedrigen Altersgrenzen.
Podiumsdiskussion.
Christian Grafl moderierte eine Podiumsdiskussion. Auf dem Podium saßen Diplompädagogin Evelyn Molin-Zenker von der Bildungsdirektion Wien, Ercan Nik Nafs von der Magistratsabteilung 11 der Stadt Wien/Extremismusprävention, der Landespolizeidirektor von Oberösterreich, Andreas Pilsl, sowie der Leiter der Sektion IV des Justizministeriums, Fritz Zeder.
Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Problemfelder, die sich im Umgang mit straffälligen Kindern in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen ergeben, sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht. Diskutiert wurde zudem, welche Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Problematik erforderlich seien. Die Gesprächsrunde vereinte Perspektiven aus verschiedenen Fachbereichen und verdeutlichte die Komplexität der Kinder- und Jugendkriminalität.
Neomi Marhali
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 1-2/2025
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