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Gendarmeriegeschichte

Ziviler Gendarmerie-Kriminaldienst

Vor 100 Jahren wurden in jedem Landesgendarmeriekommando in Österreich Ausforschungsabteilungen oder Ausforschungsgruppen eingerichtet, die erste im LGK für Vorarlberg in Bregenz.

Waffenrock der Gendarmerie in der Monarchie mit Pickelhaube und Säbel
Waffenrock der Gendarmerie in der Monarchie mit Pickelhaube und Säbel © Sammlung Michael Bayer

Erste Ansätze eines organisierten Kriminaldienstes bei der Gendarmerie in Österreich gab es gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Der technische Fortschritt bot auch der Sicherheitsexekutive neue kriminaltechnische Möglichkeiten und kriminaltaktische Vorgehensweisen.

Waffentrageberechtigung für einen Gendarmen des Gendarmerie- Detachements auf den Wiener Bahnhöfen 1919
Waffentrageberechtigung für einen Gendarmen des Gendarmerie- Detachements auf den Wiener Bahnhöfen 1919 © Sammlung Michael Beyrer

Hans Groß (1847–1915) war einer der ersten Vertreter der kriminalistischen Wissenschaft. Er richtete 1912 an der Universität Graz das damals weltweit einzigartige „Kriminalistische Institut“ ein, das sich der Forschung und Lehre widmete und auch von der Gendarmerie in Anspruch genommen werden konnte. Die internationale Reputation von Groß basierte auf seinem 1893 erstmals erschienen „Handbuch für den Untersuchungsrichter“, das ursprünglich als Habilitationsschrift vorgesehen war, aber abgelehnt wurde. Über Auftrag des Landesverteidigungsministeriums erschien 1894 eine überarbeitete Version unter dem Titel „Lehrbuch für den Ausforschungsdienst der k. k. Gendarmerie“. Groß regte beispielsweise bereits 1897 im Jahrbuch für die Gendarmerie die versuchsweise Einführung von Diensthunden als „Gehilfen für den Gendarmen“ an. Der noch heute in der Forensik verwendete „Tatortkoffer“ zur Sicherung von Spuren geht ebenfalls auf ihn zurück. Groß gilt als „Begründer der wissenschaftlichen Kriminologie“ und seine Lehre ist in Fachkreisen weltweit als „Grazer Schule“ ein Begriff.

Ausforschungsdienst der Gendarmerie.

Michael Tisljar, Gendarmerieinspektor (1908)
Michael Tisljar, Gendarmerieinspektor (1908) © Sammlung Michael Beyrer

Michael Tisljar Freiherr von Lentulis (1853-1922), Gendarmerieinspektor von 1907 bis 1917, setzte den Schwerpunkt seiner Bestrebungen auf die Ausbildung der Gendarmerie im Ausforschungsdienst. Basierend auf den Vorträgen und Publikationen von Hans Groß entwickelten sich in der Gendarmerie ein Wissen und ein Verständnis für den „Ausforschungsdienst“ als neue interdisziplinäre Aufgabe.
Ohne diese Vorarbeiten wäre die Spezialisierung auf den Kriminaldienst wenige Jahre später kaum denkbar gewesen.

Uniform als Legitimation.

Dienstkokarden, die amtlichen Dienstabzeichen des Kriminaldienstes, hatten neben den staatlichen Insignien beispielsweise die Aufschriften: „Erhebungsdienst“, „Zivildienst“ und „Kriminaldienst“. Die Kokarden als „amtliche Legitimation“ mit dem Dienst in ziviler Kleidung verknüpft. Das war nicht immer so. Der erste Generalinspektor der Gendarmerie Johann Franz Kempen von Fichtenstamm (1793-1863) nützte die Uniform bewusst als Möglichkeit zur Differenzierung und kennzeichnete seine Männer bereits bei der Aufstellung des neuen Wachkörpers 1849 als Angehörige eines ganz besonderen Korps innerhalb der „bewaffneten Macht“. Die Gendarmerieuniform sollte ihre Träger zudem ständig an ihre militärische Ausbildung und die hohen, an sie gestellten Erwartungen erinnern. Den Gendarmen war ihre prächtige, dunkelgrüne Uniform mit dem Helm, auf dem „erhaben“ der goldfarben glänzende kaiserliche Doppeladler angebracht war, Auftrag und Legitimation zugleich. Ein Ablegen der Uniform war in der damaligen Zeit mit dem Verlust der Würde und der gesellschaftlichen Stellung verbunden.
Hinzu kam, dass aufgrund der damals vorherrschenden „landesüblichen“ Erscheinungsformen der Kriminalität in Form einer überwiegend lokalen Täterschaft mit der zur Verfügung stehenden Gendarmeriepräsenz „vor Ort“ leicht begegnet werden konnte. Für Kriminalisten, noch dazu in Zivil, bestand damals keine Notwendigkeit. Deshalb war vor dem Ersten Weltkrieg eine auf den Kriminaldienst spezialisierte Abteilung innerhalb der Gendarmerie nicht vorgesehen. Das streng militärisch organisierte Korps erledigte alle ihm übertragenen Aufgaben, also auch den Kriminaldienst.

Neue Herausforderungen.

Kokarden als Legitimation für den zivilen Kriminaldienst
Kokarden als Legitimation für den zivilen Kriminaldienst
© Sammlung Michael Beyrer

Erst nach dem Ende des Habsburgerreiches 1918 kam es bei der Gendarmerie zu einer Neuorientierung. Das autoritäre Kriegsregime hatte dem Ansehen der k. k. Gendarmerie sehr geschadet, aber sie war in den Wirren der Nachkriegsjahre unbedingt notwendig. Kurz nach Errichtung der Ersten Republik wurde die Gendarmerie aus dem (international üblichen) Heeresverband herausgelöst. Am 27. November 1918 erfolgte die Umorganisation der Gendarmerie in einen „nach militärischem Muster organisierten Zivilwachkörper“. Mit dem Gendarmeriegesetz wurden aus den bisherigen Soldaten Beamte des deutschösterreichischen Staates. Bereits im Dezember 1918 wurde den Gendarmen das Tragen von Zivilkleidern erlaubt – allerdings nur außerhalb des Dienstes. Die Dienstverrichtung in Zivil war weiterhin untersagt, der Bedarf dafür war allerdings mehr als nur gegeben.

Bahngendarmerie.

Die schlechte Versorgungslage in der unmittelbaren Nachkriegszeit führte dazu, dass insbesondere die Eisenbahn Ziel großangelegter Diebstähle wurde. Die Bahn war schließlich zur damaligen Zeit das einzige effektive Transportmittel, mit dem alle wichtigen Versorgungsgüter befördert wurden. Als die Unsicherheit auf den Bahnhöfen dramatisch zunahm, wurde im Dezember 1918 die Errichtung eines „Gendarmerie-Detachements für den verschärften Sicherheitsdienst auf Wiener Bahnhöfen“ beschlossen. Aus dieser Abteilung ging die „Bahngendarmerie“ (BahnGend) hervor, die auch auf den größeren Bahnhöfen in den Bundesländern Dienst verrichtete. Der zuerst rayonsgebundene Wachdienst der BahnGend erweiterte sich rasch auf die nicht ungefährliche Begleitung von Transporten sowie die notwendigen Erhebungen bei strafbaren Handlungen. Der Zeitschrift „Öffentliche Sicherheit“ aus dem Jahr 1925 ist zu entnehmen: „Die Aufgaben dieser Organe waren nicht leicht, da es sich nicht allein um einfache Diebstähle kleinerer oder größerer Warenmengen handelte, sondern auch raffinierte Betrügereien mit gefälschten Frachtdokumenten, Schiebungen mit ganzen Waggonladungen und ausgedehnter Handel mit gestohlenen Materialien der Eisenbahnwerkstädten usw. in kaum vermuteter Weise um sich gegriffen hatten.“ Die Zahl der „reisenden Täter“ nahm zu. Ein Gendarmerieoffizier fasste die Berichte aus dieser Zeit zusammen und schrieb: „Das Verbrechertum hatte sich organisiert, es überzog das Land wie ein Spinnennetz. Es hatte seine Stoßtrupps, hatte aber auch ein Heer von Hehlern, von Schwarzhändlern, hatte seine Drahtzieher im Hintergrund.“
Nun war die Stunde des spezialisierten Kriminaldienstes in der Gendarmerie gekommen, der vorerst als „Ausforschungs- bzw. Erhebungsdienst“ bezeichnet wurde. Da sich diese neue Aufgabe immer umfangreicher gestaltete und Erhebungen überwiegend rayons- und bundesländerübergreifend durchzuführen waren, genügte die Einteilung einiger weniger Gendarmen für diese Sonderverwendung bald nicht mehr. Um eine effektive Kriminalitätsbekämpfung gewährleisten zu können, wurden bei der BahnGend eigene Ausforschungsgruppen errichtet.

Ausforschungs- und Erhebungsdienst.

Lehrbuch für den Ausforschungsdienst der k. k. Gendarmerie von Hans Groß
Lehrbuch für den Ausforschungsdienst der k. k. Gendarmerie von Hans Groß © Sammlung Michael Beyrer

Die Beamten wurden für die damalige Zeit mit vielen Privilegien ausgestattet. Sie waren örtlich nicht gebunden, hatten allerdings bei Amtshandlungen außerhalb ihres unmittelbaren Zuständigkeitsbereichs das Einvernehmen mit den örtlichen Sicherheitsorganen und Behörden herzustellen. Zudem finden wir bei den Ausforschungsbeamten der Gendarmerie die ersten dokumentierten Hinweise auf eine Dienstverrichtung in Zivilkleidung. Bis dahin waren die Gendarmen aufgrund ihrer auffälligen Uniformierung und Bewaffnung (Säbel, Repetiergewehr mit meist aufgepflanztem Bajonett) schon von weitem erkennbar. Dadurch waren unauffällige Beobachtungen, Nachforschungen und Amtshandlungen wie beispielsweise Hausdurchsuchungen meist von vornherein zum Scheitern verurteilt. In dieser Zeit erhielt „das Zivil“ seine Bedeutung, galt es doch, verdächtige Personen unauffällig zu beobachten, zu observieren, Konfidenten anzuwerben und Ähnliches mehr.
1920 erprobte man bei der BahnGend in Wien einen Dienst in Zivil in vorerst beschränktem Umfang zum Zwecke der Überwachung und Ausforschung. Für die eigentliche Amtshandlung war nach wie vor das Einschreiten in Uniform erforderlich. Der Dienst in Zivil war erfolgreich. Deshalb wurde noch im selben Jahr in Wien eine Ausforschungsabteilung mit nichtuniformierten Gendarmen eingerichtet. In den folgenden Jahren wurden in allen Bundesländern Ausforschungsdienste in Gruppen- oder Abteilungsstärke errichtet.

Erste „Kriminalkurse“.

In den ersten Jahren nach dem Ersten Weltkrieg war es um die Sicherheit in Österreich generell schlecht bestellt. Nicht zuletzt deshalb erfolgte ein starker zentralistischer Ausbau der staatlichen Polizeistruktur. Insbesondere die Polizeidirektion Wien, die schon in der Monarchie mit zentralen Aufgaben für das ganze Bundesgebiet betraut war, entwickelte sich zu einer der führenden Polizeibehörden Europas. Der Wiener Polizeipräsident und spätere Bundeskanzler Johann Schober förderte maßgeblich die Entwicklung des Kriminaldienstes, beispielsweise mit der Errichtung einer Fachschule für Kriminalbeamte in Wien. Die erstmalige Einberufung von Gendarmen in diese polizeiliche Fachschule für Kriminalbeamte in Wien ist durchaus dem modernen Ansatz der österreichweiten und wachkörperübergreifenden Zusammenarbeit zur Kriminalitätsbekämpfung geschuldet. Interessanterweise fällt der Beginn dieses Lehrgangs auch genau in die Zeit der von Schober koordinierten Vorbereitungen zum Internationalen Polizeikongress 1923 in Wien.
Im November 1922 startete erstmalig ein sechs Monate dauernder „kriminalistischer Fachkurs“ auch für die Gendarmerie. Zu diesem Lehrgang wurden von jedem LGK ein bis drei geeignete Gendarmen nach Wien entsandt. Die insgesamt 19 Lehrgangsteilnehmer wurden unter anderem auch von Universitätsprofessoren in zahlreichen Fächern wie Kriminaltaktik, Gerichtsmedizin und Chemie, Kriminalpsychologie, Spurenlehre und Daktyloskopie theoretisch und praktisch ausgebildet. Nach Abschluss des Kurses wurden die ausgebildeten Kriminalisten zunächst nur bei den Ergänzungsabteilungen eingesetzt, um dort ihre Kenntnisse im Rahmen der Gendarmerieausbildung weiterzugeben. Die offizielle Errichtung eigener Kriminaldienststellen bei den LGK wurde vorerst nicht umgesetzt, hauptsächlich wohl aufgrund der allgemeinen Sparmaßnahmen.

Auflösung der Bahngendarmerie.

Belobigung für die „Ausforschung und Zustandebringung des Thäters“ (1881)
Belobigung für die „Ausforschung und Zustandebringung des Thäters“ (1881)
© Sammlung Michael Beyrer

Aufgrund der sich bessernden Sicherheitsverhältnisse und aus Einsparungsgründen sollten die Einheiten der BahnGend schrittweise aufgelassen bzw. in die Kommandostrukturen bei den LGK integriert werden. Lediglich für Wien blieb die BahnGend, allerdings mit deutlich reduziertem Personal, vorerst weiter bestehen.
Am System der Ausforschungsgruppen wurde allerdings österreichweit festgehalten, wohl auch deshalb, weil sich der ursprüngliche Wirkungsbereich der „Bahnerhebungen“ zwischenzeitlich auf fast alle schweren Kriminalfälle im Land erweitert hatte. In den Bundesländern erfolgte daher oft mit der Auflassung bzw. Unterstellung der Bahngendarmerie und ihrer Ausforschungsabteilungen die Errichtung eigener – vorerst provisorischer – Ausforschungsabteilungen bzw. -gruppen direkt bei den LGK. Im Jahr 1924 wurde schließlich die Transformation zu definitiven Kriminaldiensteinheiten in ganz Österreich umgesetzt. Der Start dazu erfolgte im Westen: Am 1. Jänner 1924 wurde beim LGK in Bregenz die erste definitive Ausforschungsabteilung der österreichischen Bundesgendarmerie errichtet.

Michael Beyrer

Im nächsten Heft: Die Entwicklung des Kriminaldienstes in der 1. Republik

Quellen/Literatur:

  • Beyrer, Michael: Die Entwicklung des (zivilen) Kriminaldienstes; in: Fiat Justitia, Universitätsverlag Wagner, Innsbruck 2021
  • Beyrer, Michael: Von der Bahngendarmerie zum Landeskriminalamt; in: Iura Historia, Band 2, Verlag Österreich, Wien 2023
  • Kaiser, Nina: Hans Groß und der Kriminaldienst; in: SIAK-Journal, Band 2 (2022)

​Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 11-12/2024

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