Nationalratswahl
Information und Barrierefreiheit
Die Mitglieder des Nationalrates werden am 29. September 2024 neu gewählt. Das Bundesministerium für Inneres stellt ein breites Informationsangebot zur Verfügung.
Aufgrund der vorläufigen Zahlen aus dem Zentralen Wählerregister werden diesmal 6.343.976 Personen wahlberechtigt sein, 60.482 davon mit Wohnsitz im Ausland. Als „Stichtag“ für die Nationalratswahl wurde der 9. Juli 2024 festgesetzt; er ist für die Wahlberechtigung und andere Fristen von Bedeutung.
Wahlbehörden.
Vor einer Nationalratswahl müssen alle Wahlbehörden neu gebildet werden – insgesamt über 10.000 im ganzen Bundesgebiet (in Sprengeln, Gemeinden, Bezirken, Ländern sowie auf Bundesebene). Die Bundeswahlbehörde, Österreichs oberste Wahlkommission, konstituierte sich am 30. Juli 2024. Ihr gehören 17 Mitglieder mit Stimmrecht an, von denen 15 von den im Parlament vertretenen Parteien und zwei aus dem Richterstand nominiert werden; die Zusammensetzung bei der Konstituierung richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Nationalratswahl. Wahlwerbende Parteien, denen kein Sitz in der Bundeswahlbehörde zusteht, können jeweils zwei Vertrauenspersonen entsenden.
Bundeswahlbehörde.
Den Vorsitz in der Bundeswahlbehörde führt der Innenminister; er hat drei Stellvertreter bestellt. Die Bundeswahlbehörde führt die Aufsicht über alle Wahlbehörden. Sie kann deren Entscheidungen bei Rechtswidrigkeit korrigieren oder aufheben. Dem Gremium kommen zentrale Entscheidungen im Wahlverfahren zu – von der Zulassung der Wahlvorschläge bis zur Ergebnisermittlung. Die Abteilung für Wahlangelegenheiten (Abt. III/S/2) des BMI ist Geschäftsstelle der Bundeswahlbehörde und mit der Vollziehung der Nationalratswahl laut Bundesministeriengesetz betraut. Bei den neun Landeswahlbehörden konnten bis zum 2. August 2024, 17 Uhr, von allen Parteien, die bei der Nationalratswahl antreten wollen, Wahlvorschläge eingebracht werden. Neun Parteien kandidieren in allen Landeswahlkreisen, drei weitere Parteien nur in einzelnen Bundesländern. Bis 12. August brachten alle 12 Parteien Bundeswahlvorschläge ein.
Wahlberechtigt.
Alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, können am 29. September 2024 die 183 Abgeordneten des Nationalrates wählen.
Wahlkarte.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht in der Lage ist, das eigene Wahllokal aufzusuchen – etwa durch Krankheit oder einen Auslandsaufenthalt –, kann eine Wahlkarte beantragen. Diese kann in ganz Österreich zur Stimmabgabe in einem Wahlkarten-Wahllokal oder zur Briefwahl verwendet werden. Schriftlich (E-Mail, Online-Services, Fax, Brief, Karte oder via App des „Digitalen Amtes“) ist die Wahlkarten-Beantragung bei der zuständigen Gemeinde bis zum 25. September möglich, persönlich bis 27. September, 12.00 Uhr. Wurde eine Wahlkarte beantragt, muss diese zur Stimmabgabe mitgebracht werden – auch dann, wann man am Wahltag überraschend doch in den „eigenen“ Wahlsprengel kommen kann.
Wahlkarten stehen flächendeckend seit Anfang September in den Gemeinden zur Verfügung. Bei der Briefwahl ist eine sofortige Stimmabgabe möglich, es muss nicht bis zum Wahltag zugewartet werden. Seit 1. Jänner 2024 ist es möglich, in jeder Gemeinde sofort nach einer persönlichen Beantragung mittels Briefwahl zu wählen („Quasi-Vorwahltage“) und die verwendete Wahlkarte gleich abzugeben. Da bereits am Sonntag bei den örtlichen Wahlbehörden die meisten Briefwahl-Wahlkarten ausgewertet werden, verbleiben im Rahmen der Quasi-Vorwahltage abgegebene Wahlkarten bei der Gemeinde. Die an die Bezirkswahlbehörde übermittelten Briefwahl-Wahlkarten werden am Freitag vor dem Wahltag auf die Gemeindewahlbehörden aufgeteilt.
Am Montag nach dem Wahltag werden von den Bezirkswahlbehörden weiterhin jene Briefwahlstimmen ausgewertet, die knapp vor dem Wahltag bei der Bezirkswahlbehörde eintreffen oder am Sonntag während der Öffnungszeiten in einem Wahllokal abgegeben werden. Stimmen von Präsenzwählerinnen und -wählern, die mit Wahlkarte in einem „fremden“ Wahllokal abgegeben wurden und Briefwahlstimmen aus fremden Regionalwahlkreisen werden am Donnerstag nach dem Wahltag bei den Landeswahlbehörden ausgewertet. Die Nutzung der Briefwahl ist im Inland und Ausland portofrei. Die Wahlkarte enthält dazu einen Aufdruck in vier Sprachen – Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch. Informationsblätter zur kostenfreien Übermittlung können aufgrund des Weltpostvertrages von der BMI-Homepage in sieben Sprachen heruntergeladen werden. Um allenfalls in einem österreichischen Briefkasten „gestrandete“ Wahlkarten von Briefwahl-Nutzern noch rechtzeitig zur zuständigen Wahlbehörde zu bringen, hat das Bundesministerium für Inneres mit der Österreichischen Post AG eine „Samstagleerung“ vereinbart. Das Erfordernis eines solchen österreichweiten Leerens aller Briefkästen ist seit 1. Jänner 2024 im Gesetz verankert.
Menschen mit Behinderungen.
Für die Nationalrats-wahl 2024 bietet das Innenministerium wieder vielfältige barrierefreie Informationen, darunter Texte in leichter Sprache im Internet (www.bmi.gv.at/wahlen), Informationsseiten in „leichter Sprache“ in der Zeitschrift „Monat“ des Österreichischen Behindertenrates und, in Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich, Informationsmaterial in Braille und in einer Hörbücherei für blinde oder schwer sehbehinderte Menschen.
Die Wahlrechtsreform 2023 hat für Briefwählerinnen und -wähler eine neue „Wahlkarten-Schablone“ mit sich gebracht, die es blinden Wahlberechtigten ermöglichen soll, selbstbestimmt auf der Wahlkarte zu unterschreiben. Das Layout der Wahlkarte wurde vereinfacht und textlich „verschlankt“, Instruktionen zur Briefwahl finden sich künftig auf einer Informationsbeilage in leichter Sprache. Das Beantragen einer „fliegenden Wahlkommission“ für Menschen, die eingeschränkt mobil sind, wird auch bei der Nationalratswahl wieder möglich sein. Zudem haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderungen das Recht, sich von einer selbst gewählten Begleitperson bei der Stimmabgabe helfen zu lassen. Blinde oder schwer sehbehinderte Menschen können um eine Schablone zum Ausfüllen des Stimmzettels ersuchen. Seit Anfang September 2024 gibt es im Internet (www.bmi-elearning.at) wieder ein Online-Lernprogramm („E-Learning“) zur Nationalratswahl, das allen Mitgliedern in Wahlbehörden, Vertrauenspersonen, Wahlzeugen und Hilfspersonen zur Vorbereitung auf den Wahltag dient. Auch wenn die Absolvierung der Online-Kurse nicht verpflichtend ist, wird das Durcharbeiten empfohlen. Nach Abschluss des Lernprogramms kann ein Zertifikat heruntergeladen werden. Daneben wurden für die nachgeordneten Behörden wieder Rundschreiben, Niederschriften und andere Unterlagen bereitgestellt, insbesondere „Leitfäden“ für Gemeinden und für Bezirks- und Landeswahlbehörden.
BMI-Hotline.
Das Call-Center des Bundesministeriums für Inneres ist seit 26. August 2024 in Betrieb. Es ist unter der kostenfreien Nummer 0800/20 22 20 erreichbar – von Montag bis Freitag, 8.00 bis 17 Uhr sowie am Samstag vor der Wahl von 8.00 bis 17.00 Uhr und es steht für Anfragen etwa zur Möglichkeit der Beantragung einer Wahlkarte zur Verfügung.
Gregor Wenda
NR-Wahl 2024
Wahlwerbende Parteien
In allen neun Bundesländern treten folgende Parteien an:
- Karl Nehammer – Die Volkspartei (ÖVP)
- Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)
- Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)
- Die Grünen – Die Grüne Alternative (GRÜNE)
- NEOS – Die Reformkraft für dein neues Österreich (NEOS)
- Die Bierpartei (BIER)
- Keine von denen (KEINE)
- Kommunistische Partei Österreichs – KPÖ Plus (KPÖ)
- Liste Madeleine Petrovic – (LMP)
Weiters haben wahlwerbende Gruppen in einzelnen Landeswahlkreisen Landeswahlvorschläge eingebracht:
- Burgenland: Liste GAZA – Stimmen gegen den Völkermord (GAZA), Die Gelben (BGE)
- Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien: Liste GAZA – Stimmen gegen den Völkermord (GAZA), MFG – Österreich Menschen – Freiheit – Grundrechte (MFG)
- Salzburg: MFG – Österreich Menschen – Freiheit – Grundrechte (MFG)
Rechtsschutzbeauftragte
Arbeitstreffen
Von 22. bis 23. Mai 2024 fand im Seminarzentrum in Reichenau an der Rax die diesjährige Klausur der Rechtsschutzbeauftragten statt. Seit 20 Jahren wird dieses Arbeitstreffen vom Rechtsschutzbeauftragten im Bundesministerium für Landesverteidigung organisiert – eingeladen sind die Rechtsschutzbeauftragten der Justiz, beim Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Finanzen mit ihren Stellvertretern und Mitarbeitern sowie ausgewählte Verwaltungsbedienstete der Ministerien. Seitens des Innenressorts waren Rechtsschutzbeauftragter Prof. Dr. Ernst-Eugen Fabrizy mit seinen Stellvertretern und Mitarbeitern sowie Sektionschef Dr. Mathias Vogl, Leiter der Sektion Recht, mit weiteren Führungskräfte anwesend. Univ.-Prof. Dr. Markus Vasek referierte über die Aufgaben und Rechtsgrundlagen der Rechtsschutzbeauftragten, GenMjr Mag. Sascha Bosezky stellte das Heeres-Nachrichtenamt vor und berichtete über aktuelle Entwicklungen, LStA i. R. Dr. Robert Jirovsky, Rechtsschutzbeauftragter der Justiz, sprach über die Kompetenzen seiner Funktion. Univ.-Prof. Dr. Ingeborg Zerbes behandelte Rechtsfragen zur Sicherstellung, Auswertung und Überwachung komplexer IT-Geräte. Auch Mag. Klaudia Tanner, Bundesministerin für Landesverteidigung, nahm an der Klausur teil.
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 9-10/2024
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