Kryptobetrug
Betrug mit digitaler Währung
Kryptowährungen sind bei Anlagen sehr beliebt und das wird auch von Kriminellen ausgenutzt. Versprochen werden hohe Profite in kurzer Zeit. Was bleibt, ist oft ein hoher finanzieller Schaden.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird oft versucht, Kapital möglichst gewinnbringend anzulegen. Doch hier ist höchste Vorsicht geboten, denn Betrüger locken mit hohen Renditen in kurzer Zeit.
Exit-Scam.
Zwischen Dezember 2017 und Februar 2018 gaben Betrüger vor, eine neue Kryptowährung zu veröffentlichen, und versprachen den Opfern hohe Gewinne. Es wurden zehn Millionen „Token“ (virtuelle Münzen) zum Verkauf angeboten, die durch Zahlungen via Bitcoin und Ethereum zu erwerben waren. Nachdem Hunderte Opfer weltweit investiert hatten, löschten die Verdächtigen ihre Social-Media-Kanäle und ihre Websites und flüchteten mit den Einlagen der Opfer. Ein solches Vorgehen nennt man „Exit-Scam“.
Erfolgreiche Spurensuche im Cyberspace.
Unter Leitung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) analysierten Ermittlerinnen und Ermittlern des Cybercrime-Competence-Centers (C4) im Bundeskriminalamt, den Zahlungsverlauf von Transaktionen mit Kryptowährungen von Dezember 2022 bis März 2024. Sie stellten Beweismittel sicher und stellten fest, dass es sich um eine vorwiegend aus Österreich agierende Gruppe handelte. Die Spuren führten quer durch Österreich, nach Deutschland, Tschechien, Thailand und Zypern.
Weltweite Kooperation und Koordination.
In Zusammenarbeit mit der europäischen Justizbehörde Eurojust kooperierten mehrere Staatsanwaltschaften der beteiligten Länder, um europäische Haftbefehle gegen die Verdächtigen zu erwirken. Im Herbst 2023 kam es zu einem Action-Day. Dabei erfolgten in Linz, Graz, Prag und Zypern in einer koordinierten Aktion, mithilfe des Einsatzkommandos Cobra, der tschechischen und zypriotischen Behörden sowie IT-Fachexpertinnen und IT-Fachexperten von Europol mehrere Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen und drei Festnahmen. In Linz und in Zypern wurden ein 29-jähriger und ein 38-jähriger Österreicher festgenommen, in Prag ein 34-jähriger Tscheche. Bis Anfang 2024 wurden drei weitere Österreicher im Alter von 36 und 40 Jahren in der Steiermark und in Oberösterreich festgenommen. „Es handelt sich um ein Paradebeispiel, wie mit einem nationalen sowie internationalen und behördenübergreifenden Schulterschluss auch in der vermeintlichen Anonymität des Internets rigoros gegen Kriminelle vorgegangen wird“, sagt der Direktor des Bundeskriminalamts Andreas Holzer.
Enorme Schäden.
Insgesamt wurden 750.000 Euro in verschiedenen Währungen, zwei Fahrzeuge und eine Immobilie im Wert von 1,4 Millionen Euro sichergestellt. Die Gesamtschadenssumme beträgt sechs Millionen Euro. „Gerade im Bereich der neuen Cybercrime-Phänomene sind Ermittlungen mit IT-Expertinnen und -Experten unerlässlich, um auch die immer gefinkelter werdenden Betrugsmaschen aufklären und anklagen zu können“, sagt die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Ilse-Maria Vrabl-Sanda. Darum sei es umso wichtiger, dass Betroffene einen möglichen Betrug so früh wie möglich melden: „Das ist keine Schande, sondern hilft, andere vor Schaden zu bewahren.“
EXW-Wallet.
In einem weiteren aufsehenerregenden Betrugsfall um das Krypto-Geflecht EXW-Wallet wurden rund 40.000 Personen um 20,1 Millionen Euro betrogen. Der bisher größte Betrugsprozess Kärntens läuft seit Ende September 2023. Den zunächst acht, mittlerweile elf, Angeklagten werden Pyramidenspiel, Geldwäsche, gewerbsmäßig schwerer Betrug und kriminelle Vereinigung vorgeworfen. Sie sollen mehrere Unternehmen samt Bankverbindungen und Kryptowallets gegründet haben, die als EXW-Gruppe bezeichnet wurde und Anlegerinnen und Anleger mit hohen Renditen in Investments, wie Immobilienprojekte, Handel mit Kryptowährungen und eine eigens geschaffene Kryptowährung namens EXW-Token geködert zu haben, wodurch ein Schaden im Millionenbereich entstanden ist.
Geldwäsche.
Ein Investmentgeschäft konnten die Beamtinnen und Beamten des Bundeskriminalamts mit Kollegen des Landeskriminalamts Kärnten und der WKStA im Zuge der umfangreichen Ermittlungen nicht feststellen. Stattdessen gaukelte ein Computerprogramm den Anlegerinnen und Anlegern den hohen, vermeintlichen Zinsgewinn von 0,3 Prozent pro Tag vor. In Wirklichkeit sollen die eingezahlten Beträge an die Beschuldigten geflossen sein, was durch mehrfache Weiterüberweisungen verschleiert worden sein soll. Einer der Angeklagten betrieb eine „Wechselstube“ für Kryptowährungen, wodurch Bitcoins aus dem EXW-Umfeld im Kreis geschickt worden sein sollen.
Pyramidenspiel.
Neue Kundinnen und Kunden wurden durch bestehende Kundinnen wie Kunden auf Gewinnbeteiligungsbasis angeworben, wodurch – im Sinn eines Pyramidenspiels – ein Anreiz für die Werbung neuer Klienten geschaffen wurde. Es wurde ihnen zum täglichen Zinsgewinn zusätzlich 50 bis 100 Prozent der Zinsen der angeworbenen Investoren versprochen. 40.000 Opfer aus dem vorwiegend deutschsprachigen Raum und aus dem europäischen Ausland tätigten Investitionen in EXW. Ein Urteil steht aus.
M. R.-E./R. T.
Präventionstipps
- Das schnelle Geld und hohe Gewinnchancen gibt es auch im Internet nicht. Wenn Ihnen etwas „zu schön scheint, um wahr zu sein“, ist es höchstwahrscheinlich ein Betrug.
- Recherchieren Sie im Internet, ob es Warnungen oder Beschwerden zu diesen Plattformen oder Gesellschaften gibt, z. B.: Watchlist Internet, Suchmaschinen-Ergebnisseiten.
- Betrüger werben mit Prominenten als vermeintlichen Testimonials für eine „Tradingsoftware“ für Kryptowährungen.
- Vergewissern Sie sich, dass im Falle von Trading- oder Handelsplattformen eine Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht und prüfen Sie, ob bereits eine Warnung der FMA zu dieser Plattform oder den Betreibergesellschaften vorliegt. Hinweise und Anfragemöglichkeiten finden sie unter www.fma.gv.at .
- Schauen Sie sich die Trading-Plattform genau an: Ist ein Impressum angegeben? Ist ein Verantwortlicher telefonisch erreichbar? Nimmt man sich Zeit, Ihnen das Geschäftsmodell zu erklären? Wenn diese Punkte nicht zutreffen, lassen Sie die Finger von dem Geschäft.
- Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sind diese schlüssig und seriös?
- Wenn Sie bereits einen Schaden erlitten haben, erstatten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Sie brauchen sich nicht zu schämen – Ihre Mitarbeit kann für Ermittlungstätigkeiten hilfreich sein. Melden Sie den Sachverhalt der FMA und bei watchlist-internet.at .
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 9-10/2024
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