Kriminalgeschichte
Blutrünstiger Kapitalverbrecher
Ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder verübte nach seiner vorzeitigen Haftentlassung einen Doppelmord. Er beging auch zwei Mordversuche und könnte einen weiteren Mord begangen haben.
Doppelmord in Redlham: Tatwaffen des Franz S. (Exponat im Gendarmeriemuseum Scharnstein, Oberösterreich)
© Werner Sabitzer
Als Franz R. am 14. Juni 1984 in Landertsham, Gemeinde Redlham in Oberösterreich nach Hause kam, machte er eine grauenhafte Entdeckung: Im Vorraum des Hauses lag leblos seine 39-jährige Frau. Neben der blutüberströmten Leiche lag ein abgebrochener Säbel und an der Wand lehnte eine blutige Hacke, an der Haarbüschel klebten. Säbel und Hacke stammten aus dem Haus der Familie. Die Leiche wies Stichverletzungen am Hals und am Oberkörper auf; der Schädel war mit Axthieben zertrümmert worden. Die Oberbekleidung der Frau war nach oben geschoben und ihr Slip war hinuntergezogen.
Kurz darauf fanden die Gendarmen in der Waschküche im Keller die dreieinhalbjährige Tochter tot am Boden liegend. Das Kind hatte eine tiefe Schnittwunde am Hals, die bis zur Halswirbelsäule reichte; Luft- und Speiseröhre und die rechte Halsschlagader waren durchtrennt. Aus dem Haus fehlten eine Geldbörse mit Bargeld, Schmuck, Armbanduhren, Silbermünzen und andere Wertgegenstände.
Nach dem Doppelmord war ein Mann in der Nähe des Tatortes gesehen worden, der über die Felder in Richtung Moosham ging und sich versteckte oder die Richtung wechselte, wenn Menschen in seiner Nähe auftauchten. Einige Zeugen lieferten eine gute Personsbeschreibung.
Die Kriminalisten der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos Oberösterreich befragten fast 400 Zeugen und Verdächtige, darunter Männer, die wegen Sexual- und Suchtgiftdelikten und anderen Straftaten verurteilt worden waren.
Sieben Wochen nach dem Doppelmord verhafteten die Ermittler am 3. August 1984 den 54-jährigen Franz S. Mehrere Indizien belasteten den Tischlergesellen. Er hatte kein Alibi, die Personsbeschreibung passte auf ihn und auf seiner Kleidung wurden Blutspuren mit der Blutgruppe eines der Opfer festgestellt. Außerdem hatte er in einem Gasthaus Beutestücke aus dem Tathaus verkauft und bei ihm wurde eine Armbanduhr sichergestellt, die Franz R. gehörte.
Noch etwas belastete den Festgenommen: Er war bereits wegen eines brutalen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, aber auf Bewährung freigelassen worden.
Franz S. hatte eine triste Kindheit und Jugend. Er wurde am 24. Februar 1930 als Kind einer ledigen Dienstmagd in Weißenkirchen bei Frankenmarkt geboren. Die Mutter gab den Namen des Vaters nie bekannt. Nach der Geburt ihres Sohnes wurde sie vom Dienstherrn entlassen. Sie verbrachte das erste Jahr mit ihrem Kind bei zwei Schwestern. Danach brachte sie Franz in das Gemeindeamt und sagte, dass sie nicht mehr für ihn sorgen könne. Das Kind kam zu Zieheltern und später in die berüchtigte Erziehungsanstalt Kaiserebersdorf in Wien. Er absolvierte eine Tischlerausbildung, zog nach Wels, heiratete und wurde Vater eines Kindes.
Schon in jungen Jahren verübte er Gewalttaten, darunter einen Mordversuch. Nach einer Brandstiftung wollte er eine junge Frau töten. Sie überlebte, verlor aber ein Auge. Franz S. erhielt eine achtjährige Freiheitsstrafe. 1957 tötete er in Tirol ein 14-jähriges Mädchen, indem er es mit dem Stiel einer Heugabel pfählte. Franz S. wurde wegen dieses Mordes von einem Schwurgericht in Innsbruck zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Gefängnis gestand er, dass er versucht hatte, in Pöham eine Frau zu ermorden; das Opfer hatte überlebt. Wegen guter Führung und eines günstigen psychiatrischen Gutachtens wurde Franz S. nach 24 Jahren Haft am 22. Juli 1981 auf Bewährung entlassen.
Bei den Einvernahmen durch die Gendarmeriebeamten und den Untersuchungsrichter wegen des Doppelmordes von Redlham verweigerte Franz S. die Aussage. Die Ermittler vermuteten, dass er einen weiteren Mord begangen haben könnte. Ein 13-jähriger Schüler war am 12. September 1982 in Edt bei Lambach durch Messerstiche getötet worden. Die Armbanduhr des Kindes fehlte. Der Tatort lag in der Nähe der Wohnung von Franz S. Auch zu diesem Verdacht äußerte sich der Festgenommene nicht.
Neuerlich lebenslang.
Franz S. wurde am 5. Dezember 1985 von einem Geschworenensenat des Kreisgerichtes Wels wegen Mordes und schweren Diebstahls neuerlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Oberste Gerichtshof verwarf 1986 die Nichtigkeitsbeschwerde. In der Haft strebte der Verurteilte erfolglos eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens an. Nach 39 weiteren Jahren im Gefängnis wurde Franz S. 2013 auf Bewährung aus der Justizanstalt Garsten entlassen. Ausschlaggebend waren mehrere Gutachten und Stellungnahmen von Sachverständigen, des sozialen und des psychosozialen Dienstes, sein hohes Alter und sein angegriffener Gesundheitszustand. Der 83-jährige, hilfsbedürftige Mann wurde in einer Wohngemeinschaft in Oberösterreich untergebracht. Er verbrachte insgesamt 53 Jahre im Gefängnis und starb 87-jährig am 14. Mai 2017 in Wels.
Werner Sabitzer
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 5-6/2024
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