Verkehrsüberwachung
„Polizei – bitte folgen“
Mit Kontrollen und moderner Technik überwachen Zivilstreifen das Verkehrsgeschehen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Es ist kurz vor 21 Uhr als eine Zivilstreife auf der Phyrn-Autobahn (A 9) in Richtung Graz rasant von einem Pkw überholt wird. Eine Geschwindigkeitsmessung kurz vor der Autobahnabfahrt Kalsdorf ergibt 206 km/h. Mit einem riskanten Manöver verlässt der Lenker kurz vor einem Lkw die Autobahn. Die Polizisten folgen ihm. Im Ortsteil Zettling werden bis zu 160 km/h gemessen. Nach mehreren missachteten Anhaltezeichen können die zivilen Verkehrspolizisten den Wagen des 25-jährigen Lenkers in Unterpremstätten anhalten. Bei der Lenker- und Fahrzeugkontrolle ergibt der Alkoholtest eine Alkoholisierung, seinen Führerschein hatte der Mann nicht dabei. Seine Antwort auf die Frage, warum er so schnell unterwegs gewesen war: Er habe eine Spritztour mit seinem Bruder gemacht.
Geschwindigkeitsübertretungen sind der Deliktsbereich, mit dem die Bevölkerung Zivilstreifen am häufigsten in Verbindung bringt“, sagt Leutnant Jochen Heiling von der Landesverkehrsabteilung Steiermark. „Tatsächlich haben sie die Verkehrssicherheit in ihrer Gesamtheit im Blick und achten auf besonders unfall- und verletzungsrelevante Delikte im Straßenverkehr, wie das Telefonieren während des Fahrens, die Missachtung der Gurtpflicht, unzureichende Kindersicherung, Vorrangverletzungen, die mangelnde fahrtaugliche Verfassung oder zu geringen Sicherheitsabstand.“
Polizeiliches Einsatzgebiet ist das gesamte Straßennetz des Bundeslandes, wodurch sich der tägliche Streifendienst auch aus topografischer Sicht abwechslungsreich gestaltet. Verkehrspolizeiliche Hotspots sind in der Steiermark unter anderem die Ennstal-Straße (B320) und Pyhrn-Autobahn (A 9) aufgrund der hohen Frequenz des Pendlerverkehrs am Morgen.
„Bis auf wenige Ausnahmefälle verläuft der Großteil unserer Anhaltungen kooperativ“, berichtet Verkehrspolizist Gruppeninspektor Roland Bergmann, der sich mit seinem Kollegen Revierinspektor Alfred Kaufmann für den zivilen Streifendienst bereit macht. Es ist ein sonniger Freitag im Juli, die Ferien haben in der Steiermark kürzlich begonnen, der Reiseverkehr ist moderat. „Natürlich bekommen wir gelegentlich auch Ausreden zu hören, zu den häufigsten zählen: ‚Ich hab’s eilig gehabt‘ oder ‚Sonst mach ich das nie‘. Die meisten Personen sind einsichtig. Schließlich ist es ihre Sicherheit, die uns am Herzen liegt. Schon ein kurzer Blick aufs Handy kann während der Fahrt verheerende Folgen haben – dafür wollen wir sensibilisieren.“
Unachtsamkeit und Ablenkung.
217 Verkehrstote gab es von 1. Jänner bis 30. Juli 2023 auf Österreichs Straßen. Als vermutliche Hauptunfallursachen der tödlichen Verkehrsunfälle gelten Unachtsamkeit sowie Ablenkung. Grund dafür ist nicht immer das Handy. In den letzten zwanzig Jahren fand ein großer technischer Fortschritt bei den Fahrzeugen statt, der einerseits die Behebung von Sicherheitsmängeln, andererseits potenzielle neue Ablenkungsgründe zur Folge hatte, z. B. Info- und Entertainmentsysteme oder technische Hilfen.
Der Beginn des Arbeitstages der Zivilstreifen basiert auf einem gleichbleibenden Muster. Sobald Kaufmann und Bergmann in die Dienststelle kommen, wird überprüft, wer in welchem Gebiet eingesetzt wird. Immer zwei Polizisten bilden ein Team, das gemeinsam für 8 bis 10 Stunden im Außendienst unterwegs sein wird. Bevor es losgeht, machen sie ihr Fahrzeug startklar und erledigen etwaige anfallende Büroarbeiten. Die beiden sind auch Suchtmittelbeauftragte, sie führen zusätzlich zwei Drogentestkoffer bei ihren Streifenausfahrten mit. Mit der Spezialausbildung sind sie befähigt, bei Verdacht eines Drogenkonsums einen Drogentest zu machen. „Zum einen verwenden wir (verpflichtende) Speicheltests, die in wenigen Minuten Ergebnisse für 6 verschiedene Suchtmittel liefern. Zum anderen haben wir Urintests dabei, die mit Einwilligung des/der Lenkers/in zur Anwendung gelangen (Freiwilligkeit) und einen Verdacht auf Beeinträchtigung durch Suchtgift liefern können.“
Ärztliche Untersuchung.
Bei einem positiven Wert oder bei Vorliegen von Beeinträchtigungssymptomen wird der Fahrerin oder dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt und bei einer ärztlichen Untersuchung die Fahrtauglichkeit überprüft. Liegt diese nach Ansicht des Arztes nicht vor, wird der Führerschein vorläufig abgenommen. Für die Untersuchung wird ein Distriktsarzt oder ein Landeskrankenhaus für ein ärztliches Gutachten aufgesucht. „Die Erreichbarkeit von Ärztinnen und Ärzten, vor allem am Abend und bei Nacht, stellt eine große Herausforderung dar, an deren Lösung wir derzeit arbeiten“, ergänzt Bergmann. Sollte der diensthabende Distriktsarzt nicht erreichbar sein, muss in die Notaufnahme eines umliegenden Landeskrankenhauses ausgewichen werden, was den Einsatz verlängern kann. „Es dauert dann teilweise von der Anhaltung bis zum fertig ausgestellten Gutachten vier Stunden, da in der Notaufnahme akute Fälle Vorrang haben.“
Alkohol am Steuer.
Die Zivilfahrzeuge der Polizei sind zusätzlich mit einem Alkovortest und einem Alkomaten ausgestattet. Bei jeder Anhaltung werden Alkovortests als Präventivmaßnahme vorgenommen, um ein Bewusstsein für das Thema Alkohol am Steuer in der Bevölkerung zu schaffen. Die jüngere Generation trinke nicht weniger als die Vorgängergenerationen, gehe jedoch bewusster mit dem Thema um, es werde untereinander geregelt, wer nüchtern bleibe und fahre. Dennoch finden sich unter Alkolenkern häufig Probeführerschein-Besitzer. Ein Phänomen, dass früher selten war.
Die Covid-19-Pandemie und die daraus folgenden Lockdowns und Ausgangssperren veränderten das Aufkommen von Alkohol am Steuer. Die primäre Zeit für Alkolenker wurde zeitlich vorverlegt, da die Leute früher mit dem Trinken begannen. „Spätnachts war weniger los aufgrund der Sperre von Diskotheken und Lokalen. Auch mit Rasern auf Autobahnen hatten wir vermehrt zu tun.“ Das Aufkommen von Alko-Lenkerinnen und -Lenkern ändert sich mit der Verkehrsdichte. Zwischen 16 und 22 Uhr sowie fünf und sechs Uhr treten vermehrt Alkoholdelikte auf.
Geschwindigkeitsaufzeichnung.
Ein verbautes Blaulicht im Kühlergrill und im Heck ist ein weiteres Feature der rund 300 PS starken Autos. Hinter der Windschutzscheibe befindet sich eine eingebaute Kamera, mit der die Polizisten Schnellfahrer ausmachen können. Wenn sie eine Geschwindigkeitsübertretung feststellen, nehmen sie die Verfolgung auf und zeichnen die Fahrt per Video auf. Die Videoübertragung auf den Bordcomputer ermöglicht die Ermittlung der Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
„Es ist wichtig, in einem regelmäßigen und gleichmäßigen Abstand hinter dem Fahrzeug zu bleiben, um genaue Aufnahmen zu gewährleisten. Außerdem muss die Reifendimension auf das Messsystem abgestimmt sein, damit die Aufnahmen als Beweismittel zulässig sind“, erklärt Kaufmann. Die Videoübertragung wird außerdem zur Erkennung der Einhaltung des Sicherheitsabstandes angewendet.
Die Videoaufzeichnungen dienen nicht nur als Beweisstück bei uneinsichtigen Fahrerinnen und Fahrern, sondern auch der Eigensicherung der Polizisten, um sich vor etwaigen Vorwürfen (z. B. das nachfahrende Zivilstreifenfahrzeug hätte den Lenker zum Rasen gedrängt) schützen zu können. Jeder Polizist hat einen USB-Stick, den er bei Inbetriebnahme des Zivilfahrzeugs mit dem Aufzeichnungssystem verbindet und auf dem alle während der Streifenfahrt angefertigten Videos gespeichert und später ausgewertet werden können. Wenn eine Anhaltung erfolgt wird, kann im Heck des Fahrzeugs auf Knopfdruck ein Leuchtpanel hochgefahren werden, auf der in großen LEDs der Schriftzug „Polizei – bitte folgen“ erscheint. „Es kommt äußerst selten vor, dass diese Anweisung ignoriert wird“, sagen die beiden Polizisten.
Spezialausbildungen.
Nachdem die Drogentestkoffer im Pkw verstaut sind, beginnt der Außendienst. Mit einer Funkmeldung melden sich die Polizisten in der Landesleitzentrale an und sind von nun an mit ihren geografischen Koordinaten und ihrem Rufnamen sicht- und disponierbar. Dies ist besonders nützlich, wenn es im Streifengebiet eine größere Einsatzlage zu bewältigen gibt. Aus Sicherheitsgründen führt jedes Zivilauto eine Zweimann-Ausrüstung mit, bestehend aus einem Schutzhelm, einer ballistischen Schutzweste und einer Langwaffe.
Das heutige Einsatzgebiet ist der Süden der Steiermark. Bergmann und Kaufmann sind beide erfahrene Polizisten und haben bereits in anderen Einheiten Dienst gemacht. „Ortskenntnisse sind bei unserer Aufgabe ein Muss.“ Auf der Autobahn A 9 geht es in Richtung Süden. Die Polizisten kontrollieren den Straßenverkehr auf Auffälligkeiten. Der Verkehr ist überschaubar, die Urlaubszeit macht sich bemerkbar. Trotzdem dauert es nicht lange, bis eine Geschwindigkeitsüberschreitung auffällt. Eine Pkw-Lenkerin fährt viel zu schnell auf der Überholspur an der Zivilstreife vorbei.
Die Streife macht sich für die Verfolgung des Pkws bereit, Beifahrer Alfred Kaufmann startet die Kameraaufnahme: 135 km/h auf einem Autobahnabschnitt, auf dem Tempo 100 gilt – eine klare Geschwindigkeitsübertretung. In einem Überholmanöver positioniert sich das Zivilauto vor der Raserin. Das Schild im Heck wird hochgefahren, die Lenkerin folgt der Streife zur nächsten Autobahnausfahrt.
Eine Anhaltung am Pannenstreifen wäre für alle Beteiligten zu gefährlich. Ein Polizist nimmt die Personalien der Lenkerin auf, überprüft Führerschein, Zulassung und Erste-Hilfe-Kit und beanstandet die vorliegende Verwaltungsübertretung. Die Frau zeigt sich einsichtig und bezahlt die Strafe. Sein Kollege sichert die Amtshandlung. Da die Polizisten in Zivilkleidung auftreten, ziehen sie bei Verlassen des Fahrzeugs die Polizeiwarnweste an, um sich kenntlich zu machen. Darüber hinaus sind die Streifen mit den Kennzeichen in der Landesleitzentrale bekannt, bei einem Anruf einer Partei über den Notruf, kann die Echtheit der Polizisten zusätzlich bestätigt werden.
Roadrunner-Szene.
„Im Vergleich mit anderen Städten gibt es in Graz weniger illegale Straßenrennen. Häufig sind uns vereinbarte Treffpunkte und Rennstrecken durch Social-Media-Kommunikationen bekannt“, erklären die Verkehrspolizisten. Die Szene besteht wie in anderen Bundesländern hauptsächlich aus Männern im Alter von 17 bis 40 Jahren, viele haben noch einen Probeführerschein. Was die Mitglieder der Roadrunner-Szene verbindet, ist der Stolz auf das Fahrzeug.
Wichtig seien die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Erhöhung der Mindestgeldstrafe auf 300 Euro für Raser sei zum Beispiel ein Schritt in die richtige Richtung gewesen. Die Umsetzung wird als schwierig eingeschätzt, da die Fahrer nicht immer Eigentümer sind. Um eine effiziente Überwachung gewährleisten zu können, sind PS-starke Zivilfahrzeuge angeschafft worden, die konkurrenzfähig bei etwaigen Nachfahrten von getunten Fahrzeugen sind.
Die Streifenfahrt wird fortgesetzt, um 09:56 Uhr wird ein Autofahrer aufgehalten, der während der Fahrt telefoniert. Am Wochenende und an Feiertagen trete das Delikt weniger häufig auf, da berufliche Telefonate wegfallen.
10:04 Uhr. Ein nicht angeschnallter Lenker im Ortsgebiet wird gesichtet. Bei der Kontrolle zeigt sich zudem eine mangelhafte Ladungssicherung. Die Amtshandlung wird wie alle zuvor in eine analoge Liste eingetragen, die in der Dienststelle digital im Computersystem erfasst wird“. Bargeld führt der Mann nicht mit sich, die Alternativen sind Bankomatkartenzahlung und Erlagschein. Bargeld wird nach Ende des Streifendienstes in der Dienststelle abgegeben. Nach Mehrfachkontrollen wird das Geld der Verwaltungs-, bzw. Strafbehörde weitergegeben. Verweigert die oder der Angehaltene die Zahlung einer Organstrafverfügung, muss eine Anzeige geschrieben werden. „Zu einer Anzeige kommt es in wenigeren Fällen“, betont Kaufmann. „Wir merken, dass viele Fahrzeuglenkerinnen und -lenker bemüht sind, bei einer Anhaltung alles richtig zu machen. Selten rast uns wer davon. Dennoch: Fad wird uns nicht.“
Schwerpunktkontrolle.
Weiter geht es zur ersten Schwerpunktkontrolle. Das Zivilfahrzeug wird neben einer Hauptstraße im Ortsgebiet von Leibnitz geparkt. Aus dem Auto beobachten die Polizisten den Verkehr. Per Funk wird die Schwerpunktkontrolle in der Zentrale angemeldet, die Koordinaten werden automatisch erfasst. Der Fokus liegt auf der Gurtpflicht und dem Verwenden von Handys am Steuer. Bereits nach zwei Minuten in Position wird das erste Delikt festgestellt – der Fahrer hat den Gurt nicht angelegt. „Uns liegt die Bewusstseinsbildung am Herzen. Wir wollen, dass die Leute wissen, dass auch nur eine Ablenkung von einer Sekunde oder ein fehlender Gurt schwere Folgen haben kann.“
Nach Beendigung der Standkontrolle geht es weiter in Richtung Süden. Am Ende der Ausfahrt wird ein brasilianischer Staatsbürger mit italienischem Wohnsitz aufgehalten. Da er keine Lenkberechtigung hat, werden ihm die Fahrzeugschlüssel abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.
Situationen einzuschätzen, Prioritäten zu setzen und rasch Entscheidungen treffen zu können, ist im Polizeiberuf wichtig“, sind sich Bergmann und Kaufmann einig. „Aufgrund der oft sehr hohen Geschwindigkeiten müssen wir stets darauf achten, dass wir bei einer Fahrzeuganhaltung niemanden in Gefahr bringen. Eine Verwaltungsübertretung oder ein Organmandat ist kein lebensgefährdendes Manöver wert.“
Die verkehrspolizeilichen Zivilstreifen gehören zum Fachbereich 2.2 (Verkehrsstreife und Abstandsmessung) der Landesverkehrsabteilung Steiermark, der 22 Bedienstete umfasst, derzeit ausschließlich Männer. Die Nachtdienste sind im Unterschied zu herkömmlichen Polizeiinspektionen nicht durchbesetzt. Die Anzahl der Tagdienste und der Dienstantritte sind dagegen sehr hoch – wie das Verkehrsaufkommen. Besonders zwischen 16 und 22 Uhr sind die Straßen stark befahren und es werden die meisten Delikte gesetzt. Neben dem Stammpersonal gibt es vereinzelt Wechsel im Team, da nicht jeder diese Art des Dienstes bevorzugt.
Verkehrsüberwachungsplan.
Jeden Monat gibt es einen Verkehrsüberwachungsplan, der nach dem Unfallgeschehen erstellt wird und als Richtlinie dient. Die Dienstpläne und Gebiete werden nach dem Verkehrsaufkommen aufgeteilt und orientieren sich an aktuellen Unfallstatistiken. Zusätzlich wird darauf Rücksicht genommen, die Kontrollen auf sämtliche Straßennetze (Autobahn, Bundesstraßen, Landesstraßen, Gemeindestraßen) aufzuteilen. „Die Anzahl der eingesetzten Zivilstreifen variiert insofern, als die Bediensteten in diesem Fachbereich auch weitere polizeiliche Aufträge und Aufgaben erfüllen müssen. Hierbei kommt es teilweise spontan zu Änderungen der Streifeneinteilung sowie einer prioritären Abstufung der Tätigkeiten“, sagt Jochen Heiling. Zu diesen weiteren Aufgaben zählen: stationäre Abstandsmessungen, protokollarische Lotsungen und Begleitungen im gesamten Bundesgebiet, Absicherungen von Veranstaltungen auf Straßen (Sportgroßveranstaltungen wie Formel 1, MotoGP, AirPower), Mitwirkung an verkehrspolizeilichen Schwerpunktaktionen, verkehrspolizeiliche Einsätze von überregionaler Bedeutung sowie die Wasserpolizei – Organisation und Koordination des See- und Stromdienstes.
Die Zivilstreifen setzen landesweit Schwerpunkte, zum Beispiel im Bereich Alkohol- und Drogenkontrollen. Es gibt auch Schwerpunktwochen, die sich Themengebieten wie „Personsbeförderung, Sicherheitsgurt, Kindersicherung“ widmen, wie beispielsweise zu Schulbeginn. Das Team der Zivilstreife besteht aus speziell geschultem Personal, zum Beispiel für Suchtmittelkontrollen, Sicherheitsabstandsmessungen, Motorradstreifen etc. Wer im Fachbereich 2.2. Dienst macht, muss über einen Motorradführerschein und Fahrerfahrung verfügen, denn von März bis November sind auch zivile Motorradstreifen eingesetzt.
Sophie Stummer/Anna Strohdorfer
LPD Steiermark
Verkehrsüberwachung
Die Polizei in der Steiermark ahn dete 870.00 Geschwindigkeits überschreitungen 2022, österreichweit waren es sechs Millionen. Es wurden 268.553 Alkoholkontrollen (Alkomattests, Alkovortests) von der Bundespolizei vorgenommen bzw. ärztliche Untersuchungen veranlasst, österreichweit waren es 1.768.730. Weiters wurden im abgelaufenen Jahr 237 Fahrzeuglenker wegen Fahren unter Drogeneinfluss angezeigt, österreichweit waren es 7.499. Im Jahr 2022 wurden in der Steiermark 11.634 Übertretungen gegen die Gurtenpflicht festgestellt, österreichweit waren es 88.394. 18.538 Lenker wurden wegen Telefonieren am Steuer ohne Frei sprecheinrichtung angezeigt oder mittels Organstrafverfügung an Ort und Stelle geahndet, österreichweit waren es 130.540.
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 9-10/2023
Druckversion des Artikels (PDF 1,5 MB)