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  3. Kroatien

Kroatien

Gegen Raser auf der Adria

Die kroatische Seepolizei setzt neben Booten Aqua-Scooter und Wassermotorräder bei der Verfolgung besonders schneller Boots- und Jetskifahrer auf der Adria ein.

Kroatische Seepolizei: Mit dem Aqua-Scooter werden Raser auf dem Meer verfolgt und angehalten.
Kroatische Seepolizei: Mit dem Aqua-Scooter werden Raser auf dem Meer verfolgt und angehalten.
© Michael Ellenbogen

Nautiker aus europäischen Ländern, so auch aus Österreich, besuchen jedes Jahr die kroatische Adria. Die etwa 1.778 Kilometer lange Küste, die mit ihren 1.185 Inseln eine Länge von mehr als 6.000 Kilometer aufweist, birgt eine Fülle von Buchten und Häfen. Die Motor- und Segelbooteigner müssen einige Gesetze und Vorschriften beachten. Nicht immer halten sich die „Seefahrer“ an die gesetzlichen Vorgaben, die von der kroatischen Seepolizei kontrolliert werden. Daher werden im Sommer häufiger Patrouillenfahrten mit Polizeischiffen- und -booten durchgeführt.

Aqua-Scooter.

Seit Neuestem werden Aqua-Scooter bei der Verfolgung besonders schneller Bootsfahrer eingesetzt. Auch „Wassermotorräder“ werden eingesetzt und von Rasern am Wasser oft erst im letzten Augenblick wahrgenommen, da sie relativ klein sind und Geschwindigkeiten bis zu 70 Seemeilen, etwa 130 km/h erreichen. In der Regel reichen die leichten Typ-C-Boote aus, die mit zwei Außenbordmotoren von je 250 PS ausgestattet sind und über eine Höchstgeschwindigkeit von 44 Knoten pro Stunde, also etwas über 80 km/h erreichen.

133 Euro fürs Schnellfahren.

Anhaltung eines Sportbootfahrers wegen Verletzung der Geschwindigkeitsbeschränkung innerhalb der 300-m-Zone.
Anhaltung eines Sportbootfahrers wegen Verletzung der Geschwindigkeitsbeschränkung innerhalb der 300-m-Zone.
© Michael Ellenbogen

Die Schnelligkeit eines Polizieibootes bekam ein in der Nähe des Küstenortes Sukosan urlaubender Bootsbesitzer zu spüren, der mit seinem Sportboot innerhalb der 300-Meter-Zone vor der Küste, noch dazu in der Nähe eines Badestrandes, mit überhöhter Geschwindigkeit angehalten wurde. Innerhalb dieses Bereiches darf kein Boot zum „Gleiten“ gebracht werden, sondern mit 5 Knoten oder 2,6 km/h, entsprechend dem kroatischen Gesetz, bewegt werden.
Dieser Feriengast, der seiner Familie gleich in Küstennähe die Kraft seines Wasserfahrzeuges präsentieren wollte, wurde mit 1.000 Kuna, umgerechnet etwa 133 Euro, bestraft. „Die Strafe hätte bis zu 15.000 Kuna, rund 1.995 Euro, ausfallen können, da der Bootsbesitzer uneinsichtig war und sein Fehlverhalten auf See wiederholt in Abrede stellte“, erklärte der Kommandant des Polizeibootes, Hrvoje Kolic, der mit seinen Kollegen immer wieder derartige Vergehen auf See ahndet.

In den Sommermonaten sind ungefähr 170.000 Charterschiffe größtenteils unter kroatischer Flagge sowie etwa 30.000 private Motor- und Segelboote aller Größen innerhalb der Hoheitsgewässer des Landes an der Adria unterwegs. Die kroatische Seepolizei verfügt im gesamten Küstenverlauf zwischen Pula und Dubrovnik über sechs Zuständigkeitsbereiche, die ganzjährig auch für die Passagier- und Handelsschifffahrt, die Fischerei und für Grenzschutzangelegenheiten zuständig sind. Dazu kommen Seenotrettungsaufgaben sowie Patiententransporte, soweit dies mit den Polizeibefugnissen in Einklang steht. Auch Sonderaufgaben, wie die Bergung von Sprengstoffen, etwa Granaten, Bomben oder Torpedos aus den beiden Weltkriegen werden von den Polizeitauchern ausgeführt.

Automatisches Identifikationssystem.

Anhaltung eines Sportbootfahrers wegen Verletzung der Geschwindigkeitsbeschränkung innerhalb der 300-m-Zone.
Im Verlauf der gesamten kroatischen Küste stehen der Seepolizei 54 Wasserfahrzeuge verschiedener Größen zur Verfügung.
© Michael Ellenbogen

Im Seegebiet um Zadar, einem der von Nautikern meistbesuchten Küstenabschnitte, wurden heuer bereits 239 Anhaltungen wegen überhöhter Geschwindigkeit vorgenommen. Im Verlauf der gesamten kroatischen Küste stehen der Seepolizei 54 Wasserfahrzeuge verschiedener Größen zur Verfügung. Auch bei Grenzverletzungen im Sinne einer Einfahrt ohne eingeschaltetem AIS-System, dem automatischen Identifikationssystem für alle Schiffe auf den Weltmeeren, würde die Seepolizei eine Kontrolle des jeweiligen Schiffes vornehmen.
„Würde jetzt beispielsweise ein ausländisches Fischerboot auf diese Weise in unsere Gewässer kommen, würde er davor noch per Funk von den Seefahrtbehörden seines Heimatlandes kontaktiert. Wir bekommen den Einsatzauftrag sowie die Position des Schiffes vom nationalen Zentrum zur Überwachung der Seefahrt aus Zadar. Diese im Jahr 2012 gegründete Einrichtung kontrolliert alle Schiffsbewegungen im gesamten kroatischen Küstenverlauf rund um die Uhr,“ erklärt Predrag Alavanja vom Seepolizeizentrum in Zadar.

Die Grundlage für das Funktionieren dieser Anlage, die den gesamten kroatischen Küstenverlauf rund um die Uhr kontrolliert, ist das seit dem Jahr 2000 für die Handels- und Passagierschifffahrt weltweit vorgeschriebene Automatische Identifikationssystem AIS, das alle relevanten Daten des Schiffes, wie Name, Schiffstyp, Geschwindigkeit, Position sowie die Fahrtroute des Schiffes ebenso wie die Abfahrts- und die geplante Ankunftszeit präsentiert.

Oft wird Diebesgut an bestimmten Plätzen im Meer versenkt. Taucher der Seepolizei bergen das Diebesgut.
Oft wird Diebesgut an bestimmten Plätzen im Meer versenkt. Taucher der Seepolizei bergen das Diebesgut.
© PU Zadarska, Policia Zadar

Im Kontrollzentrum für Seefahrt in Zadar verfolgen Beamte 24 Stunden alle Schiffsbewegungen innerhalb der kroatischen Hoheitsgewässer. Das maritime Zentrum verfügt über 15 Radaranlangen sowie 19 Kameras, von denen 7 mit Wärmebildtechnik ausgestattet sind. Bereits einige Jahre vor dem Eintritt Kroatiens in die Europäische Union wurde diese Überwachungseinrichtung mit Unterstützung der deutschen Bundespolizei und der italienischen Küstenwache aufgebaut.
Manchmal kommt es zu Einsätzen bei Handelsschiffen, deren Besatzung durch Fehlverhalten oder Nachlässigkeit die Sicherheit der Seefahrt in einem bestimmten Meeresabschnitt gefährden.
„Vor 15 Jahren rammte ein Frachter unter der Flagge eines osteuropäischen Landes einen kroatischen Fischkutter. Der Frachter fuhr von Sibenik nach Venedig. Gegen 5 Uhr früh, kam es bei der Insel Premuda, die zum Archipelag von Zadar gehört, zur Kollision der beiden Schiffe. Die Besatzung des Fischkutters blieb unverletzt. Sie meldete den Vorfall dem Seeinterventionszentrum in Rijeka, das uns verständigte. Wir nahmen zunächst Kontakt per Funk auf. Als wir näherkamen, sahen wir am Bug des Schiffes die Spuren des Unfalls“, erinnert sich Predrag Alavanja. Über Funk wurde der Kapitän und die Besatzung aufgefordert, an Deck zu kommen.

Von der Seepolizei sichergestelltes Diebesgut.
Von der Seepolizei sichergestelltes Diebesgut.
© PU Zadarska, Policia Zadar

Für den Bedarfsfall verfügen die Besatzungen von Polizeibooten über Langwaffen. Zwei Beamte bestiegen das Schiff und begaben sich auf die Kapitänsbrücke. Alle Schiffsdokumente, einschließlich jener aller Besatzungsmitglieder wurden kontrolliert. Wäh-rend dieser Zeit übernimmt der jeweilige Polizeibeamte rechtlich die Funktion des Kapitäns auf dem Schiff. Dieser konfrontierte den Kapitän mit der Tatsache, dass dieser zur angegebenen Uhrzeit an der lokalisierten Position in eine Schiffskollision verwickelt war. Der Kapitän verneinte. Doch er war zum Unfallzeitpunkt nicht auf der Brücke. Der navigierende Offizier bestätigte die Position, an der sich der Unfall ereignete.
Das Schiff wurde schließlich nach Zadar eskortiert und bis zur Aufklärung der Unfallursache „an die Kette“ gelegt. Ein Vertreter der Reederei bezahlte 100.000 Dollar US-Dollar Kaution, um das Schiff wieder freizubekommen. Denn jeder Tag, an dem ein Frachter nicht eingesetzt werden kann, kostet den Schiffseigner viel Geld.
Das Maritime Zentrum in Zadar koordiniert allerdings nicht alle Einsätze der Seepolizei entlang der kroatischen Küste. Ein weiterer, herausfordernder Aufgabenbereich, ist die Bergung von Sprengmitteln. Vor fünf Jahren wurde in den Küstengewässern der Insel Ugljan ein Übungstorpedo ohne Sprengstoff aus dem Ersten Weltkrieg geborgen.

Artenschutz.

Konfiszierte Seegurken: Die Meerestiere stehen unter Artenschutz.
Konfiszierte Seegurken: Die Meerestiere stehen unterArtenschutz.
© PU Zadarska, Policia Zadar

Auch Verstöße gegen das Artenschutzgesetz werden immer wieder geahndet. Viele Meerestiere- und -pflanzen dürfen dem Meer nicht entnommen werden. Dazu zählt auch die Seegurke oder Seewalze (Holothuroidea), die wegen ihres hohen Proteingehaltes für viele eine Delikatesse darstellt. Der Verzehr des Meerestieres soll eine aphrodisierende Wirkung auf Männer haben, munkelt man.

Michael Ellenbogen


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 9-10/2022

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