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VfS-Kongress 2022

Krisen, Haftung, Sicherheit

Bevölkerungsschutz, Verkehrswende, Drohnen und autonome Systeme waren unter anderem Themen des VfS-Kongresses in Kassel.

Arrowtec (Drohne und Lagebild): Autonom fliegende Drohne, mit Thermalkamera auch zur Brandherddetektion verwendbar.
Arrowtec (Drohne und Lagebild): Autonom fliegende Drohne, mit Thermalkamera auch zur Brandherddetektion verwendbar.
© Kurt Hickisch

Unter dem Motto „Mit Sicherheit zurück in die Zukunft“ fand am 10. und 11. Mai 2022 im Kongress Palais in Kassel der VfS-Kongress 2022 statt, veranstaltet vom Verband für Sicherheitstechnik e.V. (VfS; vfs-hh.de). Corona, Flutkatastrophen und der seit dem 24. Februar in der Ukraine geführte Krieg haben Schwachstellen in der Gesellschaft erkennen lassen, die eine Rückbesinnung auf Bewährtes angeraten sein lassen.
„Wie kommt man im Alarmfall an die Menschen heran“, griff Mark Weinmeister, Regierungspräsident Kassel, in seiner Eröffnungsrede Probleme aus der Hochwasserkatastrophe im deutschen Ahrtal auf. In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 hatten Niederschlagsmengen von mehr als 100 Liter/m² zu Überschwemmungen und Erdrutschen geführt, die entlang dem Tal der Ahr hunderte Gebäude mit sich gerissen und die Betroffenen obdachlos gemacht hatten. Durch das Abstellen auf digitale Kommunikationstechnik waren, wie sich gezeigt habe, in den Kommunen die meisten Sirenen abgebaut worden. Die Alarmierungsketten hätten nur unzureichend funktioniert. In vielen Bereichen, etwa der Schaffung von Schutzräumen, werde man von Null beginnen und Strukturen wieder aufbauen müssen.
Alle Hilfseinrichtungen müssten untereinander vernetzt werden. Gefragt sei jeder, der helfen könne, gleichgültig, von welcher Organisation er stamme.

Zivilschutz.

Mobotix: Die hemisphärische Kamera ermöglicht im Nachtbetrieb einen 360-Grad-Rundblick auch im Infrarot-Bereich.
Mobotix: Die hemisphärische Kamera ermöglicht im Nachtbetrieb einen 360-Grad-Rundblick auch im Infrarot-Bereich.
© Kurt Hickisch

Gerd Friesam, Präsident der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW; thw.de), beschrieb den Zivilschutz im Spannungsfeld zwischen Cybergefahren, Klimawandel, Pandemie und demografischer Entwicklung. Die Gesellschaft sei zunehmend abhängig von der Infrastruktur. Ausfälle im Bereich der kritischen Infrastruktur hätten Kaskadenwirkung. Die Rechtslage müsse den geänderten Verhältnissen angepasst und dem Zivilschutz mehr Bedeutung zugemessen werden. In diesem sei auch eine „Cyber-Hilfe“ einzurichten mit dem Ziel, die Informationsflut in den sozialen Medien zu kanalisieren und den sich rasant verbreitenden Fehlinformationen und Gerüchten entgegenzutreten. Im THW seien hiezu Virtual Operations Support Teams (VOST) eingerichtet worden. Für den Einzelnen und die Gesellschaft sei Vorratshaltung wesentlich, um die Resilienz zu stärken. Der Zivilschutz müsse in die örtliche Gefahrenabwehr eingebunden werden. In einer Marketing-Strategie müsse dessen Image einer bloß männerorientierten Organisation abgebaut werden, wie überhaupt ehrenamtliche Tätigkeit aufgewertet werden müsse.
In einer weiteren Keynote, die per Videoschaltung übertragen wurde, stellte zu Beginn des zweiten Veranstaltungstages der Präsident des Robert-Koch-Institutes, Prof. Dr. Lothar Wieler, die Rolle dieser Institution als nationales Public-Health-Ins­titut für Deutschland dar.

Krisenkommunikation.

Biometrisches Zutrittskontrollsystem Morphowave.
Biometrisches Zutrittskontrollsystem Morphowave.
© Kurt Hickisch

Das übliche Muster, auf krisenhafte Situationen zu reagieren, beschrieb Stephan Grafen, Agentur für wirksame Kommunikation, belegt durch Beispiele aus dem jüngsten politischen Geschehen in Deutschland, damit, dass zunächst einmal geleugnet bzw. relativiert wird.
In einem zweiten Schritt wird nach Schuldigen gesucht. In weiterer Folge werden Entlastungsmaßnahmen erdacht und umgesetzt, die ablenken sollen. In Phase 4 findet man sich mit dem Geschehen ab; es wird nach Lösungen gesucht. In Phase 5 kommt es zu einer Rückbesinnung auf die Kerntugenden. Schnell kann auch ein Shitstorm mit enormer Reichweite entstehen. Eine auf einer Social-Media-Plattform mit 586 Followern geäußerte kritische Bemerkung über einen als sexistisch empfundenen Werbespot hat es letztlich, durch die losgetretene Diskussion, auf ein Potential von 3,7 Millionen Lesern gebracht.
Auf Krisen müsse man vorbereitet sein, so Grafen. Zum Krisenmanagement gehöre eine schnelle Reaktion, längstens innerhalb von 90 Minuten. Einzuhalten seien dabei die „4 E“: ereignisnahe, eindeutig, einheitlich und ehrlich.

Verkehrswende.

Die ökologische Förderung der Lebensqualität im urbanen Raum wird eine Richtungswende in der Verkehrspolitik bedeuten, führte Christian Schneider, MBA, Initiative Breitscheidplatz GmbH (inibsp.de), aus. Verkehr soll vermieden, verlagert, verbessert werden. Öffentliche Verkehrsflächen werden umgewidmet. Es werden Freiflächen entstehen, die sich bevölkern. Außengastronomie wird sich ansiedeln.
Die Schaffung dieser neuen Freiflächen ziehe aber auch Verantwortung für deren Schutz nach sich, da auch neue Tatgelegenheiten, etwa durch Angriffe mit Kraftfahrzeugen (Barcelona, Münster) entstehen werden. Die Verkehrswende erfordert umsichtige Planung mit Verkehrsleitungsmaßnahmen und solchen des Zufahrtschutzes. „Wer neue, gefühlt sichere Räume schafft, sollte diese auch objektiv sicher machen, um seiner Verantwortung gerecht zu werden“, sagte Schneider und verwies auf eine Äußerung von Alt-Bundeskanzlerin Angela Merkel vom Juli 2017, wonach in Zukunft mit einer steigenden Zahl von Individualterroristen zu rechnen sein werde, die mit einfach zu beschaffenden Waffen ohne nennenswerte Vorbereitung schwere Anschläge verüben könnten. Zufahrtsschutz für neue Aufenthaltsräume von Menschen entspreche einer Symbiose aus Zeitgeist und Sicherheit.

Drohnen.

Gesichtserkennungssystem Visionpass.
Gesichtserkennungssystem Visionpass.
© Kurt Hickisch

Georg Schweizer, Securiton Deutschland (securiton.de), beleuchtete das Thema Drohnen aus dem Blickwinkel von Safety (Unfallgefahr) und Security. Gegen Drohnen helfen weder Mauern noch Zäune oder Verbotstafeln. Auch muss die Drohne nicht unbedingt am Tatort sein. Ihre größte Schwachstelle ist die Funkverbindung zur Fernsteuerung. Erörtert wurde in diesem Zusammenhang das auch am Ausstellungsstand des Unternehmens als Neuentwicklung gezeigte, transportable Detektionsgerät SecuriDrone Companion, das, in Größe und Handhabung wie ein Aktenkoffer, die von einer Drohne ausgehenden Signale im Umkreis bis zu 2 km detektiert und die Drohne und ihre Bewegungsrichtung auf einem Smartphone grafisch darstellt. Das ermöglicht eine Rückverfolgung auf den Piloten und damit mittelbar eine Beseitigung allfälliger, von der Drohne ausgehender Gefahren. Abwehrmaßnahmen, die in Rechte anderer eingreifen (Störung von Signalen), sind allerdings Behörden vorbehalten. Das Gerät kann auch gemietet werden.
Torsten Kretschmann, Deutsche Flugsicherung (DFS), berichtete über die Bestrebungen der DFS, das Air Traffic Management (ATM) mit dem Verkehrsmanagement für Drohnen (UTM) zusammenzuführen. Die Erstellung eines einheitlichen Luftlagebildes soll zu einer Reduzierung des Bedrohungspotenzials durch Drohnen führen.

Autonomes Fahren.

Der Berliner Rechtsanwalt Henry J. Bauer referierte über rechtliche Aspekte autonomer Systeme, insbesondere des autonomen Fahrens. Wenn „fremde Intelligenz“ den Fahrer zum Passagier werden lässt, ergeben sich straf- und zivilrechtliche Haftungsfragen. Nach dem derzeitigen Stand ist in Deutschland nur ein Typ eines Kraftfahrzeuges einer gehobenen Preisklasse zum Verkehr auf dem Level 3 (hochautomatisiertes Fahren) der insgesamt 5 Level des autonomen Fahrens zugelassen, allerdings nur auf Autobahnen, ohne Spurwechsel und nicht schneller als 60 km/h – was im Wesentlichen der Funktion eines Staupilots entspricht. Fahrzeuge, die dem Level 4 (vollautomatisiertes Fahren) entsprechen, sind noch nicht am Markt, ebenso nicht solche des Levels 5 (autonomes Fahren).
Bei Level drei und vier besteht immer noch eine rechtliche Verpflichtung des Fahrzeugführers, die Steuerung zu übernehmen, wenn er erkennt oder erkennen musste, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Fahrfunktion nicht mehr vorliegen, was strafrechtlich von Relevanz ist. Im Schadensfall kommt zivilrechtlich nach wie vor die Halterhaftung als verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung zum Tragen, doch könnte vermehrt mit der Produkthaftung argumentiert werden.

Einbruchssicherheit.

THW-Präsident Gerd Friesam.
THW-Präsident Gerd Friesam.
© Kurt Hickisch

Die aus dem Jahr 2011 stammende Normenreihe EN 1627 – 1630 über die Normung einbruchhemmender Elemente, Anforderungen und Klassifizierung, wurde im November 2021 durch die Normenreihe EN 1627 – 1630:2021-11, ersetzt. Neu aufgenommen wurden, wie Matthias Demmel, Prüfzentrum für Bauelemente (PfB; pfb-rosenheim.de), Stephanskirchen, näher erläuterte, die mechatronischen Schließsysteme bzw. -zylinder. Diese müssen hinsichtlich des Angriffswiderstandes, über die bisherigen Anforderungen wie Ziehschutz, Bohrschutz und Schutz gegen Abdrehen, auch einen solchen gegen Schläge oder Schwingungen (die das System abkoppeln könnten), gegen erhöhte Spannung, elektromagnetische Entladung und Magnetfelder aufweisen. Bei Schutzbeschlägen kommt die Prüfung auf das Durchtrennen von Kabeln und Drahtmanipulation dazu. Nicht erfasst von der EN 1627 ist die Berechtigungssicherheit (Zutrittskontrolle).
Vor dem Hintergrund, dass die Zahl antisemitischer Straftaten in Deutschland von 2.351 Fällen im Jahr 2020 um 28,75 Prozent auf 3.027 im Jahr 2021 angestiegen ist, berichtete Karl-G. Günther vom Zentralrat der Juden in Deutschland über den Schutz jüdischer Einrichtungen in Deutschland.
Weitere Vorträge haben etwa die Clan-Kriminalität in Deutschland, die Sicherheit im Internet of Things oder Erfahrungen in der Krisenbewältigung betroffen.

Produkte.

Eine von Mobotix (mobotix.com) als Neuheit präsentierte hemisphärische Kamera ermöglicht im Nachtbetrieb einen 360 Grad Rundblick auch im Infrarotbereich. Dimmbares Weißlicht kann dabei zugeschaltet werden. Eine Objekterkennungs- und -verfolgungsfunktion ist serienmäßig eingebaut. Mit Apps wie Kennzeichenerkennung oder Parkplatzverwaltung kann das System erweitert werden. Alle Rechenoperationen werden innerhalb des kreisrunden, flachen Geräts durchgeführt, sodass keine Serveranbindung erforderlich ist. Eine Thermalkamera des gleichen Unternehmens wurde vom VdS als Brandschutzlösung anerkannt. Brände werden, wie auch sonstige Erhöhungen der Umgebungstemperatur, durch die von ihnen ausgehende Hitze erkannt, sodass es keiner Rauchansauganlagen bedarf.
HikVision (hikvision.de), ebenfalls mit Wärmebild- und Überwachungskameras vertreten, stellte eine Videokamera vor, die in die Ecke eines Raums eingepasst werden und von dort aus den gesamten Raum (Zelle) überwachen kann.
Beim biometrischen Zutrittskontrollsystem MorphoWave von Idemia (idemia. com) genügt es zur Identifikation, vier Finger einer Hand in einer Wischbewegung berührungslos durch den Scanner zu ziehen. Das Unternehmen hat mit Visionpass auch ein Gesichtserkennungssystem vorgestellt.
Arrowtec (arrowtec.de) war mit einem Drohnensystem vertreten, das durch eine autonom fliegende Drohne den Perimeter abfliegen und Personen, Fahrzeuge oder, mit einer Thermalkamera, auch Brandherde detektieren kann. Der Hangar für die Drohne, eine aus zwei Halbschalen zusammengesetzte Kuppel, war vor dem Veranstaltungsgebäude aufgestellt.
Zum Einsatz bei Großunfällen (MANV-Lagen; Massenanfall von Verletzten) ist das RescueWave System (rescuewave.de) gedacht. An Stelle der manuell auszufüllenden Patienten-Anhängetaschen oder von Armbändern erhalten die verletzten Personen jeweils ein elektronisches Gerät, auf dem von den Rettungskräften mit einem Drehschalter nach den Farbcodes der Grad der Schwere der Verletzung eingestellt wird. Die Position des jeweiligen Verletzten wird über GPS bestimmt und automatisch der Leitstelle übermittelt, die damit sofort ein zahlenmäßiges und auch geografisches Lagebild erhält und weitere Dispositionen zur Versorgung bzw. zum Abtransport treffen kann.

Podiumsdiskussion.

Christian Schneider.
Christian Schneider.
© Kurt Hickisch

Am ersten Kongresstag wurde in einer von Dr. Clemens Gause, VfS, moderierten Podiumsdiskussion das Thema Bedrohung von Amtsträgern erörtert. Die Diskussionsteilnehmer, ein Staatssekretär von Berlin, ein Bürgermeister, ein Landrat a. D. und der Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, betonten, das Thema sei nicht neu, wohl aber die Phänomene. Es komme zu Hasspostings und Gewaltaufrufen im Netz, zum Sturm auf Krankenhäuser; Rettungsdienste und Feuerwehr würden bedroht. Fälle schweren Kindesmissbrauchs in einem Krankenhaus haben zu Morddrohungen gegen den fälschlich als verantwortlich betrachteten Landrat geführt, der ein Burnout erlitt und in der Folge das Amt niedergelegt hat. Gewalt gegen Einsatzkräfte stelle eine Gefahr für das Ehrenamt dar. Die Leute würden sich fragen, warum sie sich das antun sollten. Die Berliner Feuerwehr wird mit Bodycams ausgestattet. Verwiesen wurde auch auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Einschließlich der Referenten haben 220 Personen am Kongress teilgenommen. Es wurden, über die drei im Plenum stattgefundenen Veranstaltungen hinaus, in drei parallel zueinander ablaufenden Foren an den beiden Kongresstagen insgesamt 18 Vorträge gehalten. In den Pausen konnte zwischen den Panels gewechselt werden. Auch blieb genügend Zeit, die Stände der etwa 40 Aussteller zu besuchen und Fachgespräche zu führen.

vfs-hh.de  

Kurt Hickisch


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2022

Druckversion des Artikels (PDF 525 kB)

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