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  2. Ausgabe 7-8/2022
  3. Geldwäschebericht

Gelswäschebericht

Kryptowährungen und Betrug    

Die Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamts registrierte 2021 fast 6.000 Eingänge – um 20 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Ein großer Teil der Vermögenswerte stammt aus Cyber-Betrug.

Die mit Abstand meisten Geldwäscheverdachtsmeldungen kommen aus der Bankenbranche.
Die mit Abstand meisten Geldwäscheverdachtsmeldungen kommen aus der Bankenbranche.
© as-artmedia/Stock.adobe.com

Steuerdelikte, Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Urkundendelikte sind Delikte, die der Geldwäsche vorangehen können. Die Geldwäschemeldestelle (A-FIU) des Bundeskriminalamtes verzeichnete im Jahr 2021 5.952 Akteneingänge – rund 20 Prozent mehr als im Vorjahr (2020: 5.027). 4.994 Eingänge waren Verdachtsmeldungen, von denen nach der Analyse 2.578 in Berichten an die Strafverfolgungsbehörden zu weiteren Ermittlungen weitergeleitet wurden. 754 Eingänge betrafen Anfragen und Informationen internationaler Partnerdienste an die A-FIU.

Banken.

Knapp 93 Prozent der Verdachtsmeldungen stammten von Banken, gefolgt von den Virtual Currency Exchangern, den Notariaten und den rechtberatenden Berufen sowie den Steuerberatenden, Bilanzbuchhaltungsberufen und Wirtschaftstreuhänderinnen und -händern.

Bewusstsein.

Die steigende Zahl an Verdachtsmeldungen zeigt, dass bei den meldeverpflichteten Berufen ein erhöhtes Bewusstsein geschaffen wurde. Nicht nur die Zahl der Verdachtsmeldungen ist 2021 gestiegen – in vielen Fällen konnte auch eine gesteigerte Qualität beobachtet werden. „Die Vernetzung zwischen der Privatwirtschaft und ihren Aufsichtsbehörden, aber auch die internationale Kooperation sind entscheidend im Kampf gegen Geldwäsche. Österreich hat in diesem Bereich eine international anerkannte Vorreiterrolle eingenommen“, sagt Innenminister Mag. Gerhard Karner.

Sicherstellungen.

2021 wurden 8,4 Millionen Euro an Vermögenswerten aufgrund von Verdachtsmeldungen oder im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellt, die in Verbindung mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung standen. Im Berichtsjahr gab es in Österreich 85 Verurteilungen wegen Geldwäscherei, ein Minus von vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2020: 89). Führend bei den für die Verurteilung der Geldwäscherei vorangegangenen Taten waren Betrügereien, Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz, Kinderpornografie und Urkundendelikte.
„Die Ermittlungen der letzten Jahre zeigen, dass ein großer Teil der Vermögenswerte aus Cyber-Betrug stammt. Die Weiterentwicklung unserer Präventionsstrategie zur Cyber-Sicherheit ist daher vorrangig“, sagt Karner.

Betrug mit Krypto-Gutscheinen.

Kryptowährungen dienen bei Betrugsdelikten dazu, die Herkunft des betrügerisch erlangten Geldes zu verschleiern.
Kryptowährungen dienen bei Betrugsdelikten dazu, die Herkunft des betrügerisch erlangten Geldes zu verschleiern.
© Ruslan Ivantsov/Stock.adobe.com

Handelsplattformen für Kryptowährungen, Virtual Asset Service Provider (VASP), bieten Krypto-Gutscheine mit einem Wert von bis zu 500 Euro zum Kauf an, die in Trafiken, Supermärkten oder bei Tankstellen erworben werden können. Damit die Käuferin oder der Käufer diese einlösen kann, braucht sie oder er ein verifiziertes Konto bei der verkaufenden Handelsplattform. 2021 gelang es Kriminellen, diese Gutscheine für eine groß angelegte Betrugsmasche zu nutzen. Das erbeutete Gelder wurd anschließend über eine Vielzahl an Transaktionen in der Blockchain gewaschen.
Zunächst wurden die Opfer von den Tätern kontaktiert und dazu bewegt, an einem vermeintlichen europäischen Lotteriespiel teilzunehmen. Zum Teil wurden sie davon überzeugt, einen monatlichen Beitrag zu leisten, um regelmäßig an den vermeintlichen Auslosungen teilnehmen zu können. Nach einiger Zeit nahmen die Kriminellen erneut Kontakt mit ihren Opfern auf und behaupteten, diese hätten bei einer Auslosung Geld gewonnen.
Um den Gewinn ausbezahlt zu bekommen, müsste eine Gebühr für Transport- und Notarkosten entrichtet werden. Diese Gebühr sollte mit den Krypto-Gutscheinen beglichen werden. Die Opfer kauften die Gutscheine und übermittelten den Code zum Einlösen des Betrags oftmals gemeinsam mit ihren Ausweisdokumenten und persönlichen Informationen.
Dadurch waren die Täter imstande, weitere Konten auf den Handelsplattformen zu eröffnen. Das Geld wurde über ein Netzwerk an Wallets weitergeleitet, um die kriminelle Herkunft zu verschleiern. Der bisher bekannte Schaden beläuft sich auf 600.000 Euro. Eines der im Waschvorgang involvierten Wallets weist einen Umsatz von 20 Millionen Euro auf.

Sorgfaltspflichten missachtet.

Dass nicht nur Banken oder VASPs Sorgfaltspflichten in Bezug auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung nachkommen müssen, zeigt der folgende Fall: Die A-FIU erhielt von einem ausländischen Partnerdienst eine Anfrage, ob für eine Transaktion aus Österreich im sechsstelligen Bereich Erkenntnisse vorliegen. Die Transaktion wurde der ausländischen FIU gemeldet, weil die Empfängerin bisher nur unbedeutende Kontobewegungen hatte und diese Transaktion daher besonders auffiel. Die A-FIU ordnete das auftraggebende österreichische Konto einem Edelmetallhändler zu, der aufgrund der hohen Überweisung befragt wurde. Er gab an, von einer Frau acht Kilogramm Goldbarren gekauft zu haben und den Verkaufspreis dafür auf ihr ausländisches Konto überwiesen zu haben. Die A-FIU wollte von dem Händler wissen, wie er die Herkunft der Goldbarren überprüft hatte, doch dieser hatte sich lediglich mit der Unterschrift der Verkäuferin zufriedengegeben, mit der sie versicherte, dass die Mittel aus legalen Quellen stammen würden.
Da der Edelmetallhändler seine Sorgfaltspflichten nicht eingehalten hatte, wurde von der A-FIU die Gewerbebehörde informiert, die ein Ermittlungsverfahren wegen Missachtung der Sorgfaltspflichten einleitete. Besonders brisant war zudem, dass die Verkäuferin im Pflegebereich tätig war und die Herkunft des Goldes nicht geklärt werden konnte.

Rückmeldungen bei goAML.

Dem immer höheren Informationsaufkommen begegnet die Meldestelle im Bundeskriminalamt mit technischen Mitteln. Dafür wurde 2019 nach internationalen Vorbildern das Analysetool „goAML“ eingeführt. Um den meldenden Berufsgruppen auch eine zeitnahe Rückmeldung über die Wirksamkeit und Qualität ihrer Verdachtsmeldungen zu geben, wurde 2021 an der technischen Möglichkeit einer automatisierten Rückmeldung gearbeitet. Seit Februar 2022 erhalten Meldende nun ein individuelles Feedback. Österreich ist damit eines der ersten EU-Länder, das auf jede einzelne Verdachtsmeldung eingeht und eine Rückmeldung dazu gibt.

Ausblick.

Auch das Jahr 2022 hält für die österreichischen Geldwäschebekämpfer Herausforderungen bereit: Einen Fokus wird das Bundeskriminalamt auf die Verhandlungen über den Entwurf eines neuen Geldwäschepakets der Europäischen Kommission legen. Der Legislativ-Entwurf betrifft unter anderem die Kernaufgaben der europäischen FIUs, weshalb sich die Geldwäschemeldestelle in die Verhandlungen einbringen wird, um ihre Standpunkte und Rechtsansichten durchzusetzen.

Romana Tofan

Geldwäschetagung

Änderung der Regeln

Am 30. und 31. Mai 2022 fand in Salzburg zum siebenten Mal die Geldwäschetagung statt, die sich dem größten Legislativvorschlag widmet, den die Europäische Kommission in der Geldwäschebekämpfung je erarbeitet hat: Das EU-Single-Rule-Book plant weitreichende Änderungen der Geldwäscheregeln über alle Branchen hinweg, stellt Aufsichtsbehörden und FIUs vor neue Herausforderungen und bettet manche in einen neuen europäischen Behördenverbund ein.

Die Tagung bot eine gute Gelegenheit, die Auswirkungen auf Österreich zu diskutieren. Es gab Vorträge und Workshops von und mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaftskammer Österreich, den betroffenen Bundesministerien, der Finanzmarktaufsicht, der Österreichischen Nationalbank, der Notariatskammer, des österreichischen Rechtsanwaltskammertags und der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2022

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