Flüchtlinge aus der Ukraine, die Schutz in Österreich suchen, werden rechtlich in die Krankenversicherung einbezogen (rückwirkend ab dem 24. Februar 2022 per Verordnung der Bundesregierung). Sie haben damit Anspruch auf Sachleistungen und können beispielsweise ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe auf Kosten der ÖGK erhalten. Zur Überprüfung ihres Leistungsanspruchs durch die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner erhalten die Flüchtlinge aus der Ukraine eine Aufenthaltskarte sowie einen e-card-Ersatzbeleg.
Weitergehende Informationen zur Krankenversicherung finden Sie auf der Homepage der ÖGK .
Eine Krankenversicherung ist in jedem Fall auch ohne Bezug von Grundversorgung möglich. Dazu braucht es neben der Registrierung einen aufrechten Hauptwohnsitz. Innerhalb von 3 Wochen aktiviert sich die Krankenversicherung dann automatisch. Es ist anzuraten, insbesondere wenn Sie zum ersten Mal nach Österreich kommen, diese Zeit abzuwarten, bevor Sie eine ÖGK Außenstelle aufsuchen. Die Kundenservicestellen der ÖGK können bei vorliegender Versicherungsnummer den e-card-Ersatzbeleg ausstellen. Sollte es dennoch Probleme mit der Krankenversicherung geben können Sie sich an ukrainehilfe@bmi.gv.at oder bfa-stabsstelle@bmi.gv.at wenden. Die Ausstellung einer e-card für Vertriebenen ist derzeit nicht vorgesehen.
Sofern noch keine Versicherungsnummer bzw. kein e-card-Ersatzbeleg vorliegt, wird eine medizinische Versorgung nach Vorlage entsprechender Nachweise (Reisepass bzw. sonstige Aufenthaltsdokumente in Bezug auf die Ukraine) dennoch sichergestellt.
Aufgrund besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit sind Flüchtlinge aus der Ukraine von der Bezahlung von Rezeptgebühren sowie Selbstbehalten für Heilbehelfe oder Hilfsmittel befreit.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Gesundheitskasse (www.gesundheitskasse.at) .