Sonstige Fragen

Ja. Grundsätzlich wird die Krankenversorgung im Rahmen der Aufnahme in die Grundversorgung durch die Anmeldung bei der Krankenversicherung und die Übernahme der Beiträge sichergestellt.


Zum Nachweis der Krankenversicherung wird Ihnen nach erfolgter Registrierung eine Versicherungsnummer zugeteilt – bei den Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) kann damit ein e-card-Ersatzbeleg ausgestellt werden.


Auch wenn Sie noch keine Versicherungsnummer und kein e-card-Ersatzbeleg haben, ist eine medizinische Versorgung durch die Vorlage entsprechender Nachweise (Reisepass bzw. sonstige Aufenthaltsdokumente in Bezug auf die Ukraine) trotzdem sichergestellt.


Weitergehende Informationen zur Krankenversicherung finden Sie auf der Homepage der ÖGK.

Auch wenn Sie, weil Sie keine Unterstützungsleistungen benötigen, nicht in die Grundversorgung aufgenommen werden, haben Sie im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Anspruch auf eine Krankenversicherung und können ebenso ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Ja, mit einem Ausweis für Vertriebene haben Sie Zugang zum Arbeitsmarkt und benötigen keine Beschäftigungsbewilligung. Das AMS unterstützt Sie gerne, eine Arbeit zu finden. Bitte nehmen Sie den Ausweis für Vertriebene (Blaue Karte) zum AMS mit. Weitere Informationen erhalten Sie auch in Ukrainisch unter www.ams.at .

Weiters sind Förderungen und aktive Vermittlungen durch das Arbeitsmarktservice (AMS) vorgesehen.

Ja, mit dem Ausweis für Vertriebene bekommen Sie beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) in ganz Österreich kostenlose Deutschkurse auf den Niveaus A1 bis C1 mit staatlich anerkanntem Zertifikat. Der ÖIF informiert Sie über die nächsten freien Deutschkursplätze, die bei Bedarf auch mit begleitender Kinderbetreuung angeboten werden. Beim Beratungstermin sind folgende Dokumente notwendig: Ausweis für Vertriebene, Meldezettel, E-Card bzw. Nachweis über eine österreichische Sozialversicherungsnummer; Nachreichungen sind möglich.

Wenn Sie Fragen zum Leben in Österreich und zur Ihrem Integrationsprozess oder zu staatlich zertifizierten Deutschkursen haben, stehen Ihnen die ukrainischsprachigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infohotline des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) unter der Telefonnummer +43 1 715 10 51 – 120 gerne zur Verfügung. Die Hotline ist von Montag bis Freitag im Zeitraum von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Gerne können Sie sich auch per E-Mail unter ukrainehilfe@integrationsfonds.at oder per WhatsApp (+43 1 715 10 51 – 120) an den ÖIF wenden.

Gerne können Sie über die Infohotline auch einen Beratungstermin in einem ÖIF-Integrationszentrum vereinbaren, wo Sie rasch und kostenlos Informationen und Beratung zu folgenden Themen erhalten:

  • Aktuelle Unterstützungs- und Hilfsangebote für Geflüchtete
  • Erstorientierung rund um das Leben, Arbeiten und Wohnen in Österreich
  • Möglichkeiten zum Deutschlernen und staatlich zertifizierte Deutschkurse
  • Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Ausbildungen
  • Orientierungskurse für ukrainische Vertriebene und weitere Integrationsangebote des ÖIF

Um aus der Ukraine vertriebene Frauen, die Schutz in Österreich suchen, bestmöglich bei ihrem Integrationsprozess zu unterstützen, bietet das Frauenzentrum des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) eine Reihe an spezifischen Beratungs- und Informationsangeboten sowie Austauschtreffen für Ukrainerinnen an.

Wenn Sie Interesse an unseren Angeboten für Frauen haben, wenden Sie sich bitte an die ÖIF-Infohotline unter der Telefonnummer +43 1 715 10 51 – 120. Unsere ukrainischsprachigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie von Montag bis Freitag im Zeitraum von 08:00 bis 18:00 Uhr. Gerne können Sie sich auch per E-Mail unter ukrainehilfe@integrationsfonds.at oder per WhatsApp (+43 1 715 10 51 – 120) an den ÖIF wenden.

Sie möchten Ihre ausländischen Qualifikationen aus Bildung und Beruf in Österreich anerkennen lassen? Beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) können Sie dafür um eine finanzielle Förderung ansuchen. Informieren Sie sich bei einem Beratungstermin im ÖIF-Integrationszentrum, ob Sie für Ihren Anerkennungs- oder Bewertungsprozess bzw. für Ihre Sprachprüfung eine Kostenrückerstattung erhalten können.

Einen Termin können Sie über die ÖIF-Infohotline buchen. Unter der Telefonnummer +43 1 715 10 51 – 120 beraten Sie ukrainischsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖIF von Montag bis Freitag im Zeitraum von 08:00 bis 18:00 Uhr. Gerne können Sie sich auch per E-Mail unter ukrainehilfe@integrationsfonds.at oder per WhatsApp (+43 1 715 10 51 – 120) an den ÖIF wenden.

Sie können sich an die Grundversorgungsstelle des jeweiligen Bundeslandes, in dem Sie privat untergebracht sind, wenden. Sind Sie hilfsbedürftig und brauchen Sie Unterstützung, können Sie dort ein Ansuchen um Aufnahme in die Grundversorgung stellen.


Das Ansuchen wird im Anschluss von der jeweils zuständigen Grundversorgungsstelle geprüft.

Wichtig ist, dass Sie Ihr Vorhaben vorab an die zuständigen Grundversorgungsstellen der Länder melden, diesbezügliche Unterbringungsmöglichkeiten wären grundsätzlich auch durch Sie selbst bereitzustellen.


Es ist notwendig, dass solche Initiativen mit den Behörden abgestimmt werden, um Versorgungs- und Unterbringungsengpässe zu vermeiden.

Bitte informieren Sie das BFA, wenn sich Ihr Name ändert, damit Ihnen ein neuer Ausweis für Vertriebene ausgestellt werden kann.

Sie sind während des gesamten Prozesses jedenfalls krankenversichert und erhalten, falls Sie hilfsbedürftig sind, auch Grundversorgung.


Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der BBU. Es wurde auch eine Hotline eingerichtet, die unter folgender Nummer erreichbar ist: +43 1 2676 870 9460. Dort werden Auskünfte auch in ukrainischer und russischer Sprache erteilt.

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