Ja. Grundsätzlich wird die Krankenversorgung im Rahmen der Aufnahme in die Grundversorgung durch die Anmeldung bei der Krankenversicherung und die Übernahme der Beiträge sichergestellt.
Zum Nachweis der Krankenversicherung wird Ihnen nach erfolgter Registrierung eine Versicherungsnummer zugeteilt – bei den Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) kann damit ein e-card-Ersatzbeleg ausgestellt werden.
Auch wenn Sie noch keine Versicherungsnummer und kein e-card-Ersatzbeleg haben, ist eine medizinische Versorgung durch die Vorlage entsprechender Nachweise (Reisepass bzw. sonstige Aufenthaltsdokumente in Bezug auf die Ukraine) trotzdem sichergestellt.
Weitergehende Informationen zur Krankenversicherung finden Sie auf der Homepage der ÖGK .
Auch wenn Sie, weil Sie keine Unterstützungsleistungen benötigen, nicht in die Grundversorgung aufgenommen werden, haben Sie im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Anspruch auf eine Krankenversicherung und können ebenso ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.