Informationen zur Einbringung von SIS-Auskunfts-, Löschungs- und Berichtigungsanträgen (Kundmachung gemäß § 13 Abs. 2 AVG)
Das Bundesministerium für Inneres gibt bekannt, dass Anträge auf Auskunft, Löschung und Berichtigung im Schengener Informationssystem (SIS) gemäß § 13 Abs. 2 AVG mittels folgender besonderer Übermittlungsform eingereicht werden können.
Organisatorisches
Das offizielle Online-Formular für die Einbringung von SIS-Auskunfts-, Löschungs- und Berichtigungsanträgen finden Sie unter:
Online-Antragsformular – Schengener Informationssystem (SIS)
Anmerkung: Das Online-Formular generiert eine E-Mail, mit der Ihr Antrag an die zuständige Stelle zur Bearbeitung übermittelt wird.
Wichtige Punkte für das Onlineformular:
- Anhänge werden nur in den Dateiformaten .PDF, .JPG, .JPEG und .PNG akzeptiert.
- Sie benötigen einen Drucker um das Antragsformular zur Unterschriftleistung auszudrucken, es sei denn, Sie signieren mit elektronischer Unterschrift.
- Sie benötigen Zugriff auf die eingegebene E-Mail-Adresse, da ein Bestätigungslink für die Übermittlung Ihres Antrages zugesandt wird.
- Dateien mit unerwünschten Dateiformaten werden vom Formular geblockt.
- Hoch geladene Dokumente im Formular werden auf Malware (Computerviren, Spyware, usw.) sowie Größenüberschreitungen erst bei Übermittlung als E-Mail an das BMI überprüft. Entsprechen diese nicht den untenstehenden Anforderungen, schlägt die Übermittlung fehl.
Größenüberschreitungen
E-Mails, deren Größe (inkl. Beilagen) 20 MB überschreitet, werden nicht zugestellt.
Malware
E-Mails werden innerhalb der BMI-Systemumgebung auf Malware überprüft. Mit Malware verseuchte E-Mails werden nicht zugestellt, sondern geblockt bzw. sofort gelöscht. Eine Benachrichtigung an die Absenderin bzw. den Absender erfolgt nicht.
Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2026